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Die Marktorder ("market order")

Eine im Börsenleben ebenso häufig begegnende wie wichtige Orderart findet sich in der Marktorder ("market order", "at best order"; schriftl. Abkürzung: "MKT"). Die Marktorder gehört als solche zu den allergewöhnlichsten, am häufigsten vorkommenden börslichen Auftragsarten und ist in Händlerkreisen beliebt wegen ihrer äußersten Einfachheit und Durchsichtigkeit. Sie wird an allen Börsen gleicherweise für den Kauf ebenso wie für den Verkauf von Wertpapieren, Optionen und börsengehandelten Fonds-Anteilen (ETFs) eingesetzt. Solcherlei Marktorders, die für den Ankauf von Börsenpapieren bestimmt sind ("buy order"), versieht man im deutschsprachigen Raum herkömmlich mit dem Wort "billigst", während jene Marktorders, welche dem Verkauf gewidmet sind ("sell order"), mit dem Wort "bestens" oder "bestmöglich", bedacht werden (vormals, jetzt aber nicht mehr gebräuchlich, hieß es noch "hochmöglichst"). Es seien in Nachstehendem einige dem Börsenalltag entlehnte Beispiele zur mündlichen und schriftlichen Abfassung von Marktorders einzeln aufgeführt und deren richtiger Gebrauch näher erläutert:

"Sell 300 XYZ-Shares at the market", "Verkaufe 300 XYZ-Aktien, bestens". Die vorstehenden englisch- und deutschsprachigen Lesarten einer vollständig ausgesprochenen Marktorder geben ein alltägliches Beispiel einer Verkauf-Marktorder ab. Jeder von beiden der in vorgenannter Fassung sichtbar vorgebrachten Börsenaufträge weist den Broker ("stockbroker") gleichermaßen an, 300 Stück XYZ-Aktien geradewegs zu verkaufen, und zwar "zum Kurs", d.i. zu dem für den Geldanleger bestmöglichen Kurs, der auf dem Markt derzeit zu erlangen ist. – "Buy 200 BCDE-Shares, at the market" und "Kaufe 200 Anteile des ABCD-ETF, billigst" sind dagegen kennzeichnende Beispiele für Kauf-Marktorders zu dem Zweck, die nämlichen Titel gleich jetzt und dabei billigstmöglich einzukaufen (billigst meint ursprünglich "nicht teurer als sich gehört").

Man bemerke wohl: Marktorders fehlt es an jeglicher Preisangabe. Sie gelten somit stets als preislich unlimitierte Orders ("Order ohne Limito"), die in aller Regel von sich allein aus zugleich in Gestalt einer Tages-Orders ("gültig für heute") auftreten. Einmal eingereicht und der Börse übermittelt, gleichviel, ob mündlich, schriftlich oder – wie jetzt üblich – durch Datenleitungen oder über Funk auf elektronischem Wege aufgegeben, werden sie baldigst zur Ausführung gebracht. Ebendeshalb sei man bei ihrer Verwendung besonders achtsam: Ist eine "market order" nämlich einmal erteilt, kann der Einreicher sie nicht mehr rückgängig machen, denn für gewöhnlich wird sie sofort nach Einhändigung ausgeführt!*

[* Es gilt dies einschränkend jedoch nur für diejenigen Marktorders, die während des laufenden Handels aufgegeben werden und die währenddessen auf einen hinlänglich liquiden Markt treffen. Marktorders, die außerhalb der anberaumten Handelszeiten, mit Einschluss der Vor- und Nachhandelszeiten, vorgelegt werden, kommen gewöhnlich zum Eröffnungskurs der sich unmittelbar anschließenden Handelsfrist zum Einsatz. Eine Markorder bleibt freilich unausgeführt, wenn das nämliche Papier von der Börse "gestrichen" wurde, d.h. jeglicher Umsatz in diesem zur Abhaltungszeit ausgeblieben ist.]

Mit dem Erhalt einer Marktorder wird das kontoführende Finanzinstitut (Wertpapierhandelsbank, Broker) angewiesen, eine genau festgelegte Stückzahl an Effekten (Aktien, ETFs, Schuldverschreibungen, Optionsscheinen, Zertifikaten, Investmentanteilscheinen von offenen und geschlossenen Investmentfonds und viele andere ähnliche mehr) den Orderangaben gemäß auf der Stelle und mit größtmöglicher Beschleunigung je nachdem zu kaufen oder zu verkaufen. D.h., durch die Einbringung einer Marktorder beauftragt der Händler sein Handelshaus, unter Wahrung beiderseitiger Belange, vom Zeitpunkt der Entgegennahme an alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um den Börsenauftrag unter allen Umständen und gleichzeitig zu den für den Einreicher bestmöglichen Marktpreis am Handelsplatz zum Abschluss zu bringen ("best execution"). Dies ist bei gegebener Kauf-Marktorder der im Orderbuch am Markt für eine sofortige Ausführung augenblicklich niedrigstmögliche Kurs (der bestehende Briefkurs, "ask-price"), bei Verkauf-Marktorders hingegen der derzeit höchstmögliche Kurs (der bestehende Geldkurs, "bid-price"). Unter "billigst" und "bestens" ist also niemals der während der fraglichen Börsenstunden sich einstellende Tagestiefst- bzw. Tageshöchstkurs gemeint, sondern allein und ausschließlich der im Zeitpunkt der Besorgung der Orderausführung für den Ordergeber bestmögliche Kurs. Jede überantwortete Kundenorder ist durch das beauftragte Bank- oder Brokerhaus unverzüglich an die Börse bzw. an ein hierzu bestimmtes angeschlossenes "electronic communication network, ECN" weiterzuleiten* ("trading venue", "regulated market"); ein unmittelbarer Abschluss mit einem außenstehenden Bank- oder Brokerhaus als Gegenpartei des Börsengeschäfts selbst (Selbsteintritt des Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft) ist grundsätzlich unstatthaft, mitunter sogar mit Strafe belegt.

[* Eine gewisse Einschränkung bildet betreffenden Falls die Weiterleitung der Kundenaufträge des Brokers an Großhändler ("Handelspartner") im Rahmen eines Rückvergütungsabkommens ("payment for orderflow", PFOF).]

Unter allen erdenklichen Auftragsarten genießen Marktorders grundsätzlich das erste Vortrittsrecht ("höchste Priorität"). Marktorders sind somit stets diejenigen Orders, die – ob auf dem Börsenparkett wie auch auf elektronischen Börsenhandelsplattformen, das bleibt sachlich gleich – bei jedem laufenden Marktpreis, soweit es geht, noch vor allen übrigen Orderarten am Platz zuerst zusammengeführt werden. Lässt allerdings die herrschende Marktlage* die Ausführung einer Marktorder etwa aufgrund ihres größeren Umfangs in einem Handlungsstrang nicht zu, so kann es – je nach geltendem Marktmodell und den Handelsvorschriften der Börse – hierdurch bedingt zu missliebigen Teilausführungen, d.i. zu einer Abwickelung in mehreren Tranchen kommen, die zudem durchaus jeweils unterschiedliche Ausführungskurse ausweisen können.* Nicht außer Rücksicht zu lassen bleibt ferner, dass Marktorders von den Effektenbörsen nur zu deren geregelten Handelszeiten entgegengenommen werden. Außerhalb der Handelszeiten werden sie in aller Regel zurückgewiesen.

[* Die an den Wertpapierbörsen laufend gestellten Quotationen gelten jede für sich stets nur für eine genau festgesetzte Stückzahl. Übersteigt die Zahl der mit einer größeren Marktorder anzukaufenden Papiere den für den Briefpreis ("ask") bestimmten Umfang der Quotation bzw. der mit einer Marktorder zu verkaufenden Papiere den für den Geldpreis ("bid"), so wird der Überhang der nächstfolgenden Quotation überwiesen usw.]

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Effektenspekulanten, die sich einer Marktorder bedienen, brauchen im gewöhnlichen Marktverkehr ein Ausführungsrisiko nicht zu besorgen. Der Einsatz einer "market order" ist für den Auftraggeber zum Mindesten insofern von Vorteil, als er mit einer solchen – ein funktionstüchtiger und zureichend liquider Markt vorausgesetzt – sicher auf Ausführung seines Auftrags rechnen kann. Dies ist besonders dann von höchster Wichtigkeit, wenn es um ein rasches Abstoßen von Stücken geht zu dem Zweck, darüber schwebende weitere Verluste zu verhüten. Der Rückgriff auf eine Marktorder kann allerdings in manchen Marktlagen, herbeigeführt durch den Umstand der ihr fehlenden Limitation, freilich auch zum Nachteil ausschlagen, sollte der tatsächlich sich einstellende Kauf- bzw. Verkaufskurs aus einem Börsengeschäft – zumal bei "leichten" Papieren – vom erwarteten Preis empfindlich abweichen ("slippage"-Effekt*; Preisrisiko). Denn grundsätzlich übernimmt der eine Marktorder unterbreitende Händler die Verpflichtung, unabhängig von den zuvor festgestellten Börsenkursen, also auch nicht notwendig zum letztvorliegenden Kurs, jeden ersten besten ausführbaren Kurs für sich gelten zu lassen, der ihm auf der Grundlage der gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt der Orderausführung als der erst- und bestmögliche zugewiesen wird – auch wenn dieser sich im Nachhinein für ihn als höchst ungelegen herausstellen sollte. Endgültige Gewissheit über den Preis hat der Anleger sonach erst mit Erhalt einer verbindlichen Ausführungsbestätigung (bzw. Geschäftsbestätigung, "order confirmation") durch seinen Broker (Preisrisiko*).

[* Unter einem "slippage"-Effekt versteht man die unerwünschte Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung einer Marktorder und deren schlussendliche Ausführung im Markt ("matching").]

Ein Händler, der eine Marktorder vorlegt, verspricht sich davon, dass der zu dieser Zeit herrschende Marktpreis auch gleich nachher in dem Zeitpunkt der Orderausführung noch bestehen bleibt, wohl wissend, dass zusätzliches Angebot oder zusätzliche Nachfrage ihn jederzeit nach dieser oder jener Richtung drängen kann. Aufgrund der mangelnden Kenntnis der augenblicklichen Marktlage wie auch der auf kurze Sicht bestehenden Auftragslage im Ganzen und Einzelnen gelingt die sichere Orderausführung demnach nur um den "Preis" der Unsicherheit über den Kurs.* Grundsätzlich gilt hierbei mithin: Je flüssiger und lebendiger sich ein Markt darbietet, desto besser ist der der gegenwärtigen Lage entnommene Marktpreis geeignet, einen brauchbaren Fingerzeig (Indikator) für den bei Ausführung einer "market order" ("matching") tatsächlich erzielbaren Kurs abzugeben.

[* Das findet jedoch keine Geltung, wenn ohne jede Vermittlung mit einem Market-Maker gehandelt wird und dabei dessen Quote unmittelbar gebilligt werden kann.]

Ein Beispiel vom Parkett-Handel zur besseren Veranschaulichung: Die WXYZ-Aktie wird an der NYSE gegenwärtig 31,10 US-$ "bid" – 31,20 "ask" US-$ quotiert. Eine just in diesem Augenblick an ein Brokerhaus über das Netz eintreffende Marktorder eines Privatanlegers, der, sagen wir, 100 WXYZ-Aktien (d.i. "1 round lot") am Platz zu kaufen wünscht ("buy at the market", "billigst"), wird nun auf dem kürzesten Wege vom Kontenbetreuer nach New York an die Börse weitergeleitet und dort wenige Augenblicke später von einem Broker (zumeist vom sog. "specialist"), der sich am zugewiesenen Ort auf dem Parkett der NYSE aufhält, wo die WXYZ-Aktie regelmäßig gehandelt wird ("trading post"), entgegengenommen.

Dem Broker fällt jetzt die Aufgabe zu, selbige Order mit dem höchsten Grade von Dringlichkeit und dabei zu dem für den Auftraggeber gegenwärtig bestmöglichen Kurs im großen Marktverkehr auszuführen. Sofern die Quotation "31,10 bid – 31,20 ask" sich zwischenzeitlich nicht verändert hat, wird die fragliche Kauf-Marktorder aller Voraussicht nach zum "ask"-Preis von 31,20US-$ zusammengeführt. Da sich die laufenden Kurse der Wertpapiere bekanntermaßen durch Überbieten oder Unterbieten einer gerade vorliegenden Quotation jederzeit blitzartig verändern können, besteht durchaus die Möglichkeit, dass die im Markt gestellte Quotation der WXYZ-Aktie derweil, sagen wir, auf "32,00 bid – 32,10 ask" emporgetrieben wurde, und damit der Aktienerwerb im Anschaffungspreis höher anschlägt als ursprünglich eingeplant. Entsprechendes findet statt, sofern die Marktorder über eine elektronische Handelsplattformen abgewickelt wird.

Bei Verwendung von Marktorders muss der Wertpapierhändler also zwangsläufig die Möglichkeit sprunghafter, unwillkommener Kursbewegungen mit in Rücksicht ziehen. Darüber hinaus ist es ratsam, von vornherein den Umstand auf Rechnung zu setzen, dass in einem wenig liquiden Markt, auf dem überverhältnismäßig weite Marktspannen ("bid-ask spread") durchaus keine Seltenheit sind, die Verwendung von Marktorders oftmals mit vergleichsweise hohen impliziten Handelskosten einhergeht. Man mache von Marktorders deshalb grundsätzlich nur Gebrauch, wenn und insofern man einen wirklich stichhaltigen Grund hat, verfügbare sonstige Orderarten vorderhand nicht in Betracht zu ziehen.

Kurz zusammengefasst: Marktorders suchen auszuschließen, dass die Kauf- oder Verkaufsabsicht ins Leere geht; in dieser Hinsicht schafft die Auftragsart der Marktorder die zweckdienliche Handhabe. Unter gewöhnlichen, regelmäßigen Verhältnissen kommt das mithilfe einer Marktorder vorgenommene Börsengeschäft nämlich "um jeden Preis" zustande. Das erste Anliegen eines Händlers, der bewusst Zuflucht zu einer Marktorder nimmt, ist also die rasche Ausführung seiner Order. Erst in zweiter Hinsicht zählt für ihn, welcher vorkommende Kurs sich damit verwirklichen lässt. Als ein erprobtes, anerkannt brauchbares Handelswerkzeug erweist sich eine Marktorder vor allem unter jenen Marktbedingungen, wo der Händler den Unannehmlichkeiten und Beschwerlichkeiten eines Den-Kursen-ständig-Hinterhereilens, wie es besonders unter beweglichen Marktverhältnissen beim Einsatz von Limitorders zuhauf vorkommt, zu entgehen sucht, um sich auf dem Boden des gegenwärtig vorliegenden Kursstandes einen aussichtsvollen Abschluss geradewegs im ersten Anlauf zu sichern.

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Siehe auch:

Orderarten an den Terminbörsen

Preislich limitierte Orders

Die Stopp-Order

 

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Stand: 28. Oktober 2024. Alle Rechte vorbehalten.