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    Einiges zur Wertfestsetzung von Optionen

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Im Folgenden seien Optionen einer Marktwertbetrachtung unterzogen. Der einer Option beigelegte Preis (= Optionsprämie) schwankt während ihrer Laufzeit für gewöhnlich Zug um Zug mit dem Wertanschlag ihres unterliegenden Gegenstandes ("underlying price") – gleichläufig bei einem Call, gegenläufig beim Put – wobei dieser wie jener sich nach bekannten Grundsätzen durch Angebot und Nachfrage am betreffenden Marktplatz bestimmt. Es erscheint dies insoweit unmittelbar einleuchtend, als der bezügliche Kassa- oder Terminmarkt wie auch der zugehörige Optionsmarkt nach außen hin für sich eigenständige Marktabschnitte bilden, die unter dem Einfluss der ihnen eigentümlichen Kursbestimmungsgrößen stets eigene, aus sich zu betrachtende Preisverhältnisse an den Tag legen. Gleichwohl stehen beide Zweige in Wirklichkeit nicht getrennt und vereinzelt da, sondern sind durch gewisse übergreifende Kräfte kausaler Natur, den sogenannten Arbitragebeziehungen, aufs innigste miteinander verflochten. So fügt es sich, dass die Prämie und mit ihr der Marktwert von Optionen sich regelmäßig ausrichten an den bekanntgegebenen Preisen und Kursen der ihnen zugrunde liegenden (originären, primären) am Spot- bzw. Kassamarkt oder am Terminmarkt gehandelten Werte oder an sonst wo abgelesenen Maßgrößen (allgem. "Zuständen").

Optionen gehören den derivativen Finanzmarktinstrumenten an, von denen sie sich herschreiben und ohne deren Bestand sie undenkbar wären ("contingent claim"). In ihrer Daseinsform eines derivativen Instruments leitet sich der Wert einer jeden Option in eindeutig bestimmbarer Weise her von dem Preis ihres Bezugsgegenstandes (Basistitel, "underlying", "underlier"). Der in ihrer Prämie zutage tretende Wert einer Option hängt jedoch nicht nur vom Stand des Preises ihres Underlyings allein ab, sondern neben der Art ihrer Ausstattung kommen noch weitere Größen in Rechnung, die grundlegend und bestimmend sind für ihren Wert, zumal die Schwankungsstärke (Volatilität) des Preises im Markt ihres zugrunde liegenden Gegenstandes, ihre Laufzeit bis zur Fälligkeit sowie die Höhe des Zinses, um nur die wichtigsten zu nennen. Mittelbar hängt die Höhe einer Optionsprämie und damit ihr Wert aber auch von den Erwartungen der Marktteilnehmer ab, in welcher Weise und in welcher Richtung sich der Marktpreis des zugrunde liegenden Handelsgegenstandes ("underlying asset") in Zukunft bewegen wird ("forward price") und somit letztlich von der Erwartung, ob und inwieweit die Option sich zur Fälligkeit "im Geld" (ITM) befindet und ihr damit ein Ausübungswert ("exercise value") zuteilwird. Näheres darüber ist weiter unten zu ersehen.

Aufzählung

Innerer Wert und Zeitwert

Optionen können Träger eines gegenwärtig vorhandenen Geldwertes sein, welcher sich in ihrem Optionspreis, der Prämie, mitteilt. Gibt es ihn nicht, so ist ihr Wert allemal gleich null, niemals kleiner als null. Genauer besehen zerfällt ein gegebener Eigenwert einer Option ("market value"; Verkehrswert) für sich genommen zu jedem beliebigen Betrachtungszeitpunkt in zwei gesonderte Teile: falls vorhanden 1.) in den inneren Wert ("intrinsic value", "parity value", "exercise value") und 2.) in den Zeitwert (Zeitprämie, "time value", "time (value) premium", "premium over parity", "speculative value", "extrinsic value").*

[* Anmerkung: Der innere Wert und der Zeitwert einer Option werden an den Börsenplätzen niemals getrennt für sich allein angegeben. Der von der Börse angeführte Kurs einer Option benennt stets schlechtweg ihre Prämie, gerichtet auf je eine Einheit des einzelnen Kontrakts.]

Der innere Wert einer Kaufoption bemisst sich nach dem Geldwert, der dem Optionsinhaber nach ihrer Auslösung rein verbleibt, will sagen nach der Summe Geldes, die er behielte, wenn er seine Option zum Ausübungspreis ausübte und die in Wertpapieren, Waren, Devisen usw. erstandene Position sogleich wieder am Markt schließen wollte. Der innere Wert einer Verkaufsoption dahingegen beziffert sich nach dem Wert, der dem Optionsinhaber nach ihrer Auslösung rein verbleibt, also der Summe Geldes, die er behielte, wenn er seine Option zum Ausübungspreis ausführte und mit dem erhaltenen Gegenwert für den Verkauf seine ursprüngliche Position in Wertpapieren, Waren, Devisen usw. sogleich wieder im Markt aufbauen wollte. Dies setzt bei vorzeitiger Geltendmachung des Optionsrechts voraus, dass eine Ausübung innerhalb der Verfallfrist in freiem Umgang überhaupt möglich und für den Halter aus finanzieller Sicht durchaus vorteilhaft ist. Anders gewendet, was aber auf eins herauskommt: Der innere Wert einer Option kommt stets und ausnahmslos dem Wert gleich, welcher dem Inhaber zukäme, wenn die Option augenblicklich verfiele und man sie gleichzeitig nach ihrem Verkehrswert ("exercise value", "parity value") aufrechnete. Ein gegebener innerer Wert ist folglich immerzu der Mindestwert, den die untersuchte Option annehmen kann ("trading at parity"). Selbst wenn während der Andauer der Option über die weitere Entwicklung ihres Prämienwertes Ungewissheit herrscht, am Schluss der Laufzeit bei Fälligkeit liegt der Wert jeder Option stets eindeutig fest: er entspricht jetzt ganz genau dem inneren Wert, d.i dem (positiven) Unterschied zwischen Ausübungspreis und Schlussabrechnungspreis. Befindet sie sich im Geld, so liegt er über null, andernfalls, sofern sie aus dem Geld bleibt, fällt er auf die untere Grenze von null herab. Besitzt die betrachtete Option unmittelbar vor Ablauf der Verfallfrist einen zählbaren inneren Wert, so wird sie an der Börse durch eine Ausübungsanzeige ("exercise notice") von ihrem Halter, in den meisten Fällen indessen selbsttätig gemäß Börsenregeln, ausgeübt werden, um ihn am Ende gegen bar geltend zu machen.

Ist ein innerer Wert nicht gegenwärtig, so rechnet sich eine Auslösung der Option für ihren Inhaber nicht. Da er sie nicht ausüben muss, ist ihr Wert allenfalls gleich null, keinesfalls geringer (nicht negativ), so dass sie ihm Schulden eintrüge. Insofern der Halter der Option nichts anderes als den Gegenwert eines inneren Wertes, solange und soweit durch die Marktlage positiv festgesetzt, in Barem einzustreichen entschlossen ist, wird er sie ausüben und mit der Auslösung zu gleicher Zeit ihr Basisgut im Effektivmarkt gegen Kassa zum herrschenden Marktpreis wieder umsetzen oder, soweit vorgesehen, ersatzweise sich den Unterschied über die Clearingstelle der Börse durch Barabgeltung ("cash settlement") verrechnen lassen. Getreu dem auf der vorigen Seite gegebenen Beispiel zu 1 konnte der Inhaber durch Ausübung seiner "American-style"-Kaufoption eine Gesamtheit von hundert Aktien zum Basispreis von 100€ je Stück erstehen und diese in gleichem Zuge zu einem Kurswert von 115€ auf dem Kassamarkt wieder losschlagen. Der Unterschied im Preise von 15€ liefert den inneren Wert des Calls, gerechnet auf je eine Aktie. Ihr am Markt zu lösender Geldwert ("payoff", "intrinsic value") ist hiernach ein positiver. Der innere Wert einer Option kommt daher stets ihrem Ausübungswert ("exercise value") gleich, ungeachtet des Verfalltages. Arbitragegründe stellen sicher, dass der innere Wert zugleich der kleinstmögliche (positive) Geldwert ist, den eine amerikanische Option annehmen kann. Bei europäischen Optionen hingegen ist das allerdings nicht durchweg gewährleistet, weil in diesem Falle eine Arbitrage während der Laufdauer nicht gangbar ist. Augenfällig ist wie gesagt, dass ein vorliegender innerer Wert einer Option ganz unabhängig von ihrer Laufzeit besteht.

Demgemäß lässt sich folgende Regel aufstellen: Der innere Wert einer Kaufoption (Call) entspricht dem Unterschied zwischen dem höheren Preis des Underlyings und dem niedrigeren Basispreis; sonst null. Der innere Wert einer Verkaufsoption (Put) entspricht de Unterschied zwischen dem höheren Basispreis und dem geringeren Preis des Underlyings, sonst null. Man sagt von einer Option, die positiven inneren Wert hat, sie liegt "im Geld" ("in the money" ITM). Anders ausgedrückt: Der innere Wert einer Option beläuft sich völlig genau auf den Betrag, mit dem sie im Geld liegt. Eine Kaufoption mit einem Ausübungspreis von 100€ liegt bei einem Kurstand des Basisgutes von 115€ mit 15€ im Geld, eine Verkaufsoption hingegen mit einem "strike price" von 70€ befindet sich bei einem Kursstand des unterliegenden Gutes von 50€ mit 20€ im Geld. Der innere Wert einer Option verkörpert für deren Käufer und Halter (Long) einen Guthabenposten (= "credit"). Je höher er anschlägt, desto mehr steigert er c.p. seinen Vermögensstock ("equity"). Für den Optionsverkäufer und Stillhalter (Short) dagegen bildet der innere Wert der Option einen Schuldposten (= "debit"), der sein Vermögen c.p. um ein Entsprechendes mindert, je mehr er sich steigert.

Wie leicht einzusehen, wird niemand willens sein, wenn er nicht töricht oder ganz uneigennützig ist, eine erkaufte Option, die "im Geld" liegt, unter ihrem inneren Wert wieder herzugeben. Desgleichen wird eine angekaufte und im Besitzstand gehaltene Option ("long"), wie erwähnt, für ihren Halter nirgends und niemals einen verlustbringenden (d.i. negativen) Marktwert annehmen; denn niemand ist dazu verbunden noch verstünde sich gar irgendeiner dazu, eine Option, die einen inneren Wert vermissen lässt, aus freien Stücken auszuüben, wenn und insofern ihm das einen sofortigen Verlust bescherte, den er sonst nicht zu beklagen hätte. Genau darin liegt ja der Wesenskern eines jeden Optionsgeschäfts, nämlich in dem Recht zu wählen. Kurzum, der innere Wert einer jeden bestehenden Option kann äußerstenfalls auf null hinab sinken, die Option damit ihren Ausübungswert vollständig einbüßen.

Darüber hinaus gibt es Optionen, die vielleicht zwar einen Verkehrswert oder Börsenpreis, aber keinen inneren Wert haben. Solcherlei Optionen besitzen einzig einen Zeitwert und werden mit dem Sprachkürzel "aus dem Geld" ("out of the money" OTM) liegend umschrieben. Eine Kaufoption (Call) befindet sich "aus dem Geld", wenn und insoweit der Marktpreis ihres Underlyings niedriger steht als ihr "exercise price". Eine Verkaufsoption (Put) wieder liegt "aus dem Geld", wenn und insoweit ihr Basispreis unter dem Marktpreis ihres Underlyings zurückbleibt. Eine Option, die "aus dem Geld" ist, besitzt keinen inneren Wert. Allenfalls ist ihr ein Zeitwert beschieden. Endlich gibt es Optionen, die zwar sehr wohl einen inneren Wert tragen und damit im Geld liegen, die aber unausgeübt wertvoller sind als wenn man sie unmittelbar ausübte. Diese besitzen folglich über ihren inneren Wert hinaus auch noch einen Zeitwert ("premium over parity").

Aufzählung

Moneyness – die Geldnähe von Optionen

Liegt eine Option von was immer für einer Art endlich weder aus noch im Geld, stehen also ihr Basispreis und der Marktpreis des unterliegenden Gutes auf ein und derselben Höhe, allenfalls fast genau auf einer Höhe, so befindet sie sich "am Geld" ("at the money" ATM, "pari"). In diesem Sonderfall steht sie gleichsam auf der Schneide zwischen "im Geld" und "aus dem Geld". Da, wo der Marktpreis des Grundgegenstandes ganz in der Nähe des Ausübungspreises der Option liegt, sagt man gelegentlich auch, sie notiere "near the money".* – Durch eine genügende Bewegung des Marktpreises des zugrunde liegenden Gutes in seiner Stellung zum "strike price" kann die Einstufung, ob "im", "am" oder "aus dem Geld" im Zeitlauf der Optionsfrist umschlagen, zuweilen ganz unvermittelt mit einem Male oder gar nicht selten auch in buntem Wechsel hintereinander die Lage immer wieder ändern. Der Grundgedanke, der das Verhältnis von Ausübungspreis und herrschendem Marktpreis des Basiswertes einer Option einander in näherem Zusammenhang stellt, wird nach dem Vorgang der englisch-amerikanischen Lehre allgemein mit dem Ausdruck "moneyness" benannt (dt. soviel wie "Geldnähe"). Der Begriff bezieht sich auf die Option selbst und gilt somit uneingeschränkt aus Sicht des Käufer der bezüglichen Option ebenso wie für ihren Verkäufer (Schreiber).

[* Nebstdem gibt es Optionshändler, die besonders bei Europäischen Optionen zwischen "at the money" und "at the forward" unterscheiden. Im letzten Fall liegt der Ausübungspreis der Option auf der Höhe des zugehörigen Terminkurses.]

Das soeben Gesagte auf den kürzesten Ausdruck gebracht ergibt:

Marktwert einer Option (Prämie) = innerer Wert + Zeitwert    .

Bezeichnet X den Ausübungspreis ("exercise price") einer Option und St den zum Zeitpunkt t herrschenden Marktpreis ihres zugrundeliegenden Gegenstandes, so erhält man, in abkürzender förmlicher Schreibweise, den in folgender tabellarischen Übersicht dargestellten Zusammenhang:

"Moneyness" CALL PUT
 Im Geld* St > X St < X
 Am Geld St = X St = X
 Aus dem Geld St < X St > X

[* Anmerkung: Je weiter eine Option während der Laufzeit ins Geld rückt, desto größer wird der Anteil des inneren Wertes an ihrer Prämie. Eine Option "im Geld" ist aber nicht notwendig gleichbedeutend mit einem erreichten Gewinn. Erst wenn der Betrag, mit dem die Option im Geld liegt, die Höhe der anfänglich bezahlten Prämie plus entgangener Zinsen plus Spesen übersteigt, entsteht bei der Ausübung Gewinn.]

Da nun, wie eingangs geschildert, der Wert einer Option sich immer aus dem innerem Wert und dem Zeitwert zusammensetzt, so ergibt sich daraus folgender logisch zwingender Schluss: Eine Option besitzt einen Zeitwert, der dem Unterschied zwischen der Optionsprämie und dem inneren Wert der Option gleichkommt; oder in förmlicher Schreibweise ausgedrückt: Zeitwert = Marktwertinnerer Wert. Es sei bei dieser Gelegenheit ausdrücklich hervorgehoben, dass es im Optionshandel nichts weniger als ungewöhnlich ist, dass die eine wie die andere der obigen an einer Optionsprämie beteiligten Wertgrößen oder sogar beide nebeneinander gleich null sein können.* Einer Option wird jedoch stets ein Wert zukommen, solange es einzelne Finanzanleger gibt, die es für wahrscheinlich halten, dass sie noch vor dem Verfall ins Geld rückt und bereit sind, dafür eine angemessene Prämienzahlung zu leisten.

[* Randbemerkung: Für den Fall einer tief im Geld liegenden Europäischen Option kann der Zeitwert unter besonderen Bedingungen anders als der innere Wert wenigstens zu einem kleinen Teil auch einen negativen Betrag annehmen.]

Optionen sind taggenau befristete Finanzgeschäfte mit der Eigenschaft, dass in Anbetracht einer verbleibenden Laufzeit und der damit verbundenen Vorteilsgelegenheit ihnen ein gewisser Wert zuteil wird. Das Ausmaß des Zeitwertes einer Option wird jedoch bei weitem nicht allein von ihrer Restlaufzeit bestimmt, insofern ist der Name Zeitwert irreführend. Tatsächlich üben auf den Zeitwert einer Option mindestens zwei scharf auseinanderzuhaltende Einflusskräfte Wirkung aus: einesteils seht ein solcher zwar sehr wohl unter dem Einfluss von der verbleibenden Laufzeit der Option ("residual time to maturity"), andernteils aber, und das gar nicht unwesentlich, wird er durch die voraussichtliche Volatilität im Markt ihres Bezugsobjekts verursacht, also desjenigen Preis-Schwankungsvermögens während der Frist bis zu ihrem Verfall, das ihrem Basisgegenstand vom Markt implizite beigelegt wird. Wie nach feststehender Erfahrung die Praxis der Optionsgeschäfte erweist, führt eine erhöhte (implizite) Volatilität auf dem fraglichen Markt, unter sonst gleichen Umständen, zu einem sich hebenden Zeitwert der Option; und umgekehrt. Dieser Befund findet seine Grundlage in dem unmittelbar einleuchtenden Satz: Der Wert einer Option erhöht sich in dem Maße, wie die Wahrscheinlichkeit dafür emporsteigt, dass diese binnen der verbleibenden Laufzeit ins Geld rückt bzw. ihren bereits vorliegenden inneren Wert mehr und mehr auszubauen bestrebt ist ("contingent claim"). Zwar hängt grundsätzlich an jeder Option, während sie andauert, unausgesetzt die Gefahr einer Werteinbuße bis hin zum gänzlichen Verlust der ausgelegten Prämie; doch wird in Ansehung des asymmetrischen Gewinn-/Verlust-Profils von Optionen ein solches Vorkommnis aus Sicht des Optionshalters, der auf Gewinnerzielung setzt, gemessen an seiner persönlichen Wertschätzung regelmäßig zurückbleiben hinter dem Vorteil einer in Aussicht stehenden Gewinnspanne, welche den möglichen Verlust um ein noch ungekanntes Vielfache übersteigt ("risk-return leverage", "risk-reward tradeoff"), was das Dasein eines Zeitwertes überhaupt erst herbeiführt.

Nach dem Gesagten ist soviel klar: Der Zeitwert einer Option als solcher ist Ausdruck 1.) einer gewissen Aussicht auf Gewinnerzielung aufgrund einer in zukünftiger Zeitfolge, d.i. während ihrer Laufdauer, sich einstellender günstigen Kursveränderung im Basisgegenstand und 2.) ihrer innewohnenden Schutzwirkung bei der Absicherung gegen unerwünschte Preisentwicklungen (Hedging). Alles Übrige als unverändert vorausgesetzt, erreicht eine Option ihren entsprechend höchsten Zeitwert – je nach gegebener Marktlage – im Regelfall dann, wenn sie "am Geld" ("at the money") liegt. Eine Option, die entweder punktgenau am oder aus dem Geld liegt, leitet ihren Wert demzufolge, wie leicht zu durchblicken, allein aus ihrem Zeitwert her. Ganz gleich, in welcher Richtung: Je weiter der Kurs des Underlying sich vom Ausübungspreis der Option entfernt, desto mehr vermindert sich ihr Zeitwert. Eine tief im Geld liegende Option besitzt fast keinen (zuweilen gar einen negativen) Zeitwert, wohl aber einen stattlichen inneren Wert. Eine weit aus dem Geld befindliche Option besitzt, wenn überhaupt, wenig oder kaum einen Zeitwert, noch auch einen inneren Wert. Eine Option kann aus naheliegenden Gründen nur vor Erreichen ihres Verfalltermins einen Zeitwert gewähren. Mit zunehmendem Zeitverfluss und mit Herannahen des Verfalltermins an die Gegenwart wird der Zeitwert der Option sehr bald und, sofern am Geld, am Ende sogar immer schneller (d.i. in der Zeit überverhältnismäßig, weil größtes Theta am Geld) abschmelzen ("time value decay", "wasting asset"). Er wird bei Eintritt des Verfalls sich mit innerer Notwendigkeit allemal auf null stellen. Ein etwaiger Endwert kommt sodann allein dem inneren Wert der Option gleich ("parity"). – Der innere Wert einer jeden Option lässt sich sowohl während ihrer Laufzeit als zu einem beliebigen Ausübungszeitpunkt als endlich auch bei Verfall förmlich herleiten aus: max(S–X, 0) im Falle einer Kaufoption und max(X–S,0)im Falle einer Verkaufoption.

Aufzählung

Zur Preisbeimessung von Optionen

Es erhebt sich nach dem Vorangegangenen die Frage, wovon im Einzelnen der Geld- und Marktwert einer gewöhnlichen Option nicht bloß am Laufzeitende, sondern schon während ihrer Laufzeit namentlich abhängt? – Nun, aus analytischer Sicht offenbar, neben der Form der Option ("option type"), wenigstens von sechs zählbaren Gestaltungsgrößen* (Preisdeterminanten, "risk factors"): 1.) vom vorliegenden Preis ihres zugrunde liegenden Gegenstandes, 2.) vom Ausübungspreis, 3.) von der verbleibenden Laufzeit, 4.) vom herrschenden Marktzinsfuß für sichere Geldanlagen, berechnet auf die Restlaufzeit des Zeitpunktes der Wertbeimessung, 5.) von den Erträgnissen des Basistitels (bei Aktienoptionen also von den Dividenden), die während der Laufdauer anfallen, sowie 6.) von der mutmaßlichen zukünftigen Breite und Kraft der Preisschwankungen des Basisgegenstandes, d.i. die voraussichtliche, vom Markt erwartete Volatilität desselben. Bis auf den allerletzten, die Volatilität sowie Dividenden und dergleichen, sind sämtliche der aufgeführten Parameter bestimmt gegebene, unmittelbar ablesbare Erscheinungstatsachen, die jede für sich auf eindeutige Weise wertbestimmend sind sowohl für Kauf- wie für Verkaufoptionen. Sie alle finden vereint mit der für wahrscheinlich gehaltenen Volatilität und den im vorkommenden Fall geschätzten Erträgen der unterliegenden Wirtschaftssache Eingang in die modellgestützte Optionspreiskalkulation.

Optionen verkörpern bedingte Termingeschäfte ("contingent claims"), die einer Wertbeimessung durch geeignete Modelle fähig sind. So baut auf all den eben entwickelten Größen das weithin bekannte und bis auf den heutigen Tag mit am häufigsten verwendete Black-Scholes-Merton-Modell auf, ein Optionswertmodell ("option pricing model"), das zur Bestimmung theoretisch verbürgter Optionspreise unter besonderen Annahmen und Voraussetzungen, zumal dem Erfordernis der Arbitragefreiheit, erschaffen wurde und das getragen wird von den Arbeiten dreier hervorragender Gelehrter: den Modell-Begründern Fischer Black und Myron Samuel Scholes, 1973, sowie von einer fast gleichzeitig veröffentlichten, gesonderten Arbeit Robert Cox Mertons'. Vorbedingung für die Schlüssigkeit und Richtigkeit der modelltheoretischen Aussagen ist allerdings, dass, neben anderem, der Kursverlauf des zugrunde liegenden Titels einer geometrischen Brownschen Bewegung folgt, fernerhin die Volatilität sich im Ablaufe der Optionsfrist nicht verändert und der Markt im Sinne der Theorie vollkommen und vollständig ist und dass außer den gegebenen Größen keine sonstigen Einflüsse auf den Preisverlauf wirksam werden.

[* Im tätigen Umgang mit Optionen und außerhalb der engen Grenzen der Optionswertmodelle kommen allerdings noch weitere Preiseinflussgrößen hinzu, deren Berechnung sich entweder gewisse Schwierigkeiten entgegenstellen, oder diese in ihrer Einwirkung auf den Preisbildungsfortgang nicht leicht zu durchblicken verstanden werden. Neben Transaktionskosten und Steuern gibt es etwa noch Margin-Erfordernisse für Short-Positionen, aber auch Erwartungen der Marktteilnehmer über die zukünftige Marktentwicklung ("sentiment"), unterschiedliche Risikoneigungen sowie Marktunvollkommenheiten werden im Verkehr Wirkung auf die Preisbildung von Optionen üben.]

Die bestimmt gegebenen Elemente, zu denen auch der beobachtete, hier als sachgerecht und angemessen angenommene Optionspreis zu rechnen ist, in die passende Modellformel eingesetzt und iterativ nach der einzig unbekannten Größe, dem Ziffernansatz für die erwartete Volatilität, aufgelöst, ergibt einen sachgerechten Schätzwert für die voraussichtlich sich einstellende Volatilität, die mit dem Namen der "Impliziten Volatilität" ("implied volatility", "implicit volatility") belegt ist. Auf Letztere stellt die Optionspreisformel des Modells in der Anwendung ab, um etwas über den wahren Wert der Option und ihre Preiswürdigkeit im Handel in Erfahrung zu bringen. Die Implizite Volatilität hat sich ihre Benennung mithin dadurch erworben, dass der dem Marktgeschehen abgelesene Optionspreis eine getreue Ausmaßschätzung für den tatsächlichen Grad der in die Optionsfrist fallenden Preisschwankungen ("future realized volatility") des zugrunde liegenden Gegenstandes gleichsam enthält ("impliziert"), wie sie ihm die Optionswertformel des Black-Scholes-Merton-Modells (oder bei amerikanischen Optionen oftmals auch die des weniger mit Mathematik beladenen Binominalmodells) beilegt und er in ihr zum Ausdruck kommt. Optionshändler schenken der Impliziten Volatilität vorzügliche Beachtung, da sie ihnen einen Anhaltspunkt darüber verschafft, ob eine betrachtete Option im Vergleich mit der erwarteten sich nachher verwirklichenden Volatilität zu teuer, zu billig oder angemessen bewertet wird. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Implizite Volatilität alles andere als eine ein für alle Mal feststehende Größe bietet, sondern sich gleichen Schrittes den laufend umschlagenden Marktgegebenheiten unentwegt anpasst.

Doch nicht nur über die mutmaßlich sich einstellende Volatilität und das damit verbundene künftige Kursschwankungsrisiko (Vega, seltener auch Kappa oder Lambda) gibt eine passende Optionspreisformel einigen Aufschluss. Zudem bringt sie nebenher weitere viel beobachtete Risikomaße hervor, welche die verschiedenen Seiten des mit einer eingenommenen Position in Optionen behafteten Risikos zu beziffern geeignet sind: so vor allem die für jeden gut beschlagenen Optionshändler höchst bedeutsamen Maße Delta, Gamma, Theta und Rho, die so benannten "Griechen" ("Greek letters", "The Greeks"). Insgesamt gesehen geben die Griechen Auskunft darüber, wie empfindlich der Optionspreis und damit der Geldwert der bezogenen Position, oder sei es eine Optionskennzahl selbst, reinrechnerisch auf kleinste Veränderungen einer der oben gegebenen Wertbestimmungsgrößen anspricht, solange alle übrigen Einflusskräfte, die in der Optionspreisformel Berücksichtigung finden, annahmegemäß auf dem alten Stand bleiben. Jeder einzelne der griechischen Buchstaben steht dabei stellvertretend für eine ganz bestimmte Ausprägung des mit einem Optionsgeschäft verknüpften Risikos.

So ist allgemein bekannt, dass, wenn der Preis des Underlyings hochgeht, der Optionspreis eines Calls ebenfalls steigt und der eines Puts fällt. Gerade andersherum wird der Optionspreis eines Calls fallen und der eines Puts anziehen, wenn der Preis des Underlyings sinkt. Weiter weiß man, dass der Optionspreis eines Calls wie auch der eines Puts sich erhöht, wenn die Volatilität zunimmt, und umgekehrt dass der Optionspreis eines Calls ebenso wie der eines Puts niedergeht, wenn die Volatilität abnimmt. Zudem wird der Optionspreis, ein paar Seltenheiten ausgenommen, aller bestehenden Option entsprechend fallen, sowie die Restlaufzeit um eine bestimmte Spanne Zeit abschmilzt, z.B. um einen Tag. Aber auch eine Veränderung des maßgeblichen Zinses übt einen zwar bescheidenen, aber immerhin spürbaren Einfluss auf die Höhe der Optionsprämien aus.* Hebt sich der Zins, so wachsen die Prämien der Calls an, die von Puts dagegen werden geringer.

[* Eine Ausnahmestellung nehmen Optionen auf Futures ein, die ähnlich den Letzteren nach dem Futures-style-Margen-Verfahren abgewickelt werden. Diese bleiben von Zinsänderungen gänzlich unbeeinflusst. Bei diesem Verfahren ist die Prämie ("total premium") entweder innerhalb der Laufzeit oder seinerzeit bei Ausübung oder erst Verfall der Option zu bezahlen (Rückprämie, Nachprämie).]

Nicht zu übersehen ist bei alledem, dass die in der Finanzwirtschaft sonst höchst bedeutenden Vorteilsmaße der für den Bezugsgegenstand erwarteten Rendite, wie auch der erwartete Endwert der Option selbst, sowie die Risikovorlieben der Optionshändler im Rahmen der modellmäßigen Optionspreisberechnung unter vorausgesetzter Arbitragefreiheit überhaupt nichts auf sich haben (präferenzfreie Optionsbewertungstheorie, Gleichgewichtsmodell).

 

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sucht erst den Geist herauszutreiben;
Dann hat er die Teile in seiner Hand,
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(Mephistophelischer Spott)

 

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Stand: 28. November 2024. Alle Rechte vorbehalten.