Insiderinformation:

privates, nicht allgemein zugängliches Wissen, das nur einem Sonderkreis von Personen zugänglich ist, das aber entscheidende Tatsachen über die künftigen Kursentwicklung enthalten könnte. Insiderinformationen verleihen Eingeweihten gegebene Wissensvorsprünge, die sich an den Märkten mit großer Bestimmtheit in Geld umzumünzen lassen. Die Umsetzung von Insiderinformationen zum eigenen Vorteil ist weithin strafbar.