Fungibilität:

von lat. fungi, "verrichten, verwalten"; durch Vereinheitlichung (Standardisierung) von Finanztiteln (zB. von für den Handelsverkehr bestimmte Wertpapiere; Effekten) oder Typisierung von Handelsgütern (Marktware) bewirkte uneingeschränkte Vertretbarkeit (Austauschbarkeit, Verkehrsfähigkeit, Gangbarkeit, insbesondere Marktgängigkeit) durch Titel oder Güter gleicher Art und Qualität. Steht die Fungibilität eines Marktinstruments ("res fungibiles") außer Zweifel, ist damit eine grundlegende Vorbedingung für einen geregelten börsenmäßigen Handel erfüllt: die besonderer Leichtigkeit der Übertragung von Marktgegenständen gleichmäßiger Beschaffenheit von Person zu Person. Ein wichtiger Vorzug umlauffähiger (fungibler) Marktgegenstände liegt in ihrer Eigenschaft, sie auf liquiden Märkten ohne vorherige Prüfung der Gutbeschaffenheit jederzeit zu Geld machen zu können bzw. sie dort jederzeit käuflich erwerben zu können.