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Futures auf Geldmarktinstrumente
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Zins-Futures
("interest rate futures"), so lautet der Oberbegriff, unter dem
die Gesamtheit der börsengängigen Zins-Terminkontraktgeschäfte
zusammengefasst wird. Nach dem zugrunde liegenden Finanzinstrument und
dessen Laufdauer bis zur Tilgung teilen sich Zins-Futures in zwei Hauptgruppen:
a.) in Futures auf festverzinsliche Wertpapiere mittlerer (Notes)
und langer Fristigkeit (Bonds) und b.) in Futures auf bestimmte
Geldmarktinstrumente von kurzfristiger Laufdauer, z.B.
auf hochgradig marktgängige Geldmarktpapiere öffentlicher Schuldner
oder auf Zinssätze für bewegliche bankfähige Leihgelder, worunter insbesondere
bestimmte (nicht verbriefte) kurzfällige Depositen bei ausgewählten
Banken, zumal solche auf Geldmarktkredite in Gestalt sog. Termineinlagen
("Termingeld") mit den für diese
eigentümlichen Kündigungsformen von längstens zwölf Monaten ihren Platz
finden. Im Folgenden seien Futures auf Geldmarktinstrumente
("short-term interest rate futures", "STIR Futures", "short
maturity interest rate futures", "money market futures",
Geldmarkt-Futures) einer eingehenden Erörterung unterzogen.
Zins-Futures
auf Geldmarktinstrumente
gehören im Verein mit Zins-Futures auf festverzinsliche
Wertpapiere des Kapitalmarktes, Devisen-,
Aktien- und Index-Futures zum Zweig der Finanz-Terminkontrakte
("financial
futures").* Inhalt eines Zins-Futures-Kontrakts
auf kurzfristig ausgelegte Zinsinstrumente sollte eigentlich, sofern
man streng dem Wesen und Leitgedanken von Terminkontraktgeschäften folgt,
eine gegenseitig bindende, "unbedingte" vertragsmäßige Übereinkunft
zwischen zwei Vertragsparteien sein, ein festbestimmtes, standardisiertes
Nominalvolumen in einer bestimmten Währung zu einem festgesetzten zukünftigen
Zeitpunkt und zu einem bereits bei Vertragsabschluss beiderseits verabredeten
Referenzzinssatz, berechnet und ausgedrückt durch den Terminkurs gemäß
den Notierungsusancen der Börse, in bestimmten Geldmarktinstrumenten
unterzubringen (künftiger Abstrom von finanziellen Mitteln gegen gleichzeitigen
Erwerb des Instruments = Long-Futures-Position) respektive diesen
Betrag aufzunehmen (künftiger Zustrom von finanziellen Mitteln, welche
die Veräußerung des Titels lösen = Short-Futures-Position) und
vereinbarungsgemäß zu verzinsen (sog. "fixes Zins-Terminkontraktgeschäft").
[* Futures auf
Edelmetalle lassen sich ebenfalls unter die Terminkontrakte auf Finanzinstrumente
einstellen, können aber auch mit demselben Recht der anderen Gruppe
der Commodities
zugeschlagen werden.]
Im Tatsächlichen aber verständigen sich
mit Abschluss eines Geldmarkt-Futuresgeschäftes Käufer und Verkäufer
im Voraus untereinander auf einen sich im Futurespreis widerspiegelnden
ganz bestimmten Terminzinssatz ("futures forward rate"),
der seinen Maßstab von eben jener börsenseitig vordefinierten, auf kurze
Frist zugedachten Geldveranlagung per Termin (Eurodollar, Schatzwechsel
usw.) nimmt. Letzterer bildet das eigentliche Underlying (die "Basis")
des Futures und erlangt sonach auch für die laufende Bewertung und periodische
Abrechnung des Zins-Terminkontraktgeschäfts Geltung. Der oben beigebrachte
Grundgedanke von Terminkontraktgeschäften erhält im Falle von Zinsraten
aus Deckungsunterlagen des Geldmarktes als dem unterliegendem Instrument
("Zinssatz-Futures") damit offenbar aus sich heraus eine inhaltliche
Note von ganz eigenem Zuschnitt: Wie im Vorausgegangenen angesprochen,
hätte der Käufer des Kontrakts (Long) der herkömmlichen Wesensbeschaffenheit
von Termingeschäften gemäß unmittelbar nach dem letzten Handelstag des
Geldmarkt-Futures (der in Gegenüberstellung mit dem OTC-Pendant "forward
rate agreement", FRA, dem bei der vertraglichen Abmachung festgesetzten
künftigen Zeitpunkt am Ende der Vorlaufzeit, "dem Termin", entspricht)
den vorgegebenen Nennbetrag wie vereinbart zum ausgehandelten Satz auf
kurze Sicht effektiv zu veranlagen, während der Verkäufer (Short) des
Futures dem Käufer desselben im Gegenzug ein den stipulierten Vertragsabmachungen
gemäß ausgestattetes Geldmarktpapier auszuhändigen hätte, das ihm die
Gelegenheit der Termineinlage ("Festgeldeinlage", "fixed term deposit")
zum ausgemachten Zinssatz darbietet und beurkundet.
Da aber, wie vorhin angesprochen, Geldmarkt-Futures-Kontrakte,
denen bestimmte Depositengeschäfte unter Banken (befristete Einlagengeschäfte)
zugrunde liegen, ihrem Inhalt nach regelmäßig auf bloße Zinssätze lauten
("reference rate", dargestellt in der altgewohnten Ausdrucksform
der Kursnotierung), die obendrein auf rein fiktive, nicht gangbare Depositenvolumen
gewendet sind, ist eine tatsächliche Andienung zum Laufzeitende faktisch
undurchführbar. Stattdessen werden alle jene Geldmarkt-Futures, die
auf Referenzzinssätze normiert sind, bei Fälligkeit in Wirklichkeit
durch die Kompensationstechnik des
Barausgleichverfahrens* abgewickelt
("cash settlement", Barandienung; Differenzgeschäft): d.i.
die Erfüllung der Kontraktverpflichtungen durch Aufrechnung mittels
Zahlung eines abschließenden ergebnisabhängigen Differenzbetrages an
den Halter der im Wert gestiegenen und Vergütung heischenden Position.
Zu einer verzinslichen Mittelanlage aus Geschäften mit Geldmarkt-Futures
auf Termineinlagen kommt es also erst gar nicht. Das Nominalvolumen
dient somit lediglich als eine abstrakte Bezugs- und Berechnungsgrundlage
für die laufende Wertbeimessung einer Position in Geldmarkt-Futures,
und mithin eben auch für die letzte zu erledigende Barausgleichszahlung
zum Termin.
[* Vgl. hierüber
und über Geldmarkt-Futures, die sich speziell auf Geldmarktpapiere beziehen,
auch den Hinweis
zum "cash settlement" noch unten auf dieser Seite (Zinsausgleichvereinbarung).]

Altherkömmliche "unbedingte" Zins-Termingeschäfte
(wie "forward forwards" und die sich daraus entwickelten "forward
rate agreements" FRAs es sind) standen Pate für die Schaffung von
Futures auf Geldmarktinstrumente. In Anlehnung daran wird bereits zum
Zeitpunkt der Öffnung, d.i.
mit Zustandekommen einer
Position in Geldmarkt-Futures ("trade date", "opening"),
über den Standardvertrag des Futures automatisch ein Zinssatz ("contract
rate") verbindlich fixiert, zu dem ein bestimmtes Depositenvolumen
in der betreffenden Währung (beispielsweise über 1 Mio. Euro (€) nominal
bei Fälligkeit des Basisinstruments) für eine genau festgelegte kurz
bemessene Zinsreferenzperiode ("contract period", z.
B. beim
Dreimonats-EURIBOR
Futures über 90 Tage), die erst in der Zukunft beginnt, zur Veranlagung
angenommen wird. Unter diesem Blickwinkel handelt es sich bei Zins-Futures
auf Geldmarktinstrumente gleichsam um traditionelle Zins-Termingeschäfte
(Zinssatztermingeschäfte), die indes in eine verkehrsfähige Form gebracht
und damit börslich handelbar ("sekundärmarktfähig", fungibel) gemacht
worden sind.
Folgende
Abbildung versinnbildlicht diesen
grundlegenden Zusammenhang noch einmal schematisch für herkömmliche
Zins-Termingeschäfte anhand einer Zeitachse:

mit:
t0:
Zeitpunkt des Zustandekommens des Termingeschäftes,
t1:
Zeitpunkt der Veranlagung der Kontraktsumme zum Terminzinssatz und Beginn
der Zinsperiode,
t2:
Rückzahlungszeitpunkt des kontrahierten Nominalvolumens (einschl. Verzinsung).
Auf "money market futures" übertragen
bedeutet dies nun Folgendes: Die Vorlaufzeit ("term") bedeckt
dem obigen Schema gemäß jenen Zeitraum, der mit dem Abschluss des Futuresgeschäfts
an der Terminbörse beginnt (t0) und mit seinem standardisierten
endfälligen Erfüllungstermin
(t1) endigt (die Erfüllung erfolgt dabei i.
d. R. durch Barausgleich). Nur bei besonderen Formen von
Zins-Termingeschäften (nicht bei Futures!) schlösse sich im zeitlichen
Nacheinander unmittelbar auf den Erfüllungstermin auch die effektive
Veranlagung des vorab verhandelten Volumens über die ausbedungene Zinsperiode
("tenor") in einer auf diesen Zeitpunkt diskontierten Höhe an.
Die Standardisierung der Merkmale eines
Zins-Futures erstreckt sich grundsätzlich auf alle relevanten sachlichen,
räumlichen und zeitlichen Kriterien, so dass für die einzelnen Kontrakte
lediglich noch der Abschlusspreis (der
Futureskurs) börslich auszuhandeln
ist. Die Notierungsart des Kontraktpreises nimmt bei allen STIR-Futures
die besondere Form eines indexierten Konstrukts an, wovon auf der
nächsten Seite ausführlich
zu handeln ist. Zum Nachteil von "money market futures" gegenüber den
OTC ausgehandelten FRAs schlägt offensichtlich der Umstand der mangelnden
Teilbarkeit von Futures aus. Ein Geschäftsmann, der sich am Geldmarkt
gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern sucht (Hedging*),
vermag jeweils nur ganz bestimmte, den Standardvorgaben entsprechende
Geldbeträge (dafür zumeist jedoch über geringere Summen als bei FRAs
erfordert; üblich sind nominal 1 oder 3 Mio. Euro, Dollar, Pfund Sterling
usw.) oder ein glattes Vielfaches davon einzuweisen bzw. aufzunehmen.
Dem steht allerdings die ganze Reihe von Annehmlichkeiten gegenüber,
die sich von einem börsenmäßigen Handel herleiten, zumal einer insgesamt
verbesserten Preistransparenz durch erhöhte Fungibilität im Marktverkehr
mit Futures. Im schnelllebigen Handel unserer Zeit liegt am letztgenannten
Gesichtspunkt deshalb besonders viel, weil er im Bedarfsfall in denkbar
einfachster Art die Möglichkeit einer vorzeitigen Loslösung von einer
laufenden Verpflichtung zu allgemein angemessenen Preisen schafft. Darüber
hinaus sind Bonitätsrisiken, wie sie etwa bei
Zertifikaten ("strukturierten
Produkten") oder FRAs jederzeit schlagend werden können, an den Futuresmärkten
so gut wie nicht vorhanden.
[* Hinweis: Wer
mithilfe von Geldmarkt-Futures sich gegen steigende Zinsen abzusichern
sucht, verkauft Zins-Futures; wem es wünschenswert ist, sich
mithilfe von Geldmarkt-Futures gegen fallende Zinsen abzusichern,
kauft Zins-Futures. Bei FRAs verhält es sich aufgrund ihres ungleichartigen
inneren Aufbaus genau umgekehrt.]
Die vertraglichen Kündigungsverhältnisse
der an den Geld- und Kreditmärkten gebräuchlichsten Fazilitäten sind
üblicherweise so bemessen, dass ihre Dauer über ein Jahr nicht hinausreicht
(vereinzelt werden diese im Höchstfall immerhin auf bis zu zwei Jahre
ausgestellt; bei noch längeren Zinsbindungsfristen dagegen spricht man
allgemein von Schuld- bzw. Forderungstiteln des Kapitalmarktes,
Kapitalmarktinstrumenten). Zu den wesensgemäßen Geldmarktinstrumenten,
die Zins-Futures für auf kurze Zeit ausgeliehene Mittel als Referenztitel
("underlying") regelmäßig untergeben sind, zählt demnach einesteils
die ganze Fülle und Mannigfaltigkeit der Geldmarktpapiere öffentlicher
Schuldner, also in erster Reihe Kurzläufer, bspw. Unverzinsliche
Schatzanweisungen, Schatzwechsel (wie US Treasury-Bills, Abk.: T-Bills)
oder Depositenzertifikate (CDs), 30 Day Federal Funds, die sich allesamt
der größtmöglichen Anlagesicherheit erfreuen; andererseits gehören hierher
Zinssätze auf Termineinlagen
bei ausgewählten Banken, namentlich, je nach Währung, Eurodollar,
Euroyen, Euroswiss, Short Sterling, sowie Ein- und Dreimonats-EURIBOR
als auch LIBOR. Zinssätze für Einlagen in Geschäftsbanken ("Termineinlagen")
notieren im Allgemeinen infolge des – wenn auch nur geringfügig – verminderten
Grades ihrer Sicherheit mit einem knappen Zuschlag gegenüber dem entsprechenden
Zinsfuß für Zentralbankpapiere (die unzählige Male auch aus mancherlei
steuerlichen und obrigkeitlich regulierenden Gründen im Satze überverhältnismäßig
herabgedrückt dastehen).
Der Sache nach handelt es sich
bei Termineinlagen und Terminzinssätzen
konstruktionsbedingt um nicht über den Sekundärmarkt übertragbare Vermögenspositionen
("non-negotiable", "nontransferable"; "depo market").
Dieser die Regulierung eines Kontrakts betreffende Umstand findet sich
wieder im
Standardvertrag jener Zins-Futures, die auf Termineinlagen in Banken
beruhen ("Zinsraten-Futures"), wie etwa der von Dezember 1981 bis Juni
2023 gelistete Dreimonats-Eurodollar-Futures der CME, der
LIBOR-Futures (das Akronym LIBOR steht für London
Interbank Offered Rate) oder der EURIBOR-Futures
(EURIBOR* = Euro Interbank Offered
Rate).
[* Der EURIBOR®
trat am 1. Januar 1999 als neue Interbank-Referenzrate in den Verkehr.
Euribor® wird regelmäßig für ein-, zwei- und dreiwöchige
sowie für monatliche Laufzeiten, gestaffelt von 1 bis 12 Monaten, berechnet.
Euribor® gibt den durchschnittlichen Geldmarkt-Referenzzinssatz
wieder, zu dem große und geachtete Geschäftsbanken erster Bonität wechselseitig
Geld (Termingeld) auf kurze Sicht ausleihen (Interbankrate). Der Euribor®
wird vom
European Money Market Institute (EMMI; ehemals von der European
Banking Federation und der Financial Market Association)
geschäftstäglich gegen 11:00 Uhr (MEZ) veröffentlicht, indem die Quotierungen
der Brief-Zinssätze von 19 Bankhäusern von Weltruf, die als EURIBOR-Panel-Banken
bezeichnet werden und die von einem Beratungsausschuss der Europäischen
Bankenvereinigung ausgewählt wurden, zu einem ungewichteten (auf drei
Nachkommastellen gerundeten) Durchschnittszinssatz (p.a;
act/360-Methode) ausgewertet werden.]
Alle Kontrakte der eben erwähnten Einordnung
von Zins-Futures nehmen zur Abgeltung eines Vermögensvorteils aus Marktwertänderungen
begreiflicherweise von vornherein einen Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrages
in sich auf. Gleichwie die konventionellen FRAs werden Letztere in ihren
Fälligkeitszeitpunkten also in Wirklichkeit nicht durch Lieferung von
Zinstiteln, sondern stellvertretend durch Zahlung eines Differenzbetrages
erledigt ("cash settlement"). Die richtige Höhe einer Barausgleichszahlung
regelt sich nach dem jeweiligen offiziellen Schlussabrechnungspreis
(EDSP, "exchange delivery settlement price") im terminfälligen
Kontrakt. Dem Eurodollar-Futures beispielsweise dient zu dessen Berechnung
der von der
British
Bankers’ Association festgestellte Satz für den Dreimonats-U.S.-Dollar-LIBOR
am letzten Handelstag als Maßstab. Vom Käufer und Halter eines solchen
Geldmarkt-Futures (Long) wird am Fälligkeitstage verlangt, den in der
Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem niedrigeren Schlussabrechnungspreis
bestehenden Geldbetrag der Gegenpartei bar auszugleichen. Der Verkäufer
eines solchen Geldmarkt-Futures (Short) wiederum muss der Verpflichtung
genügen, den in der Differenz zwischen dem Einigungspreis und einem
höheren Schlussabrechnungspreis aufgehenden Barbetrag der Gegenpartei
auszugleichen. Sämtliche Geldbeträge ("settlement sum"), die
nach Vornahme eines "cash settlement" in den vorstehend zitierten Geldmarkt-Futures
aufgrund von Marktwertänderungen zur Zahlung fällig werden, schreibt
die Liquidationskasse der Börse ("clearing house") den betreffenden
Verrechnungskonten i. d. R.
am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag gut bzw. belastet sie
entsprechend.
Die vorstehend angesprochene abwicklungstechnische
Variante der Regulierung bei Fälligkeit eines Zins-Futures-Kontrakts
auf Termineinlagen ist ganz dem Leitbild des sogenannten "Differenzausgleichs"
("Barandienung", "Barausgleich", "cash settlement") verhaftet:
Statt einer objektmäßigen Lieferung des Vertragsgegenstandes (hier:
Kapitaldispositionen aus nicht marktfähigen Geldmarktfazilitäten) sehen
die Börsenregeln vor, dass bei Fälligkeit eines "short-term interest
rate"-Futures, der auf Einlagengeschäften basiert, alle bis dato noch
nicht durch ein deckungsgleiches Gegengeschäft glattgestellten und damit
noch offen gebliebene Kontrakte ersatzweise durch eine letztmalige Barausgleichszahlung
zu erfüllen sind. In zunehmendem Maße werden aber auch gangbare Zins-Futures,
die kurzsichtige, auf diskontierter Basis emittierte Wertpapiere ("discount
papers") zum Geschäftsgegenstand haben (wie beispielshalber neben
anderen die seit 1976 an der
Chicago
Mercantile Exchange (CME) gehandelten, jetzt aber aus dem Gesichtskreis
der Händler geschwundenen
US-T-Bill-Futures),
der Einfachheit halber anstatt einer hier möglichen effektiven Andienung
der Papiere durch Barausgleich erledigt (sog. "verdecktes Differenzgeschäft").
Die Abrechnungsstelle der Terminbörse
(Clearingstelle) übernimmt
nicht nur die Aufgabe der Durchführung und Abwickelung der Differenzregulierung
endfälliger Kontrakte, sondern darüber hinaus auch die der täglichen
Wertfortschreibung („marking to market“) der Zins-Futures. Im
Verfolg dieser Tätigkeit führt die Clearingstelle für alle offen gehaltene
Futures-Geschäfte separat zu rechnende Positionskonten. Im Rahmen des
"marking to market"
ermittelt sie für die korrespondierenden Verrechnungskonten börsentäglich
die auflaufenden Gewinn- und Verlustsalden, die von den jeweils zum
Vortage sich ändernden Schlusskursen (also dem Preisprozess des Futures
an der Börse) herrühren. Unter Berücksichtigung der vorher bereits geleisteten
Ein- und Nachschüsse veranlasst sie anschließend den zum Ausgleich nötigen
buchtechnischen Verrechnungsverkehr zwischen den einzelnen Konten (tägliche
"Settlement-Zahlungen"). Auf diese Weise finden sämtliche während der
Laufzeit eines Geldmarkt-Futures anfallende Wertänderungen bei den offenen
Positionen ihren entsprechenden zahlenmäßigen Niederschlag in den zugeordneten
Geldverrechnungskonten. Die finanziellen Forderungen der einzelnen Anspruchsberechtigten
gegenüber den zur Leistung rechtlich Verbundenen lassen sich nun auf
Grundlage der durchgeführten Rechnung mit Hilfe der Giroübertragung
des Clearing-Systems rasch und ohne Umstände zum Ausgleich bringen.
Die mangelnde Lieferungsmöglichkeit gegen
einen endfälligen Zins-Futures ist hiernach keineswegs gleichbedeutend
mit einem materiellen Nachteil für deren Positionsinhaber. Ohnehin hat
der weitaus überwiegende Teil der in den Zins-Futuresmärkten tatkräftig
Mitwirkenden weder die Absicht, eine Position in Geldmarkt-Futures-Kontrakten
jedes Mal bis zu ihrem letzten Handelstag aufrechtzuerhalten noch die
einem andienbaren "short-term interest rate"-Futures zugrunde liegenden
Geldmarkpapiere tatsächlich physisch zu beziehen resp. liefern. Vielmehr
gilt das vorrangige Interesse zu einem guten Teil der
Spekulation (Trading) in
den verschiedenen Geldmarktinstrumenten. Unter Einsatz dieser hochliquiden
Instrumente lässt sich von den wahrgenommenen Gewinnchancen im Glücksfall
aus erwarteten Zinsänderungen am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve*
auf bequeme und einfache Weise Profit ziehen.
[* Eine Zinsstrukturkurve
beschreibt die funktionale Abhängigkeit der Zinshöhe von der Laufzeit
von Schuldtiteln (Dauer der Zinsbindung). Werden wie in den USA gewohnt
an Stelle einzelner "spot rates" Renditen aufgestellt, spricht man auch
von einer "yield curve".]
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Noch weit mehr als bei Rentenmarkt-Futures
erlangt ein Beweggrund hochwichtige Bedeutung für die Teilnahme am Handel
mit kurzfristigen Zins-Futures, nämlich die Veranlassung, diese als
Kompensationsgeschäfte zu Kurssicherungszwecken (Hedging) mit Rücksicht
auf bereits im Gange befindliche oder noch in der Zukunft schwebende
Kassa-Posten des Geldmarktes einzusetzen: So lässt sich beispielshalber
ein an den EURIBOR gekoppelter Zinssatz ("spot rate"), der für
eine beabsichtigte Kreditaufnahme maßgeblich ist, mit Hilfe von Geldmarkt-Futures
in seiner Höhe schon heute verbindlich festschreiben. Vor allem Banken
machen davon regen Gebrauch, zumal um ihre Verpflichtungen aus "forward
rate agreements" (FRAs) unter Kontrolle zu halten. Des Weiteren lassen
sich die aus Swap-Transaktionen erwachsenden Zinsrisiken mithilfe von
Geldmarkt-Futures höchst wirkungsvoll absichern. Dies erklärt und begründet
im Übrigen den Beobachtungssachverhalt des gewaltigen Handelsumschlags
("volume") von
Eurodollar-Futures an der Terminbörse CME sowohl als auch den vergleichsweise
besonders weit in die Zukunft reichenden Terminzyklus (bis zu 40 Monate)
dieser Kontraktart. Das Kurssicherungsmotiv nimmt in den Zins-Futuresmärkten
auf Geldmarktinstrumente damit zweifellos auch einen höheren Stellenwert
ein als dies in den Märkten für Devisen-Futures der Fall ist, da in
ersteren offenbar kein mit dem Devisenmarkt vergleichbarer liquider
Interbankenmarkt besteht. Nicht zu vergessen, werden Geldmarkt-Futures
außerdem vielfach zur Ausnutzung von Preisungleichgewichten zwischen
verschiedenen Teilabschnitten der Finanzmärkte (Arbitrage),
fernerhin auch in weiten Bereichen des Liquiditätsmanagements eingesetzt.
Überdies bieten sich "short-term interest rate futures" im Trading förmlich
geradezu an für eine ganze Reihe von ausgeklügelten
Spread-Strategien.
Die Ermöglichung der vorgenannten Ziele
und Handelspläne setzt grundsätzlich voraus, dass der augenblickliche
Inhaber einer noch nicht eingedeckten Nettoposition in Zins-Futures
– gleichgültig, ob "long" oder "short" – durch das spätere Einnehmen
einer kompensierenden Gegenposition, welche in vollem Umfang die gleiche
Leistung in sich begreift, auch in der Lage ist, seinen vorher begründeten
Zins-Futures-Kontrakt noch vor dessen Fälligkeit rasch und zu möglichst
geringen Kosten wieder zu liquidieren (Reversibilität von Zins-Futures).
Die Terminbörsen setzen genau an diesem Punkte an und räumen den Händlern
an den Derivatebörsen über den Abschluss eines dementsprechenden
Gegengeschäfts die Möglichkeit ein, sich auf
denkbar einfachste Weise in vorstehendem Sinne nahezu jederzeit zu marktgerechten
Preisen loszulösen vom Gebundensein an einem vorher eingeleiteten und
bis dahin noch bestehenden Verpflichtungsgeschäft. Die vorfristige Aufhebung
eines "forward rate agreement" mag im Gegensatz zu STIR Futures verhältnismäßig
oft auf vermehrte Schwierigkeiten stoßen oder gar untunlich sein.
Endlich werfen wir noch einen Blick auf
die Umsatzzahlen an den Terminbörsen ("total volume"). Zu den
weltweit am meisten umgesetzten Futures-Produkten des Geldmarktes zählten
im Jahre 2022, von oben heruntergereiht: der
B3 One-Day Interbank Deposit Futures Brasiliens mit rund 656,64
Mio. gehandelten Kontrakten, gefolgt vom CME
Three-Month SOFR Futures
mit 418,85 Mio. Kontrakten und dem CME 3-Month Eurodollar Futures*
mit knapp 394,60 Mio. Kontrakten in dem Jahr (im Jahr 2019 mit beinah
700 Mio. und täglich regelmäßig mehr als 2 Mio. umgeschlagenen Kontrakten
war er noch klar die Nummer eins in der Welt; nichtsdestoweniger weilt
der Eurodollar Futures beständig unter den allermeist gehandelten Futures
überhaupt), deutlich dahinter der
ICE Futures Europe
3 Month Euribor Futures mit etwa 282,75 Mio. Kontrakten, ferner
der 30 Day Fed Funds Futures des CBOT, der ICE Futures
Europe 3 Month SONIA Futures, der
ASX24 90 Day Bank
Bill Futures Australiens, der CME One-Month SOFR Futures,
der 3 Month Canadian Bankers Acceptance (BAX) Futures der
Montreal
Exchange, weiter abwärts der
Mexder
TIIE 28-Day Interbank Rate Futures sowie endlich der
TFX
Euroyen Futures. Alle Geldmarkt-Futures werden heutzutage an den
Terminbörsen ausschließlich über vollelektronische Handelsplattformen
("Computerbörsen")
gehandelt und abgewickelt. Zudem bieten die Börsen regelmäßig Optionen
auf Futures ("futures options") an, welche unmittelbar auf die
damit bezeichneten "money market futures" (STIRS) abstellen. – Quelle:
Futures Industry Association (FIA).
[* Anmerkung: Der
Eurodollar Futures zeichnet sich mit Blick auf seine Geschichte zusätzlich
dadurch aus, der erste Futures seiner Art gewesen zu sein, der sich
durch Barausgleich erfüllen ließ. Der Eurodollar Futures ist unterdessen
dem 3-Month SOFR Futures gewichen, in dem er einen stammhaltigen
Nachfolger findet. Der Handel in Eurodollar Futures wurde im Juni 2023
eingestellt.]
Lesen Sie auf der folgenden Seite:
Der Futureskurs von kurzfristigen
Zins-Futures und ein Trading-Beispiel

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