Prepaid Forward:
kaufvertragliche Übereinkunft zweier Vertragsparteien, einen qualitativ genau bestimmten Vertragsgegenstand in einer ganz bestimmten Menge (bzw. im vereinbarten Wert eines angehenden Finanzinstruments), zu einem künftigen Zeitpunkt (dem "Termin"), zu einem ganz konkreten, bereits bei Geschäftsabschluss fixierten Preis zu liefern bzw. abzunehmen, dessen effektive Bezahlung aber tatsächlich bereits bei Vertragsschluss erfolgt.