Forward, Forward-Kontrakt, Forward-Geschäft:
Termingeschäft, das seinem wirtschaftlichen Wesen nach auf tatsächlichen künftigen Erwerb des Basisinstruments abzielt. Es besteht in einer frei bewirkten kaufvertraglichen Übereinkunft zweier Vertragsparteien, einen qualitativ genau bestimmten Vertragsgegenstand (i. d. R. Rohstoffe, Waren, Devisen, Zinsinstrumente, aber auch sonstige Wertpapiere und Verfügungsrechte) in einer ganz bestimmten vereinbarten Menge (bzw. im vereinbarten Wert eines bestimmten Finanzinstruments), zu einem zukünftigen Zeitpunkt (dem "Termin"), zu einem ganz konkreten, bereits bei Geschäftsabschluss fixierten Abrechnungspreis zu liefern bzw. abzunehmen und zu bezahlen. Forwards gehören ebenso wie Futures zu den unbedingten Termingeschäften, können aber im Unterschied zu diesen nicht börslich gehandelt werden, da sie aufgrund individuell (OTC) vereinbarter fester Ausstattungsmerkmale nicht fungibel sind. Ein für Futures typisches börsliches "marking to market" existiert bei Forwards üblicherweise nicht. Forwards verkörpern somit den idealen Typus eines unbedingten Termingeschäftes.
Vgl. hierzu auch: DeiFin - Termingeschäfte.