Haircut:
Abschlag vom Wert einer zu hinterlegenden Sicherheitsleistung ("collateral"), der dann erhoben wird, wenn diese nicht in der eigentlich vorgesehenen Bonität, Form und/oder Währung eingebracht wird. Je nach Sicherheitsgrad des eingebrachten Vermögenswertes wird hierbei von diesem ein bestimmter Abschlag vorgenommen, bis der fragliche Marktwert für die erforderliche Sicherheitsleistung erreicht ist, wie z. B. 1 Prozent "haircut" auf gute Staatsanleihen.