Neobroker:
vom griechischen neó, »neu..., jung«; Maklergeschäftsfirma (Broker) mit neuartigem, bisher noch nicht dagewesenem Geschäftsmodell. Letzteres beruht auf der Besorgung von Börsengeschäften mithilfe einfachst gehaltener digitaler technischer Anwendungen (Apps) gegen Vergütung äußerst geringer Spesen, mitunter sogar unter Wegfall der ganzen Maklergebühr ("Börsenspesen"). Ihr Auskommen finden sie trotz Ausfall der Spesen mittels Rückvergütungen ("payment for orderflow", PFOF*), welche sie für die Weiterleitung einer erheblichen Menge an Kundenaufträgen (Order) durch ihre Geschäftspartner (größere Banken, Brokerhäuser) an bestimmte Market-Maker, Handelsplattformen u.a. Großhändler beziehen. Neobroker richten ihre zumeist stark eingeschränkten und nur über das Netz dargereichten Dienste unter Einsparung aller unnötigen Kosten vorwiegend an den Bedürfnissen von Kleinanlegern und privaten Börsenspekulanten aus.
[* Aufgrund der Bestimmungen des MiFIR und MiFID II gilt ab dem 30. Juni 2026 allerdings ein Verbot für PFOF.]