Terminkurs:
der bei Geschäftsabschluss eines Termin- oder Terminkontraktgeschäfts vereinbarte Preis, der bei Fälligkeit desselben zwecks Erfüllung durch realen Austausch des Geschäftsgegenstandes (z. B. je eine bestimmte Menge an Devisen) bzw. durch Aufrechnung ("cash settlement") in Ansatz gebracht wird.