Aktie:
von lat. "agere", "actio": Handlung, klagbarer Anspruch; Anteilschein, der eine Teilhaberschaft an einer Erwerbsgesellschaft, die in der Rechtform einer Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) auftritt, beurkundet (engl. "share", "stock", "equity"). Eine Aktie lässt sich auffassen als ein Bündel aus Rechten und einigen besonderen Pflichten. Eine Aktie bescheinigt ("verbrieft") die Miteigentümerschaft am Geschäftsvermögen der AG gemäß ihrem Anteil am Nominalkapital (Grundkapital) und berechtigt damit zu bestimmten Arten von Vermögensbezügen. Eine Aktie kann, um ihre wichtigsten Bezugsarten im Einzelnen namhaft zu machen, einen bedingten Anspruch auf Gewinnanteil (Dividendenzahlung), auf den Erhalt eines Bezugsrechtes ("pre-emptive right") im Rahmen einer Kapitalmaßnahme, sowie auf den anteiligen Liquidationserlös umfassen. Zudem vermittelt die Inhaberschaft einer Aktien das Recht auf Teilnahme und auf ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung sowie ein Antrags- und Auskunftsrecht. Mit der Ausgabe (Emission) von mehreren gleichlautenden Aktien lassen sich vermöge einer Stückelung in kleinsten Quoten und deren Unterbringung bei einer Vielzahl von Aktionären selbst umfangreichste Investitionsvorhaben leicht finanzieren. Dient die Aktie als solche ihrem eigentlichen Zweck gemäß in erster Linie der Kapitalanlage, so lassen diese sich als fungible Wertpapiere am Sekundärmarkt bequem handeln und sind angesichts wechselnder Kursverhältnisse überdies zu einem viel beliebten Gegenstand der Spekulation geworden.