Ungedeckter Leerverkauf (Naked-Short-Geschäft; "naked short sale"):
Leerverkauf von Wertpapieren, unter anfänglichem oder gar gänzlichem Verzicht auf das Institut einer Wertpapierleihe. Der Erfüllungsanspruch des Wertpapierkäufers bleibt hiervon jedoch unberührt. Die Praktik eines "ungedeckten Leerverkaufs" ist vielerorts unstatthaft, weil die Zahl der Stücke sich hierbei beliebig vervielfältigen lässt und damit nicht mehr an ihren für den Verkehr bestimmten eigentlichen Vorrat gebunden ist. Dies hebt das Wert- und Kreditrisiko in unabsehbarer Weise an, weshalb die Handlungsart des ungedeckten Leerverkaufs vielerorts mit einem Verbot belegt ist.