Hebeleffekt (auch: Leverage-Effekt):
die durch Aufbau und Konstruktionsweise bedingte Eigenschaft eines derivaten Finanzinstruments, mit Auslegung eines verhältnismäßig geringen Geldbetrages vergleichsweise große Vermögenswerte steuern zu können. Möglich wird dies durch den Umstand, dass sich der Wert des Instruments stets in einem bestimmten Verhältnis eines meist mehrfach höheren Prozentsatzes zu dem seines Basiswertes bewegt. Dies führt im Spekulationsfall bei zutreffender Kursverlaufsprognose zu überproportional hohen Differenzgewinnen, geht bei einer Schieflage indes notwendig einher mit entsprechend hohen Differenzverlusten. Zwar ist besonders bei Termingeschäften das Merkmal eines Hebeleffekts oft gegeben, jedoch für die Begriffsbestimmung eines solchen belanglos. Formal definieren und beziffern lässt sich der Hebeleffekt, so etwa bei Futures, als Geldwert des Underlying eines Kontrakts (Terminkontraktbetrag, d. i. der Gesamtkaufpreis zum Termin) dividiert durch das eingeforderte "initial margin", wobei der Einstandskurs im Abschlusszeitpunkt für die Berechnung des Kontraktbetrages maßgeblich ist. Bezogen auf einen beliebigen späteren Bewertungszeitpunkt nach Positionsbegründung bzw. im Abrechnungszeitpunkt bei Glattstellung der Position erhält man dementsprechend: Hebel ist gleich Margin-Rendite dividiert durch prozentuale Änderung des Futureskurses.
Mehr zum Thema: DeiFin - Margin-System: "maintenance margin" und Hebeleffekt.