Restlaufzeit:

Derivative Finanzmarktinstrumente, wie Futures, Optionen, Zertifikate u. dgl., sind prinzipiell in ihrem Auftreten zeitlich begrenzt (gleiches gilt aber etwa auch für Anleihen). Zum einen hat jedes Instrument mit seiner Einführung auf dem Markt eine genau festgelegte Gesamtlaufzeit, und zum anderen, nach Ablauf einer gewissen Kalenderzeit – dh. mit Blick auf einen innerhalb der Gesamtlaufzeit liegenden beliebigen Betrachtungszeitpunkt, noch eine ganz bestimmte Restlaufzeit. Die Restlaufzeit ist folglich die Zeit, die bis zum Verfall bzw. zur Fälligkeit des Instruments noch verstreicht. Sie nimmt mit jedem Handelstag ab. Jedes Instrument ist handelbar bis zum Ende seiner Restlaufzeit, dem Ende des letzten Handelstages.