Marginkauf:

Erwerb von Effekten ("long buying") an der Börse unter Nutzung eines Margenkontos, das die Beanspruchung einer durch ein verbundenes Finanzinstitut eingeräumten Kreditlinie eröffnet. Die hierbei erworbenen Papiere sind als Sicherheit an den Kreditgeber zu verpfänden. Für einen Marginkauf ist ein Margenkonto bei einem Finanzinstitut (Bank, Broker) somit Voraussetzung. Die Beleihungsgrenze beträgt i. d. R. 50% des Marktwertes der betreffenden Papiere.