Kapitalmaßnahme:
besondere Maßregeln in Beziehung auf das Kapital einer Aktiengesellschaft (AG): Hierzu zählen im Einzelnen Dividenden, Boni, Bezugsrechte, weiterhin Kapitalherabsetzungen, bspw. bei Aktiensplits oder bei Kapitalzusammenlegungen durch Verringerung der genehmigten Aktien ("reverse stock split"), ferner auch solche bei Unternehmungszusammenschlüssen (Fusionen) bzw. Unternehmungsaufspaltungen. Werden Aktienindizes um derlei Kapitalmaßnahmen bei einzelnen Aktiengesellschaften bereinigt, indem diese rechnerisch wieder in den Index einbezogen werden, spricht man von einem "Performance-Index", sonst von einem "Kursindex" oder "Preisindex".