Makler:
ehedem auch: »Unterkäufer, Mäkler«; Marktakteur, welcher im Auftrage anderer Personen nach deren Weisung gewerbsmäßig Vertragsabschlüsse vermittelt.
Als außenstehender Börsenmakler fungiert er regelmäßig als Beauftragter ("agent") in einer Vertragsvermittlerfunktion für den Investor (Principal), ohne hierbei selbst Vertragspartei zu werden, und erhält im Gegenzug als Vergütung für seine Dienste für jeden zustande gekommenen Abschluss eine Vermittlungsprovision (Courtage, "commission", "brokerage", "fee").
Als Mitglied einer Börse ist er ein ständig ansprechbarer spezieller Marktakteur ("market maker") in einer Ausgleichfunktion für Angebot und Nachfrage, und zwar im Prinzipe ganz gleich, ob als Mittelsmann oder als Selbstkontrahent.