Kassamarkt:

Markt für prompte Geschäfte ("auf sofortige Lieferung", "per Kasse"), idR. solche mit Finanztiteln oder Devisen als Marktinstrument: Die Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, dh. der reale Vollzug des Austausches von Vertragsgegenstand gegen Geld und die gegenseitige Übereignung, erfolgt im Kassamarkt in idealtypischer Weise gleichzeitig mit Vertragsschluss. Praktisch richtet sich die Erfüllungsfrist indes regelmäßig nach der konkreten Art des betreffenden Marktgegenstandes. So kann die Erfüllungsfrist mancher Kassageschäfte durchaus einige wenige Tage betragen, in Deutschland beläuft sie sich bei Effektengeschäften zB. auf zwei Geschäftstage.