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Index-Arbitrage
mit Aktienindex-Futures
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Schert der an der
Terminbörse
festgestellte Kurs eines Aktienindex-Futures
aus der durch persönliche Steuersätze, bestehende Marktzinsraten und
Transaktionskosten
bestimmten Bandbreite um seinen kalkulierten,
theoretisch
richtigen (Gleichgewichts-)
Terminpreis ("fair value") aus, so bietet sich aufmerksamen
Beobachtern der präsenten Marktlage die Aussicht, ohne nennenswerten
Kapitaleinsatz aus eigenen oder fremden Mitteln und ohne Führung offener
Posten durch Verrichtung einer Index-Arbitrage zuverlässige
Sofortgewinne zu erwirtschaften. Wo lohnende Arbitragegelegenheiten
erst einmal winken, lässt ihre Ausnützung gewöhnlich nicht lange auf
sich warten. Es ist dies eine ebenso nüchterne als allbekannte Erfahrungstatsache.
Die Wahrnehmung der eben dargebotenen günstigen Arbitrage-Gelegenheiten
vollzieht sich an den Märkten als Folgewirkung darauf meist blitzartig
durch Bildung eines sogenannten "Selbstfinanzierunsportefeuilles". Kennzeichen
und hervortretende Eigenschaft eines derartigen Portfolios ist, dass
der Nettofinanzmittelfluss ("net cash flow"), der sich im Zeitpunkt
der Umsetzung der Arbitrage einstellt, regelmäßig im Bereich von null
zu liegen kommt, es aber dennoch jetzt oder bald danach einen nahezu
sicheren positiven Ertrag ("net payoff") erbringt (= "free lunch"-Situation).*
Auch hat es der Arbitrageur nach Vollendung einer in musterhafter Weise
umgesetzten Arbitrage nicht mehr nötig, obendrein nochmals Durchführungsmittel
zum Zwecke der weiteren Abwicklung aufzubringen.
[* Streng genommen
ist die Bildung eines Arbitrageportfolios immer dann einträglich, wenn
der zu seiner Gründung und seinem Bestand ausgelöste Netto-Cashflow
bei null liegt, eine Wertminderung desselben nicht mehr angängig ist,
es aber zum Mindesten in einem der denkmöglichen Umweltzustände einen
positiven Ertrag einbringt.]
Analytisch unterscheidet man bei einer
Index-Arbitrage mit Aktienindex-Futures zweierlei Ausgangslagen, die
einige Aussicht auf Arbitragegewinn verheißen:
1.) Ist unter mustergültigen Marktbedingungen
gemäß dem "cost of carry"-Ansatz zur Preisbildung
von Aktienindex-Futures der Ausdruck F0 > K0
· (1
+ c)t durch
die Gestaltung der Marktverhältnisse wahrhaftig erfüllt, lassen sich
im gleichen Augenblick Arbitragegewinne erzielen, indem Aktienindex-Futures
verkauft (Einnahme einer Short-Position) und im gleichen Zug die Aktien
des den Index bildenden Portfolios in dem Verhältnis ihrer Gewichtung
gekauft werden (= "cash-and-carry-arbitrage").
Gilt hingegen
2.) F0 < K0
· (1 +
c)t, so lässt sich
ebenso leicht zeigen, dass das Umgekehrte zutreffend ist: Dieses Mal
wird der betreffende Aktienindex-Futures angekauft (Einnahme einer Long-Position)
und, parallel damit, die korrespondierenden Aktien auf einen Schlag
veräußert (= "reverse cash-and-carry-arbitrage").*
Durch die unmittelbare Einwirkung der Arbitragekräfte auf das Preisverhältnis,
wie unten durch ein praktisches Beispiel auseinandergesetzt, könnte
der vorangestellte Ungleichgewichtszustand weder im einen noch im andern
Fall dauern. Er würde sich im Wirkungseinfluss der einsetzenden Arbitragen
unverzüglich wieder aufheben.
[* Mit: F0
= Aktienindex-Futureskurs, K0 = Indexstand kassa, jeweils
auf den gleichen beliebigen Betrachtungszeitpunkt t0 berechnet;
c = Nettofinanzierungskostensatz p.a.
("cost of carry"),
und t = Dauer der Restlaufzeit des Futures, ausgedrückt in Jahren, z.B.
steht t = 0,25 für eine Restlaufzeit von drei Monaten, t = 2 für zwei
Jahre usw. Eine "reverse cash-and-carry"-Arbitrage setzt voraus entweder,
dass ein entsprechend strukturiertes
Aktienportfolio
unmittelbar zu diesem Zweck zur Verwendung verfügbar ist oder der Leerverkauf
der betreffenden Titel uneingeschränkt möglich ist. Diese Art Arbitrage
wird, wie leicht begreiflich, in praktischen Fällen allein institutionellen
Anlegern, wie bspw. Pensionsfonds oder großen Investmenthäusern, vorbehalten
bleiben.]
Es sei am Rande bemerkt, dass Index-Arbitrage
auf den Aktienmärkten in Gegenüberstellung mit Arbitragen auf bestimmten
anderen Finanzmärkten regelmäßig durch den vorauszusetzenden Umstand
erschwert wird, dass es dem Arbitrageur, um auch in Wirklichkeit erfolgreich
abzuschließen, in dem Handlungszeitpunkt jedes Mal gelingen muss, das
dem Index nachgestellte Aktienportefeuille in seinem Aufbau wirklichkeitstreu
abzubilden ("tracking"). Solch ein Unterfangen wird, zumal für
sehr breit gefasste Indices ("broad-based index"), die sich womöglich
aus etlichen mehr oder minder liquiden Einzelwerten zusammensetzen,
aus naheliegenden Gründen praktisch nicht selten auf erhebliche, mitunter
sogar auf unüberwindliche technische oder organisatorische Schwierigkeiten
stoßen. Ersatzweise wird darum häufig und gerne auf eine bestimmt zugeartete
Auswahl an Aktienwerten zurückgegriffen, die dem Index-Portfolio in
seinem Wertverlauf so zuverlässig wie nur möglich folgt.
Unter mustergültigen Arbitrageverhältnissen
ist dem Arbitrageur der Gewinn gewiss. Er vermag bereits in dem Augenblick
der Errichtung seines Arbitrageportfolios den Schlusswert seiner später
verwirklichten Arbitrage mit einwandfreier Bestimmtheit zu beziffern.
Derlei Rücksichten am Markt vorausgesetzt, verheißt ihm eine einmal
erkannte Arbitragegelegenheit von Anbeginn einen gesicherten Reinertrag,
auf dessen Eingang er vernünftigerweise rechnen kann. Unter diesem Blickwinkel
hebt er sich überdies äußerlich von einem
Spekulanten ab,
der als solcher stets unvermögend ist, den Zeitpunkt und den Erfolg
seiner Spekulation im Vorhinein haargenau anzugeben. Rein errechnen
lässt sich der Gewinn, den eine glücklich umgesetzte Index-Arbitrage
zum Fälligkeitstag des Futures abwirft, nämlich schon jetzt nach dem
Differenz beider Seiten der dabei bestimmt zur Anwendung kommenden obigen
Ungleichung, berichtigt um sämtliche Handelskosten und Steuern. Zu den
direkten Handelskosten (direkten Transaktionskosten) zählen alle unmittelbar
zurechenbaren Kosten, so vor allem Brokergebühren, Zinsaufwand, Depotgebühren
u.dgl., zu den indirekten dagegen
hauptsächlich die Spanne zwischen den Geld- und Briefkursen. Man ersieht
leicht, der Arbitragegewinn ist ganz unabhängig von der eingeschlagenen
Richtung und Fortentwicklung des Aktienindex resp. dem Kursverlauf des
Futures während der Dauer der Aufrechterhaltung der Arbitrage-Position.
Allein so einfach liegen die Verhältnisse
an den Märkten der Wirklichkeit nicht immer. Im Börsenalltag treten
als zusätzliches Hemmnis nur zu häufig weitere Erschwernisse dauernd
oder zeitweilig hinzu, insbesondere der Einschlag der vorhin erwähnten
indirekten Transaktionskosten in Gestalt von
"bid-/ask"-Spreads, fernerhin
zwingend zu beachtende "up-tick"-Regelungen wie unter Umständen auch
noch Beschränkungen in den Margin-Konten bei
Leerverkäufen ("short
sales"), wenn nicht ihr gänzliches Verbot. Nicht zuletzt sind allfällige
Margin-Zahlungen ("initial"-
und "maintnance-margin“) für Index-Futuresgeschäfte gebührend in den
Kalkül mit einzubeziehen.
An dieser Stelle sei nicht versäumt auf
den Umstand hinzuweisen, dass wirkliche Gelegenheiten zu einer Gewinn
versprechenden Index-Arbitrage freilich nur auf ineffizienten
Aktienmärkten im vollen Sinne der Kapitalmarktgleichgewichtstheorie
aufkommen können. – Das nachstehende Rechenbeispiel möge das bisher
Gesagte in seinen wesenseigenen Umrissen zum Verständnis bringen.
Index-Arbitrage am Beispiel
mit
DAX®-Futures:
Folgende dem Marktgeschehen
entnommene Marktdaten liegen gegenwärtig der Beobachtung vor:
−
Indexstand des DAX®
kassa: 4000,0 Indexpunkte;
−
Kurs des Juni-DAX®-Futures:
4060,0 Indexpunkte, bei
einer Restlaufzeit des Futures von 146 Tagen;
−
der einheitliche Zinsfuß für "Termingeld", nominell risikolos für
146 Tage (d. h.: t = 146
/ 365 = 0,4) beläuft sich auf
3 % p. a.
Als Wert für den theoretisch
richtigen Futureskurs F0 ("fair value") erhält man
durch Einsetzen der gegebenen Marktdaten in den Ausdruck K0
· (1 + c · t):
F0 =
4000 · (1 + 0,03 · 0,4) =
4048,0 Punkte.
[Anmerkung:
Bei unterjähriger Verzinsung findet in der Wirtschaftspraxis vielfach
statt der exponentiellen Schreibweise (1 + c)t zur gefälligen
Linearisierung der Faktor (1 + c · t) Anwendung; mit t = Restlaufzeit
des Futures, ausgedrückt als Bruchzahl eines Jahres.]
Der tatsächlich beobachtete
DAX®-Futureskurs ist offenbar um
4060 −
4048 = 12 Indexpunkte zu hoch;
denn es gilt F0 > K0 · (1 + c)t. Der
erwartete Arbitragegewinn pro DAX®-Futureskontrakt beträgt
demnach 12 · 25 € = 300 €.
[Hinweis:
Die Terminbörse Eurex
hat für jeden vollen Indexpunkt des DAX®-Futures einen Wert
("tick-size", Basispunkt)
von einheitlich 25 € festgeschrieben.]
Ein Arbitrageur, der bei
der hier gegebenen Sachlage vorstehender Daten von dem überhöhten Kurs
des DAX®-Futures Kenntnis erlangt, kann sich einen erwarteten
(antizipierten), weitestgehend risikolosen Gewinn ("free lunch")
sichern, indem er die im Folgenden benannten Transaktionen gleichzeitig
durchführt ("cash-and-carry-arbitrage"):
-
Kreditaufnahme von
4000 · 25 € = 100000
€ zu 3 % p.
a. für 146 Tage und Kauf der Aktien des DAX®-Index-Portfolios;
-
Verkauf des Juni-DAX®-Futures
zu 4060,0 Punkten.
Überprüfung des erwarteten
Schlussergebnisses anhand einer Vorteilsberechnung denkmöglicher Szenarien
mit Stichtag 3. Freitag im Juni, also der Tag, an dem Juni-DAX®-Futures
letztmals gehandelt wird:
Fall 1:
Der DAX® fällt auf 3600
Punkte. Der börslich ermittelte Schlussabrechnungskurs des Juni-DAX®-Futures,
der sog. "final settlement price", entspricht damit dem Indexstand
zur Kasse.
Ergebnis des Kassageschäfts:
3600 Punkte −
4000 Punkte = − 400 Punkte.
Dies ergibt einen Verlust von 400 × 25 € =
10000
€
im Index-Portfolio.
Ergebnis der Short-Position
in DAX®-Futures: 4060
Punkte − 3600 Punkte = 460
Punkte. Dies bringt einen Gewinn von 460 × 25 € = 11500
€ je DAX®-Futures hervor.
Zwischenergebnis:
1500 € Gewinn
um Zinsaufwand für Kredit
über 100000 € auf 146 Tage
zu 3% p. a. im Betrag von
1200 € verkürzt, ergibt einen
Reingewinn aus der Index-Arbitrage je DAX®-Futures von
300 €.
Fall 2:
Der DAX® steigt auf 4500
Punkte, der ermittelte Schlussabrechnungskurs ("final settlement
price") des Juni-DAX®-Futures entspricht wiederum dem
Indexstand zur Kasse.
Ergebnis des Kassageschäfts:
4500 Punkte −
4000 Punkte = 500 Punkte. Dies
bringt einen Gewinn von 500 · 25 € = 12500
€ aus dem Index-Portfolio.
Ergebnis der Short-Position in DAX®-Futures:
4060 Punkte −
4500 Punkte = − 440 Punkte.
Dies kommt einem Verlust von 440 · 25 € =
11000€
pro DAX®-Futures gleich.
Zwischenergebnis:
1500 € Gewinn
abzüglich Zinsaufwand
für Kredit über 100000 € für
146 Tage zu 3 % p.
a. in Höhe von 1200
€ bringt auch hier 300 € Reingewinn aus der Index-Arbitrage
je DAX®-Futures ein. Beide Rechenproben leiten also zu einem
identischen Enderfolg.
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Kritische Würdigung
der Aktienindex-Arbitrage
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In dem vorangeführten Beispiel blieben
aus Vereinfachungsgründen mancherlei wahrhaftig vorkommende, mitbestimmende
Marktstrukturmerkmale wie auch sonstige maßgeblich einwirkende Umweltbedingungen
unberücksichtigt. D.h. tatsächliche
Gegebenheiten, besonders (direkte wie indirekte) Transaktionskosten,
Steuereffekte, Auswirkungen unterschiedlich hoher Soll- und Habenzinssätze,
Dividendenausschüttungen, Leerverkaufsbeschränkungen sowie eine Kapitalbindung
infolge der üblichen Margin-Erfordernisse wurden sämtlich außer Betrachtung
gelassen. Bei der Ausübung der Index-Arbitrage sind jedoch solche institutionellen
Restriktionen und Marktunvollkommenheiten notwendig mit in Anschlag
zu bringen. Zudem ist in der Wirklichkeit jeder Index-Arbitrage die
Möglichkeit des Abweichens der laufenden Börsenkurse von den sich beim
nachfolgenden Abschluss einstellenden Kursen im Zeitpunkt der Arbitragedurchführung
als eine zusätzliche Erschwernis gehörig in den Kalkül mit einzubeziehen
("asynchrone Preise"). Zu allem dem wird ein Indexstand per cassa
häufig dann nicht mit der wahren Marktbewertung völlig zusammenstimmen,
wenn der Index sich ausschließlich aus den letztvorliegenden gehandelten
Aktienkursen errechnet, anstatt aus den zu allerletzte gestellten Geld-Brief-Spannen
("bid-/ask-spread").
Des Weiteren steht ein Arbitrageur bei
der praktischen Umsetzung der obigen Handelsansätze regelmäßig vor der
Aufgabe, unter Beachtung vorgenannter Unsicherheits- und Kostengrößen
ein Aktienportfolio in der Zusammensetzung einem vorliegenden Aktienindex
entsprechend sinnvoll nachzubilden, zu replizieren. Der Portfoliomanager
spricht hierbei in seinem Fachjargon von "tracking" oder allgemein
von "indexing". Bei der Zusammenstellung eines Indexportfolios
im Rahmen des "tracking" (der Bildung eines sog. "index basket")
schenkt der Arbitrageur vornehmlich denjenigen Werten Beachtung, die
sich durch den Vorzug der höchsten
Marktliquidität auszeichnen.
So beugt er der Gefahr vor, dass durch eigene Arbitragehandlungen ein
spürbarer, verzerrender Einfluss auf die bestehende Angebots- und Nachfrageverhältnisse
am Aktienmarkt ausgeht ("price impact") und vermeidet es, dass
hierbei allzu hohe direkte Transaktionskosten zu Buche schlagen. Dies
gilt insbesondere bei sehr breit gefassten
Aktienindizes, bestehend
aus mehreren hundert verschiedenen Aktienwerten. Ist das Aktienportfolio
dem strategischen Plan gemäß im Zeitablauf zu bestimmten diskreten Zeitpunkten
("dynamisch") in seiner strukturellen Zusammensetzung veränderten Marktgegebenheiten
anzupassen, tritt außerdem noch ein sogenanntes "tracking"-Risiko
hinzu.
Professionell gemeistert wird die Aufgabe
der Replikation eines Aktienindexportfolios gewöhnlich durch den Einsatz
besonderer Handelssysteme ("Quants"), die sich aufwendiger und weitschichtiger
mathematisch-statistischer Verfahren bedienen, wie z.B.
der "multiplen Regressionsrechnung", verschiedener sogenannter Multifaktor-Modelle
der modernen Investitions- und Finanzierungstheorie und anderer quantitativer
Strategien, denen allesamt nicht selten nachgerühmt wird, auf jeder
Handelsstufe blitzschnell immerdar die sachgerechten Entscheidungen
fällen zu können, weit besser als es sich mithilfe herkömmlicher Verfahrensweisen
je erreichen ließe. Das auf diese Weise ermittelte "optimale" Portfolio
wird sodann im Zuge einer Cash-and-carry-Arbitrage gekauft, und umgekehrt
– bei Vorliegen einer Marktlage, in der eine Reverse-cash-and-carry-Arbitrage
aussichtsreich erscheint – ggf. unter Einsatz der Wertpapierleihe ("securitiy-lending")
des gleichen Zweckes willen nunmehr (leer)verkauft.
Alles dies spielt sich heute in der für Arbitragen nötigen Schnelligkeit
ab, unter tätiger Beihilfe ausgeklügelter automatisierter Computer-
Handelssysteme (ATS; "program trading"*, regelgebundener
"algorithmischer Handel", "Algo-Trading").
[* Anmerkung: Das
"program trading" (auch als "algorithmic trading", "algo trading",
"automated trading", "black-box trading", "high-frequency
trading" oder "robo trading" benannt) umfasst neben der Index-Arbitrage
zudem Strategien des sog. "portfolio insurance".]
Ferner erschwert insbesondere das Verfahren
einer Kapitalausschüttung der Index-Arbitrage den durchschlagenden Erfolg
dadurch, dass der Ausgang der Arbitrage durch eine solche in der Schlusswirkung
weniger berechenbar und damit unsicher wird. So wird bei einem "price
index", wie beispielshalber dem S&P500,
unterstellt, dass unter Verzicht auf eine Wiederanlage in das duplizierende
Aktienportfolio sämtliche Dividendenzahlungen und sonstige Vermögensausschüttungen
der Anteilscheine an den Aktionär hinausgezahlt werden. Vordringlich
wird somit die Frage: Welchen Betrag wird die Summe der mutmaßlichen
Zahlungen aus dem Index-Portfolio während der Arbitragedauer am Ende
tatsächlich ausmachen?
Sammelt man aus vorstehender Untersuchung
über Index-Arbitrage mit Aktienindex-Futures die bisherigen Ergebnisse,
so ist ersichtlich, dass Index-Arbitrage allenfalls dann lohnend sein
kann, wenn in dem Augenblick der Arbitragehandlung sich der Unterschied
zwischen dem bezüglichen Indexstand zur Kasse und dem von seinem "fairen"
Stand abweichenden Aktienindex-Futureskurs genügend groß stellt, um
sämtliche der mit der Arbitrage in Zusammenhang stehende Kosten mindestens
zu decken. Auf folgende Punkte ist bei der Durchführung einer Arbitrage
besonders Acht zu geben: Auf dass sich die Durchführung einer Index-Arbitrage
überhaupt rechne, bedarf es im Regelfall des Einsatzes entsprechend
stattlicher Kapitalsummen, dem ein insgesamt möglichst geringer Kostenaufwand
für die eigene Geschäftstätigkeit gegenübersteht. Überdies gehört es
zu den unabdingbaren Voraussetzungen jeder in Gewinnabsicht eingeschlagenen
Arbitrage, dass in einem Zuge fort ein umfassender Kapitalmarktüberblick
besteht, der über die für die Arbitrage bedeutsame Marktlage vollständig
und zutreffend unterrichtet. Ein Sammeln und Auswerten aller öffentlich
zugänglichen zweckdienlichen Nachrichten muss also in Bruchteilen einer
Sekunde immerfort möglich sein. Es wird dies, wie leicht einzusehen,
denjenigen marktkundigen Gewohnheitshändlern, die berufsmäßig im Tagesverkehr
an den Aktienmärkten beschäftigt sind* – und die vorzugsweise
in der Stellung eines vollwertigen Clearingmitglieds mit Zugang auf
kürzester Linie zur Handelsplattform ("direct market access")
ihre Geschäfte spesenfrei betreiben, während sie unter Aufwand von sehr
viel Scharfsinn durch eine Fachmannschaft technologisch bestmöglich
unterstützt werden, die zudem ausgerüstet ist mit aufs feinste ausgeklügelten
Computerprogrammen auf Hochleistungsrechnern – weit eher gelingen als
dem wackeren privat tätigen und minder berufenen Börsenwirtschafter,
der sich ohne unmittelbaren Zugang nur gelegentlich an den Markt wendet,
der über kein Wissen aus erster Hand verfügt und der vom Marktgeschehen
vielfach deshalb verspätet Kenntnis erhält, weil er nur auf unvollständigere
oder längst verwertete Auskunftsmittel aufzubauen vermag.
[* Zu denjenigen
"institutionellen Anlegern", die berufsmäßig den Märkten beiwohnen,
zählen in oberster Reihe die Portfolio-Manager ("investment manager")
von Banken, Lebensversicherungsgesellschaften, großen Industrieunternehmungen,
von Pensionskassen, Stiftungen, Investmentfonds und von sonstigen Kapitalsammelstellen
der Hochfinanz. Sie alle sind mit dem herrschenden Marktzustand stets
wohl vertraut und haben Hand im Spiel, wenn es darum geht, auf planvolle
Weise Arbitrage zu betreiben.]
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Zins-Futures
auf mittel- und langfristige Anleihen
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