Bedingtes Termingeschäft:
börsliches oder nichtbörsliches Termingeschäft, bei dem mindestens eine der Vertragsparteien ein Wahlrecht in der Frage der Erfüllung des Vertrages hat. Diese kann wählen, das bei Vertragsschluss vereinbarte unterliegende Erfüllungsgeschäft zu den festgelegten Geschäftsbedingungen tatsächlich zu vollziehen oder vom Geschäft zurückzutreten. Zu den bedingten Termingeschäften gehören insbesondere Optionen und Optionsscheine; den bedingten Termingeschäften sind die unbedingten Termingeschäfte zugeordnet. Die Kategorisierung von Termingeschäften in unbedingte ("unconditional") und bedingte Termingeschäfte ("conditional") ist von rechtlicher Natur und stellt ab auf die Art der Erfüllung kontraktlicher Verpflichtungen bei Fälligkeit: beidseitige Erfüllung als festes Erfordernis oder als Wahlrecht.