Haircut:

Abschlag vom Wert einer zu hinterlegenden Sicherheitsleistung ("collateral"), der dann erhoben wird, wenn diese nicht in der eigentlich vorgesehenen Bonität, Form und/oder Währung eingebracht wird. Je nach Sicherheitsgrad des eingebrachten Vermögenswertes wird hierbei von diesem ein bestimmter Abschlag vorgenommen, bis der fragliche Marktwert für die erforderliche Sicherheitsleistung erreicht ist, wie zB. 1 Prozent "haircut" auf gute Staatsanleihen.