NCM:
Nicht-Clearing-Mitglied ("non-clearing member"); ein NCM verfügt über keine Clearing-Lizenz. Das hat zur Folge, dass ein NCM zwar direkten Zugriff auf das Handelssystem einer Börse hat, indessen darauf angewiesen ist, seine Geschäfte über ein GCM (bzw. an der Eurex über ein konzernverbundenes Direct Clearing-Mitglied) abwickeln ("clearen") zu lassen.