Arbitragefreiheit:
Prinzip der Arbitragefreiheit ("no arbitrage principle"): Eine Grundregel, welche in ausgebreitetem Umfang in der Finanzierungstheorie Gültigkeit beansprucht und die besagt, dass es ohne Investment keine zuverlässigen Gewinne geben darf. Daraus ergibt sich sofort, dass erst bei faktischer Nichtexistenz von Gelegenheiten zur Arbitrage Aussicht besteht auf faire Marktpreise für die dort umgesetzten Effektiv- bzw. Zukunftsgüter. Das Prinzip der Arbitragefreiheit durchzieht praktisch die gesamte Theorie der Preisbildung von Finanzderivaten.