Festgeschäft:

(Fixgeschäft, Stichtaggeschäft); i. w. S. ist ein Festgeschäft gleichzusetzen mit einem unbedingten Termingeschäft. Im engeren Sinne: Form eines unbedingten Termingeschäfts, wie insbesondere Futures, Forwards und Swaps es sind, welches auf Erfüllung durch Lieferung, Abnahme und Bezahlung des unterliegenden Markgegenstandes (Underlying) angelegt ist.