Roll-Over:

1.) engl., auch "switch" genannt, Prolongationsgeschäft; Glattgestellung einer offenen Position in Terminkontrakten bei herannahendem Erfüllungstermin unter gleichzeitigem Aufbau einer neuen, ansonsten gleichartigen Position im nachfolgenden aktiven Termin. Eine bestehende Position wird hierdurch von einem Termin in den nächsten hinübergeschoben, "übergerollt", prolongiert. I. d. R. wird ein Roll-Over durchgeführt, sobald Volumen und Open Interest im späteren Termin einen größeren Wert annimmt als im derzeitigen Termin. Theoretisch lässt sich auf diese Weise eine Position fortgesetzt abrollen, ohne dabei in ihrer zeitlichen Dauer an irgendeine Grenze gebunden zu sein.

2.) "rollover" im Devisenhandel: Halten einer offenen Kassaposition in Devisen über Nacht, die, bedingt durch Zinsdifferenzen, gewöhnlich einen Zinsertrag einbringt, wenn der Satz im Währungsgebiet der gekauften Währung jenen im Gebiet der verkauften Währung übertrifft, sonst einen Zinsaufwand verursacht.