Die Marktorder ("market order")
Eine im Börsenleben ebenso häufig begegnende wie wichtige
Orderart findet sich in der Marktorder
("market order", "at best order"; schriftl. Abkürzung:
"MKT"). Die Marktorder gehört als solche zu den allergewöhnlichsten
und am häufigsten vorkommenden börslichen Auftragsarten überhaupt. In
Händlerkreisen erfreut sie sich einer allseits großen Beliebtheit wegen
ihrer äußersten Einfachheit und Durchsichtigkeit. Sie wird an allen
Börsen gleicherweise für den Kauf ebenso wie für den Verkauf von Wertpapieren,
Optionen und von börsengehandelten Fonds-Anteilen (ETFs) eingesetzt.
Solcherlei Marktorders, die für den Ankauf von Börsenpapieren
bestimmt sind ("buy order"), versieht man im deutschsprachigen
Raum herkömmlich mit dem Wort "billigst", während jene
Marktorders, welche dem Verkauf gewidmet sind ("sell order"),
mit der Bezeichnung "bestens" oder "bestmöglich"
bedacht werden (vormals, jetzt aber nicht mehr gebräuchlich, hieß es
noch "hochmöglichst"). Es seien in Nachstehendem einige
dem Börsenalltag entlehnte Beispiele zur mündlichen und schriftlichen
Abfassung von Marktorders ins Einzelne aufgeführt und deren richtiger
Gebrauch näher erläutert:
"Sell 300 XYZ-Shares at the market",
"Verkaufe 300 XYZ-Aktien, bestens". Die vorstehenden englisch-
und deutschsprachigen Lesarten einer vollständig ausgesprochenen Marktorder
geben ein alltägliches Beispiel einer Verkauf-Marktorder ab.
Jeder von beiden der in vorgenannter Fassung sichtbar vorgebrachten
Börsenaufträge weist den Broker ("stockbroker") gleichermaßen
an, 300 Stück XYZ-Aktien geradewegs zu verkaufen, und zwar "zum Kurs",
d.i. zu dem für den Geldanleger
bestmöglichen Kurs, der auf dem Markt derzeit zu erlangen ist. – "Buy
200 BCDE-Shares, at the market" und "Kaufe 200 Anteile des ABCD-ETF,
billigst" sind dagegen kennzeichnende Beispiele für Kauf-Marktorders
zu dem Zweck, die nämlichen Titel gleich jetzt und dabei billigstmöglich
einzukaufen (billigst meint ursprünglich "nicht teurer als sich gehört").
Man bemerke wohl: Marktorders fehlt es
an jeglicher Preisangabe. Sie gelten somit stets als preislich unlimitierte
Orders ("Order ohne Limito"), die in aller Regel von sich
allein aus zugleich in Gestalt einer
Tages-Orders ("gültig für
heute") auftreten. Einmal eingereicht und der Börse übermittelt, gleichviel,
ob mündlich, schriftlich oder – wie jetzt üblich – durch Datenleitungen
oder über Funk auf elektronischem Wege aufgegeben, werden sie baldigst
zur Ausführung gebracht. Ebendeshalb sei man bei ihrer Verwendung besonders
achtsam: Ist eine "market order" nämlich einmal erteilt, kann der Einreicher
sie nicht mehr rückgängig machen, denn für gewöhnlich wird sie
sofort nach Einhändigung
ausgeführt!*
[* Es gilt dies
einschränkend jedoch nur für diejenigen Marktorders, die während des
laufenden Handels aufgegeben werden und die währenddessen auf einen
hinlänglich liquiden Markt treffen. Marktorders, die außerhalb der anberaumten
Handelszeiten, mit Einschluss der Vor- und Nachhandelszeiten, vorgelegt
werden, kommen gewöhnlich zum Eröffnungskurs der sich unmittelbar anschließenden
Handelsfrist zum Einsatz. Eine Markorder bleibt freilich unausgeführt,
wenn das nämliche Papier von der Börse "gestrichen" wurde, d.h.
jeglicher Umsatz in diesem zur Abhaltungszeit ausgeblieben ist.]
Mit dem Erhalt einer Marktorder wird das
kontoführende Finanzinstitut (Wertpapierhandelsbank, Broker) angewiesen,
eine genau festgelegte Stückzahl an Effekten (Aktien,
ETF s,
Schuldverschreibungen, Optionsscheinen,
Zertifikaten, Investmentanteilscheinen
von offenen
und geschlossenen Investmentfonds und viele andere ähnliche mehr)
den Orderangaben gemäß auf der
Stelle und mit größtmöglicher Beschleunigung je nachdem zu
kaufen oder zu verkaufen. D.h.,
durch die Einbringung einer Marktorder beauftragt der Händler sein Handelshaus,
unter Wahrung beiderseitiger Belange, vom Zeitpunkt der Entgegennahme
an alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um den Börsenauftrag
unter allen Umständen und gleichzeitig zu den für den Einreicher
bestmöglichen Marktpreis am Handelsplatz zum Abschluss zu bringen
("best execution"). Bei gegebener Kauf-Marktorder ist
hierfür der im Orderbuch am Markt für eine sofortige Ausführung augenblicklich
niedrigstmögliche Kurs (der bestehende Briefkurs, "ask-price")
maßgebend, bei Verkauf-Marktorders hingegen ist es der derzeit
höchstmögliche Kurs (der bestehende Geldkurs, "bid-price").
Unter "billigst" und "bestens" ist also niemals der während der fraglichen
Börsenstunden sich einstellende Tagestiefst- bzw. Tageshöchstkurs gemeint,
sondern allein und ausschließlich der im Zeitpunkt der Besorgung der
Orderausführung für den Ordergeber bestmögliche Kurs. Jede überantwortete
Kundenorder ist durch das beauftragte Bank- oder Brokerhaus unverzüglich
an die Börse bzw. an ein hierzu bestimmtes angeschlossenes "electronic
communication network, ECN" weiterzuleiten* ("trading
venue", "regulated market"); ein unmittelbarer Abschluss
mit einem außenstehenden Bank- oder Brokerhaus als Gegenpartei des Börsengeschäfts
selbst (Selbsteintritt des Brokers in das Kommissionsgeschäft, Kompensationsgeschäft)
ist grundsätzlich unstatthaft, mitunter sogar mit Strafe belegt.
[* Eine gewisse
Einschränkung bildet betreffenden Falls die Weiterleitung der Kundenaufträge
des Brokers an Großhändler ("Handelspartner") im Rahmen eines Rückvergütungsabkommens
("payment for orderflow", PFOF).]
Unter allen erdenklichen Auftragsarten
genießen Marktorders grundsätzlich das erste Vortrittsrecht ("höchste
Priorität"). Marktorders sind somit stets diejenigen Orders, die – ob
auf dem Börsenparkett wie auch auf elektronischen Börsenhandelsplattformen,
das bleibt sachlich gleich – bei jedem laufenden Marktpreis, soweit
es geht, noch vor allen übrigen Orderarten am Platz zuerst
zusammengeführt werden. Lässt allerdings die herrschende Marktlage*
die Ausführung einer Marktorder etwa aufgrund ihres größeren Umfangs
in einem Handlungsstrang nicht zu, so kann es – je nach geltendem Marktmodell
und den Handelsvorschriften der Börse – hierdurch bedingt zu missliebigen
Teilausführungen, d.i.
zu einer Abwickelung in mehreren Tranchen kommen, die zudem durchaus
jeweils unterschiedliche Ausführungskurse ausweisen können.*
Nicht außer Rücksicht zu lassen bleibt ferner, dass Marktorders von
den Effektenbörsen nur zu deren geregelten Handelszeiten entgegengenommen
werden. Außerhalb der Handelszeiten werden sie in aller Regel zurückgewiesen.
[* Die an den Wertpapierbörsen
laufend gestellten Quotationen gelten jede für sich stets nur für eine
genau festgesetzte Stückzahl. Übersteigt die Zahl der mit einer größeren
Marktorder anzukaufenden Papiere den für den Briefpreis ("ask")
bestimmten Umfang der Quotation bzw. der mit einer Marktorder zu verkaufenden
Papiere den für den Geldpreis ("bid"), so wird der Überhang der
nächstfolgenden Quotation überwiesen usw.]

Effektenspekulanten, die sich einer Marktorder
bedienen, brauchen im gewöhnlichen Marktverkehr ein Ausführungsrisiko
nicht zu besorgen. Der Einsatz einer "market order" ist für den Auftraggeber
zum Mindesten insofern von Vorteil, als er mit einer solchen – ein funktionstüchtiger
und zureichend liquider Markt vorausgesetzt – sicher auf Ausführung
seines Auftrags rechnen kann. Diese Erwägung ist besonders dann von
höchster Wichtigkeit, wenn es um ein rasches Abstoßen von Stücken geht
zu dem Zweck, darüber schwebende weitere Verluste zu verhüten. Der Rückgriff
auf eine Marktorder kann allerdings in manchen Marktlagen, herbeigeführt
durch den Umstand der ihr fehlenden Limitation, freilich auch zum Nachteil
ausschlagen, sollte der tatsächlich sich einstellende Kauf- bzw. Verkaufskurs
aus einem Börsengeschäft – zumal bei "leichten" Papieren – vom erwarteten
Preis empfindlich abweichen ("slippage"-Effekt*; Preisrisiko).
Denn grundsätzlich übernimmt der eine Marktorder unterbreitende Händler
die Verpflichtung, unabhängig von den zuvor festgestellten Börsenkursen,
also auch nicht notwendig zum letztvorliegenden Kurs, jeden ersten
besten ausführbaren Kurs für sich gelten zu lassen, der ihm auf der
Grundlage der gegebenen Marktverhältnisse im Zeitpunkt der Orderausführung
als der erst- und bestmögliche zugewiesen wird – auch wenn dieser sich
im Nachhinein für ihn als höchst ungelegen herausstellen sollte. Endgültige
Gewissheit über den Preis hat der Anleger sonach erst mit Erhalt einer
verbindlichen Ausführungsbestätigung (bzw. Geschäftsbestätigung, "order
confirmation") durch seinen Broker (Preisrisiko*).
[* Unter einem
"slippage"-Effekt versteht
man die unerwünschte Kursänderung zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung
einer Marktorder und deren schlussendliche Ausführung im Markt ("matching").]
Ein Händler, der eine Marktorder vorlegt,
verspricht sich davon, dass der zu dieser Zeit herrschende Marktpreis
auch gleich nachher in dem Zeitpunkt der Orderausführung noch bestehen
bleibt, wohl wissend, dass zusätzliches Angebot oder zusätzliche Nachfrage
ihn jederzeit nach dieser oder jener Richtung drängen kann. Aufgrund
der mangelnden Kenntnis der augenblicklichen Marktlage wie auch der
auf kurze Sicht bestehenden Auftragslage im Ganzen und Einzelnen gelingt
die sichere Orderausführung demnach nur um den "Preis" der Unsicherheit
über den Kurs.* Grundsätzlich gilt hierbei mithin: Je flüssiger
und lebendiger sich ein Markt darbietet, desto besser ist der der gegenwärtigen
Lage entnommene Marktpreis geeignet, einen brauchbaren Fingerzeig (Indikator)
für den bei Ausführung einer "market order" ("matching") tatsächlich
erzielbaren Kurs abzugeben.
[* Das findet jedoch
keine Geltung, wenn ohne jede Vermittlung mit einem
Market-Maker gehandelt
wird und dabei dessen Quote unmittelbar gebilligt werden kann.]
Ein Beispiel vom Parkett-Handel
zur besseren Veranschaulichung: Die WXYZ-Aktie wird an der
NYSE gegenwärtig
31,10 US-$ "bid" – 31,20 "ask" US-$ quotiert. Eine just in diesem Augenblick
an ein Brokerhaus über das Netz eintreffende Marktorder eines Privatanlegers,
der, sagen wir, 100 WXYZ-Aktien (d.i.
"1 round lot") am Platz zu kaufen wünscht ("buy at the market",
"billigst"), wird nun auf dem kürzesten Wege vom Kontenbetreuer
nach New York an die Börse weitergeleitet und dort wenige Augenblicke
später von einem Broker (zumeist vom sog. "specialist"), der
sich am zugewiesenen Ort auf dem Parkett der NYSE aufhält, wo
die WXYZ-Aktie regelmäßig gehandelt wird ("trading post"), entgegengenommen.
Dem Broker fällt jetzt die Aufgabe zu,
selbige Order mit dem höchsten Grade von Dringlichkeit und dabei zu
dem für den Auftraggeber gegenwärtig bestmöglichen Kurs im großen Marktverkehr
auszuführen. Sofern die Quotation "31,10 bid – 31,20 ask" sich zwischenzeitlich
nicht verändert hat, wird die fragliche Kauf-Marktorder aller Voraussicht
nach zum "ask"-Preis von 31,20US-$
zusammengeführt. Da sich die laufenden Kurse der Wertpapiere bekanntermaßen
durch Überbieten oder Unterbieten einer gerade vorliegenden Quotation
jederzeit blitzartig verändern können, besteht durchaus die Möglichkeit,
dass die im Markt gestellte Quotation der WXYZ-Aktie derweil, sagen
wir, auf "32,00 bid – 32,10 ask" emporgetrieben wurde, und damit der
Aktienerwerb im Anschaffungspreis höher anschlägt als ursprünglich eingeplant.
Entsprechendes findet statt, sofern die Marktorder über eine elektronische
Handelsplattformen abgewickelt wird.
Bei Verwendung von Marktorders muss der
Wertpapierhändler also zwangsläufig die Möglichkeit sprunghafter, unwillkommener
Kursbewegungen mit in Rücksicht ziehen. Darüber hinaus ist es ratsam,
von vornherein den Umstand auf Rechnung zu setzen, dass in einem wenig
liquiden Markt, auf dem überverhältnismäßig
weite Marktspannen ("bid-ask
spread") durchaus keine Seltenheit sind, die Verwendung von
Marktorders oftmals mit vergleichsweise hohen
impliziten Handelskosten
einhergeht. Man mache von Marktorders deshalb grundsätzlich nur Gebrauch,
wenn und insofern man einen wirklich stichhaltigen Grund hat, verfügbare
sonstige Orderarten vorderhand nicht in Betracht zu ziehen.
Kurz zusammengefasst:
Marktorders suchen auszuschließen, dass die Kauf- oder Verkaufsabsicht
ins Leere geht; eben hierfür schafft die Auftragsart der Marktorder
eine zweckdienliche Handhabe. Unter gewöhnlichen, regelmäßigen Verhältnissen
kommt ein mithilfe einer Marktorder vorgenommenes Börsengeschäft nämlich
"um jeden Preis" zustande. Das erste Anliegen eines Händlers, der bewusst
Zuflucht zu einer Marktorder nimmt, ist also die rasche Ausführung
seiner Order. Erst in zweiter Hinsicht zählt für ihn, welcher vorkommende
Kurs sich damit verwirklichen lässt. Als ein erprobtes, anerkannt brauchbares
Handelswerkzeug erweist sich eine Marktorder vor allem unter jenen Marktbedingungen,
wo der Händler den Unannehmlichkeiten und Beschwerlichkeiten eines Den-Kursen-ständig-Hinterhereilens,
wie es besonders unter beweglichen Marktverhältnissen beim Einsatz von
Limitorders zuhauf vorkommt, zu entgehen
sucht, um sich auf dem Boden des gegenwärtig vorliegenden Kursstandes
einen aussichtsvollen Abschluss geradewegs im ersten Anlauf zu sichern.

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