Kredit:

von lat. creditum, "das Geglaubte, das Anvertraute"; freiwillig eingeräumter Aufschub der Gegenleistung für die Überlassung eines Gutes bei einem Tauschgeschäft gegen das Versprechen der künftigen Gegenleistung. Der Kreditgeber (der Gläubiger) leistet sofort, während der Kreditnehmer (der Schuldner) gegen das Versprechen, nach Ablauf der vereinbarten Kreditfrist oder auf Verlangen des Kreditgebers, entsprechende Werte erst später zurückstellt. S. dazu auch: Privatkredit.