Handelsusancen:

verbindliche Gebräuche und tief Gepflogenheiten (Verhaltensnormen), die zwar nicht durch Gesetz und Rechtssprechung vorgeschrieben, die aber von den Gremien einer Börse verlangt werden und dementsprechend einzuhalten sind; eingebürgerte Berufsgewohnheiten von Börsenhändlern.