Orderbogen:

Umsatzkarte eines Maklers und Börsenmitglieds, auf dem nach Abschluss eines Börsengeschäfts alle wesentlichen Einzelheiten (Kurs, Menge, Fälligkeitstermin, Identität der Gegenpartei, Name des Clearing-Mitglieds usw.) über den getätigten Abschluss verzeichnet werden. Die Daten werden sofort an die zuständige Abrechnungsstelle (das Clearinghaus) der Börse weitergeleitet und von Letzterer auf Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit überprüft.