Marktmodell:

1.) a priori festgeschriebene Form für die Organisation des Börsenhandels. Diese legt die Gesamtheit an Regeln und Prozessen (die Marktstruktur), wie Aufträge (Orders) an den Börsen zusammengeführt werden und wie die Preisermittlung vonstatten geht einschließlich Art und Umfang der Verbreitung entscheidungsrelevanter Informationen, inhaltlich fest. Das Regelwerk einer Börse, die Börsenordnung, nimmt seinen Ausgangspunkt regelmäßig vom zugrunde liegenden Marktmodell.

2.) empirisches Modell der modernen Kapitalmarkttheorie zur Beschreibung und Schätzung des Zusammenhangs zwischen der Rendite eines Wertpapiers und der Marktrendite. Die Umsetzung des Modells geschieht mit Hilfe der statistischen linearen Einfachregression.