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Limitierte Orders ("limit orders")

Aufzählung

Einfache Limitorder

Das Bestreben eines jeden Wertpapierhändlers geht dahin, mit denkbar günstigster Aussicht auf einen guten Schnitt auf den Finanzmarkt zu treten. Von diesem Gesichtspunkt aus wird den Kauflustigen vorrangig daran gelegen sein, sich zu billigen, also zu so niedrigen Kursen mit Wertpapieren zu versorgen, wie es sich ermöglichen lässt, mit dem Vorsatz, diese wieder abzugeben, soweit die Kurse hinlänglich gestiegen sind. Demgegenüber suchen die Verkäufer von Wertpapieren möglichst zum höchsten erreichbaren Kurs abzuschließen, um ihre Kursgewinne bis zum Äußersten zu steigern und sie dann heimzubringen, oder um etwaige Kursverluste so sehr als sie nur können noch zu begrenzen. Als ein ebenso zweckdienliches wie bewährtes Mittel zur Erreichung der besagten Strebeziele erweist sich Aufstellung eines Börsenauftrags nach dem Zuschnitt einer Limit-Order.* Je nach Handelsabsicht sind hierbei zwei Fälle auseinanderzuhalten: die für Kauf- und die für Verkaufszwecke bestimmten Limit-Orders.

Aufzählung

Zeichnet ein Händler am Wertpapiermarkt seine Order mit einer Preisziffer aus, bis zu der hinauf er äußerstenfalls in der Nachfrage zu bleiben entschlossen ist – entweder um Papiere in sein Portefeuille neu aufzunehmen oder sich nach einem Leerverkauf wieder damit einzudecken –, so dreht es sich bei dieserart Börsenauftrag um eine Kauf-Limitorder ("buy limit order").

Aufzählung

Benennt umgekehrt der Auftraggeber eine Preisziffer, bis zu der hinab er äußerstenfalls im Angebot zu bleiben gewillt ist, entweder um Papiere aus seinem Portefeuille abzustoßen oder diese leer zu verkaufen, so macht er damit eine Verkaufs-Limitorder ("sell limit order") offen kenntlich.

 

[* Für den Fall eines vorher getätigten Leerverkaufs hegen sie wiederum den Plan, die Papiere bald darauf, so es irgend angeht, mit der Kauf-Limitorder oder einer anderen, den Marktverhältnissen entsprechenden Kauforder zu ermäßigten Kursen wiederzubeschaffen.]

Eine Limitorder (limitierter Auftrag; vom lateinischen »limes = Grenze«) kennzeichnet sich demgemäß dadurch, dass sie einseitig bedingt einen Grenzpreis vorweist. Der Auftraggeber gibt mit Formulierung einer Limitorder dem beauftragten Wertpapierhandelshaus ausdrücklich einen Mindest- bzw. Höchstkurs (das Limit) vor, bis zu dem er zu verkaufen bzw. zu kaufen beabsichtigt. Hierdurch stellt der Wertpapierhändler sicher, dass der von ihm vorab festgemachte Preisansatz, zu dem er äußerstenfalls im Markte abzuschließen gewillt ist, niemals zu seinem Nachteil unter- (Verkauforder) oder überschritten (Kauforder) wird. In seinem äußeren Zahlenausdruck wird und muss der Limitpreis einer Limitorder stets entsprechend der an der Börse für das betreffende Wertpapier vorgeschriebenen Notierungsweise angeschlagen werden. Im Falle von Börsenaufträge für Geschäfte mit Aktien erscheinen diese also regelmäßig als Geldpreise, die auf das Stück bezogen sind, im Falle eines ETF als solche, die auf einen (1) Anteil eines ETF gemünzt sind. – Der richtige Gebrauch einer Limitorder sei an nachfolgenden Beispielen klargemacht:

a.) Angenommen, ein Kunde erteilt seinem Brokerhaus eine Limitorder, 500 UVW-Aktien zu einem Limitkurs von, sagen wir, 30€ das Stück zu kaufen, so drückt er hierdurch seinen Willen aus, nicht mehr als 30€ je Aktie auszulegen, d.i. 15000 € für das Börsengeschäft im Ganzen gesehen. Alle Marktpreise von 30€ und weniger sind für ihn annehmbar und bewirken vorkommendenfalls eine ungesäumte Erledigung der Limitorder. Eine mit einer Preisziffer von 30 ausgezeichnete Kauf-Limitorder bleibt indes unausgeführt in den Orderbüchern liegen, solange der Börsenkurs der UVW-Aktie sich im betreffenden Markt über der Marke von 30€ bewegt.

b.) Gibt ein Kunde eine Limitorder, 5000 VWXY-ETF-Anteile zu 3 € für ein Teil zu verkaufen, so zeigt er hierdurch unmissverständlich auf, dass er nicht gesonnen ist, weniger als 3€ je Anteilspapier zu erlösen. Solange also der Kurs unter 3€ verharrt, bleibt die Verkaufs-Limitorder unausgeführt in den Orderbüchern der Börse zurück. Zu einem Abschluss kommt es somit nicht. Wird der ETF indessen zu 3€ oder zu höheren Kursen gehandelt, so kommt ein Abschluss im Markt zum dann herrschenden Kurs unmittelbar zustande.

Bei der Aufstellung einer Limitorder ist völlige Klarsicht darüber, wo Limitkurse im Verhältnis zum vorliegenden Börsenkurs zu setzen sind, von ausschlaggebender Bedeutung für eine sinnhafte Anwendung der Order. Dabei gilt die Regel: Limitkurse einer Kauf-Limitorder werden unterhalb des vorhandenen Marktpreises gelegt; Limitkurse einer Verkaufs-Limitorder werden dagegen oberhalb des vorhandenen Marktpreises angesetzt.

Zur sprachlichen bzw. schriftlichen Aufstellung einer gültigen Limitorder jenseits einer über eine vorgegebene Ordermaske online vorgetragene Order bedarf es des buchstäblichen Zusatzes "Limit" nicht unbedingt. Allein durch die Tatsache, dass der Händler mit der Aufgabe der Order wortdeutlich einen Kurs benennt, zeichnet sich seine Order aus sich selbst heraus erkennbar als Limitorder aus. So etwa: "Buy 100 XYZ-Shares at $ 40"; nur durch Nennung der Preisziffer von 40 (US-$) ist die Kauforder unseres Beispiels bereits als Limitorder für den Ankauf von Aktien fertig bezeichnet.

Wenden wir uns nun der Wirkungsweise einer Limitorder, ihrer Vor- und Nachteile, einschließlich ihrer Gefahrenpunkte zu: Eine Limitorder schließt regelmäßig ein Ausführungsrisiko in sich, das als solches zum Ausdruck kommt in der Ungewissheit darüber, ob der Auftraggeber tatsächlich zu dem ihm erwünschten (oder womöglich zu einem für ihn besseren) Kurs zum Zuge kommt oder eben gar nicht. Das Ausführungsrisiko rührt daher, weil eine Limitorder im Marktverkehr nur dann ausführbar wird, wenn der Börsenpreis das gesetzte Limit nachweislich zu erreichen, so es nicht endlich zu durchdringen vermag. Allein bei bloßem Erreichen des gesetzten Limits durch den Marktpreis wird dem Wertpapierhändler für gewöhnlich keine Zusicherung auf Ausführung seiner Order ("a fill") zugestanden. Im Börsenleben erreicht der Marktpreis zuweilen sogar zum zweiten- und drittenmale hintereinander den gesetzten Limitkurs ganz vergeblich, ohne dass es hernach zur erstrebten Orderausführung kommt ("touched unable") – und dem Broker darüber Vorwürfe zu machen wären. Limitorders besitzen nämlich im laufenden Handel eine der niedrigsten Prioritäten unter allen Orderarten überhaupt, d.h. sie sind erst dann an der Reihe, nachdem alle sonst noch ausstehenden Markt-, Stopp-, MIT-Orders usw. zu ihrem Recht gekommen sind. Unter allen Kauf-Limitorders wieder haben diejenigen, die mit dem höchsten Limit versehen sind, Vorrang vor den übrigen; umgekehrt im Falle von Verkauf-Limitorders haben diejenigen Aufträge mit dem niedrigsten Limit Vorrang vor allen anderen Orders dieser Art. Liegen mehrere Orders gleich hohen Limits vollziehbar vor, so wird jene Limitorder zuerst ausgeführt, welche zuerst eingelaufen ist. Im einen wie im anderen Fall darf ein Wertpapierhändler erst dann sicher auf Erledigung seiner Limitorder rechnen, wenn der Markt das genannte Limit zu über- (bei Verkauf-Limitorders) bzw. zu unterschreiten vermochte (bei Kauf-Limitorders).

Nicht aus der Acht zu lassen ist noch dazu Folgendes: Geht der Orderumfang über ein volles "round lot" hinaus, so wird von Seiten der Börse stillschweigend unterstellt, dass der Auftraggeber mit einer Teilausführung seiner Limitorder einverstanden ist. Die vollständige Ausführung einer Kauf-Limitorder über einen Handelsumfang von beispielsweise 300 CDE-Aktien kann infolgedessen zu verschiedenen Zeitpunkten in verschiedener Stückzahl und somit oftmals zu einander ungleichen Kursen erfolgen. Wer dies und die hierdurch häufig verursachten zusätzlichen Handelskosten umgehen will, sollte besser entweder eine AON-Order oder gegebenenfalls eine FOK-Order in Gebrauch setzen.

Limitorders können nirgends und niemals, also weder aus eigener Kraft noch aus irgendwelchen markttechnischen Gründen innerer oder äußerer Natur, zu Marktorders werden (vgl. hierzu: Stopp-Orders), selbst dann nicht, wenn der laufende Marktpreis den Limitpreis in seiner Höhe punktgenau zu erreichen vermag. Um diesen Sachverhalt zu betonen, werden Limitorders im englisch-amerikanischen Sprachraum mitunter auch "resting orders" ("resting", auf gut Deutsch so viel wie "dabei bleiben") genannt.

Sollte es sich allerdings bei einem Börsenauftrag um eine Limit-or-Market-on-Close-Order handeln (eine solche stellt als Verbindung einer Limitorder mit einer MOC-Order eine Spielart einer gewöhnlichen Limitorder vor), so liegen die Dinge anders: Ist es dem Broker bis zum Handelsschluss nicht möglich, zu den gesetzten Bedingungen sich der Limit-or-Market-on-Close-Order zu entledigen, so wandelt sie sich innerhalb der letzten Handelssekunden von selbst zu einer Marktorder und wird demgemäß zum nächstbesten Kurs im Markt ausgeführt werden.

Unterlässt der Händler bei der Abfassung einer Limitorder gleich welcher Spielart jedwede Angabe zu deren Gültigkeitsdauer, so erstreckt sich ihre Geltung grundsätzlich auf den gesamten Handelszeitraum ("trading session") desjenigen Tages, an dem diese erteilt worden ist ("day order"). Eine Limitorder erlischt, sowie sie an der Börse ausgeführt werden konnte, ebenfalls wenn der Gültigkeitszeitraum durchschritten, oder endlich wenn sie durch den Auftraggeber vor Ablauf bzw. Ausführung ausdrücklich widerrufen wurde. Ferner ist zu bedenken, dass alle eingereichten Limitorders, solange sie noch unerledigt sind, offen im Orderbuch der Börse erscheinen und somit von jedermann eingesehen werden können.

[* Bei manchen von den Handelsbanken ist es die Regel, dass die vonseiten ihrer Kunden erteilten Wertpapier-Limitorders aus sich heraus Gültigkeit bis zum Monatsende (Ultimo) beanspruchen. Es empfiehlt sich daher, vor Einreichung einer Order dieser Art von dem beauftragten Handelshaus zuverlässig Auskunft über deren Dauer einzuholen.]

Sehen wie noch, welche Gesichtspunkte die angebrachte Grenze bei der Preisauszeichnung einer Limitorder bestimmen? – Allgemein lässt sich dazu sagen, dass vor allem andern zweckmäßigerweise ein gewünschter, für angemessen ("fair") und möglich gehaltener Preis in Ansatz gebracht werden wird, der die vorgestellte persönliche Preisuntergrenze bzw. Preisobergrenze des an den Markt herantretenden Wertpapierhändlers (d.i. seine innerwirtschaftliche Wertschätzung) für die in Frage stehende Aktie oder den ETF widerspiegelt. Hieran anknüpfend sollte die Preisentscheidung nun in Ansehung der herrschenden Marktvolatilität und vor dem Hintergrund des gesamten sonstigen Marktumfeldes getroffen werden. Wird der Limitkurs bei diesem Anlass allzu hoch bzw. allzu niedrig gegriffen, so läuft der Händler Gefahr, entweder zu teuer zu kaufen, zu billig abzulassen oder schlichtweg leer auszugehen, oder endlich unverrichteter Dinge auf seinem offenen Posten sitzenzubleiben. Abschließend zu beantworten ist diese Frage somit eigentlich nur im jeweilig vorliegenden Einzelfall.

Der Häufigkeit nach werden Limitorders vorzugsweise dazu eingesetzt, Wertpapiere zu erwerben (Posten auf- oder auszubauen) statt vorgehaltene Bestände an Wertpapieren wieder zu veräußern (dem Schließen von offenen Posten). Demgegenüber hat es sich bewährt, zum Zwecke der Begrenzung von Verlusten bzw. Absicherung von Gewinnen bestehender Geschäfte weniger Limitorders als vielmehr Stopp-Orders zum Einsatz zu bringen.

Zusammenfassende Betrachtung zur Limitorder: Limitierte Börsenaufträge sind vielgebraucht und beliebt, weil sie dem Wertpapierhändler eine gewisse Gewalt über den erhältlichen Ausführungspreis verschaffen. Besonders in seichten, wenig betretenen (zu wenig liquiden) Märkten können sie oftmals behilflich sein, einem nie ganz auszuschließenden "slippage"-Verhalten des Kurses vorzubauen, während sie ihm gleichzeitig die Belastung durch eine sonst nötige unablässige Beobachtung des Kurslaufs ersparen, die ihm womöglich außer allem Verhältnis viel Zeit und Aufmerksamkeit abgefordert hätte. Ferner lässt sich eine Limitorder ihrer angestammten Eigenheit und besonderen Machart wegen musterbildlich als willkommene Schutzvorrichtung gegen unvorhersehbare Preisschwankungen auffassen, so vor allem in schnellen Märkten ("fast-moving markets"), indem sie die Eintrittswahrscheinlichkeit sich plötzlich einstellender, unerwünschter Ausführungskurse auf billige Weise herabsetzt. Eine Limitorder tritt regelmäßig dann ins Mittel, wenn es in der Absicht der Handelsperson liegt, zu einem von ihr festgelegten, nach Möglichkeit aber zu einem ihr lieberen Preis zum Geschäftsabschluss zu gelangen. Hiermit steht gleichzeitig die höchstmögliche Beschaffungsausgabe für die zu erwerbende bzw. die mindestmögliche Veräußerungseinnahme für die abzustoßende Menge an Wertpapieren fest. Im Gegensatz zu einer Marktorder kann ein Börsenhändler bei Erteilung einer Limitorder allerdings zu keiner Zeit mit sicherem Vertrauen darauf rechnen, dass seine Order auch tatsächlich um den von ihm beanspruchten Kurs im Markt Berücksichtigung findet. Er läuft somit Gefahr, leer auszugehen oder eintretenden Falls auf seinen Beständen sitzen zu bleiben. Besteht das Hauptanliegen des Händlers dagegen von vornherein in einer sofortigen Orderausführung, so wird er einer Market-Order den unbedingten Vorzug einräumen; denn ganz offenkundig ist der Gebrauch einer Limitorder, wie man weiß, zugleich mit einem stets darüber schwebenden Ausführungsrisiko behaftet. Andererseits bietet eine Limitorder dem Börsenhändler besonders in beweglichen (volatilen) Märkten, aber auch auf solchen mit wenig ausgefahrenen Geleisen, bei Kauf-Orders einen sicheren Schutz vor ungewollt hohen, bei Verkaufs-Orders einen Schutz vor ungewollt niedrigen, also für ihn unvorteilhaften Abschlusspreisen.

[* Anmerkung: Der breiten Öffentlichkeit verschaffen Limitorders einen wichtigen Aufschluss darüber, wie der Markt ein Wertpapier gegenwärtig einschätzt und ihren Wert beurteilt (Informationsfunktion der Limitorder).]

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Siehe auch:

Limitorders an Terminbörsen

Zeitlich limitierte Orders an den Wertpapierbörsen

Die Stopp-Order

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Stand: 23. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.