Börsenkurs:
der an der Börse offiziell festgestellte Preis eines Handelsinstruments. Der Börsenkurs soll einen den tatsächlichen räumlichen und zeitlichen Verhältnissen des Verkehrs entsprechenden (fairen, angemessenen) Preis und laufenden Wert des betreffenden Handelsinstruments gegenüber der Allgemeinheit vermitteln.