Delivery Versus Payment (Abk.: "DvP"):
dt.: Zahlung gegen Lieferung:
1.) Zueignung des einem Finanzderivat zugrunde liegenden Aktivums durch Lieferung, Abnahme und Bezahlung desselben.
2.) Anweisung zur Zahlung gegen Lieferung eines Finanztitels als Zug-um-Zug-Geschäft.