Differenzgeschäft:
Termingeschäft, das seinem Wesen nach durch Liefervollzug des zugrunde liegenden Instruments (Underlying) zu erfüllen wäre, tatsächlich aber von vornherein vereinbart ist, selbiges durch Zahlung eines wertentsprechenden Ausgleichsbetrages (Cash Settlement) zu erfüllen ("offenes Differenzgeschäft").