Nennwert:

der auf einer Wertpapierurkunde (in Wort und/oder Zahl) namhaft gemachte Geldbetrag (Wertausdruck, "al pari"). Im Falle von Aktien verkörpert er einen materiellen Teil des Aktieneigenkapitals, im Falle von Anleihen den Rückzahlungsbetrag (d.i. der "Hauptstamm" einer Geldschuld, die zinstragende Geldsumme im Gegensatz zu den Zinsen, "face value", "principal" ) bei Fälligkeit zum Laufzeitende. Der Nennwert ist von Kurswert, d.i. der laufende Markwert, zu unterscheiden. Letzterer wird im Unterschied vom Nennwert bestimmt durch Angebot und Nachfrage.