Teilausführung, einer Order bzw. bei einer Quotation:
bei einer Teilausführung ("partial execution", "partial fill") lässt sich ein Handelsauftrag (Order) resp. die Transaktionsgröße einer gestellten Quotation rücksichtlich der aktuellen Marktlage – und hier insbesondere bei geringem Transaktionsvolumen bzw. mangelnder Marktliquidität – nicht in einem einzigen Abschluss in ihrem ursprünglich vorgesehenen Gesamtumfange, sondern nur, wenn überhaupt, teil- oder stufenweise in Parzialquantitäten nacheinander ausführen, wobei im letzteren Fall verschiedene Ausführungskurse nie ganz auszuschließen sind. Dies kann für den Auftraggeber der Order misslich sein, inwofern das zwischengeschaltete Finanzinstitut für jede Order jeweils Mindest- bzw. Pauschalgebühren abverlangt. Endgültigen Aufschluss über Stückzahlen und Handelspreise eines teilausgeführten Börsenauftrags gibt erst die aktualisierte Geschäftsbestätigung, die später zugeht.