Der spezifische in Geldeswert ausgedrückte Vorteil, den
der uneingeschränkte Besitz einer zum Handgebrauch gegenwärtigen Sache
(Rohstoffe, Gewerbeerzeugnisse, Warenpartien u.dgl.)
vor einer Position in Futures,
die zum Zwecke des erst künftigen Erwerbs einer gleichartigen Sache
durch eine gewisse Zeit gehalten wird, voraus hat, ist mit dem Namen
"convenience yield"
(y) in die fachbezogene Sprache eingegangen.* Im deutschen
Schrifttum stehen für die gleiche Deutung wahlweise zwei noch andere
Ausdrucksformen in Übung, nämlich "Vorteilszins"
und "Verfügbarkeitsrendite".
[* Vgl. hiezu im
ganz Besonderen Working, H.: "The theory of the price of storage",
in: American Economic Review 39, S. 1254 – 1262.]
Die durch Futures in Zukunft zur Verwendung
verfügbaren Güter stehen als Nutzungsträger der Natur der Sache nach
allein zukünftigen Verwendungsbegehren offen. Dinghaft vorrätige Güter
der betreffenden Art hingegen können, sofern dauerbar, ganz nach Belieben
ebenso wohl den jetzigen wie den künftigen wie den bis dahin zwischenzeitlich
sich fallweise geltend machenden nutzbringenden Zwecken zugeführt werden.
Von dem Grad der diesem letzteren Umstand beigemessenen Bedeutung leitet
eine "convenience yield" ihren Wert her. Je nach körperlicher Beschaffenheit
und je nach wirtschaftlicher Nutzanwendung eines bestimmten in Rede
stehenden Gutes ("asset") lassen sich an besonderen, schätzbaren
Vorteilen einer sofortigen, greifbaren Verfügbarkeit desselben, die
sein andauernder Besitz durch einen bestimmten Zeitabschnitt seinem
Eigner gewährt und gewahrt, neben anderen Rücksichten in diesem Sachzusammenhang
die nachfolgenden exemplifizieren:
an der Spitze den allgemeinen Nutzdienst
der Erschwingung des zur Lebensfristung naturnotwendigen Haushaltungskonsums,
der Sicherung des Wohlseins an Leib und Seele und der Daseinsvorsorge.
Des Weiteren den eines geschäftsspezifischen Eigenwertes bei der Erzeugung
von Kapitalgütern, insonderheit die Möglichkeit der Ausnützung einer
günstigen Konjunktur, Einhaltung von Produktionsplänen, d.i.
die Vermeidung von Brachliegen einsatzbereiter Mittel zur Leistungserstellung
(der Produktionsfaktoren; "tote Kapitale") wie die von Stockungen oder
gar ernsteren Störungen der Geschäftsabläufe in Unternehmungen sowie
die Verhütung kostspieliger Umstellungen der Produktionsvorhaben, Abhilfe
bei der Gefahr einer aufgezwungenen Betriebseinschränkung, Wettbewerbsvorsprung
bei zeitweiliger Verknappung des benötigten Gutes, als endlich die Aufrechterhaltung
der Lieferbereitschaft durch einen dem Augenblicksbedürfnis geschuldeten
Ge- bzw. Verbrauch des betreffenden Marktgegenstandes. Die Verfügbarkeitsrendite
y gibt demnach im Untersuchungszusammenhang der Bepreisung von Warenterminkontrakten
("commodities") einen Maßstab
für den marginalen Extravorteil* ab, der sich jenseits aller spekulativ
erwarteten Preisentwicklungen herleitet aus der Sicherheit vor Besitzstörungen
durch effektiven Besitzstand von begehrten Wirtschaftsgütern.
[* Die Größe des
marginalen Vorteils aus den materiellen Nutzleistungen von Gütern ist
wieder bedingt durch die Größe der Bedeutung, die eine gesicherte Verfügung
über bestimmte Gütervorräte durch eine bestimmte Zeitspanne ihren Besitzern
verschafft. In Blütezeiten eines unverhofften, alle Erwartungen übertreffenden
konjunkturellen Aufschwungs etwa mag der Vorteil größer sein als in
Zeiten von allgemeiner wirtschaftlicher Flaute. − Erläuternder Hinweis:
Nutznießer einer "convenience yield" sind in aller Regel Gewerbetreibende,
die die bezügliche Ware betrieblich in Gebrauch ziehen. Handelsspekulanten
("trader")
dagegen beanspruchen so gut wie nie einen Vorteilszins von einem Gute,
das den Gegenstand ihrer Differenzgeschäfte bildet.]
Es wäre an sich nun ein Leichtes, eine
"convenience yield" − der geldwerte Nutzen eines gefragten Konsumtivgutes,
den seine ausschließliche und unangefochtene Bestandhaltung im Faustbesitz
erbringt − gedanklich den Vorzügen gegenüberzustellen, die aus Finanzinvestitionen
des Kassamarkts erwachsen, zumal aus solchen, die einen in Geldgestalt
bezifferbaren Ertrag in Form von Mittelzuflüssen aus Dividenden, Einräumung
von Bezugsrechten, Zinserträgen u.dgl.m.
("financial asset income") abwerfen. Die letzterwähnten sind
indes nur schwerlich mit der Vorstellung der Verfügbarkeitsrendite y
kommensurabel, da in barem Geld beschiedene Größen begreiflicherweise
von grundanderer Färbung sind als die durch Sachgüter vermittelten Benefizien.
Zu konstatieren ist sonach, dass das volle
Ausmaß eines Vorteilszinses y von Nutzgütern des Ge- und Verbrauchs
vom Grunde aus nichts weniger als eine unmittelbar messbare monetäre
Größe vorstellt. Weder ist dieser in seinem wirklichen Belauf einer
exakten ziffermäßigen Messung zugänglich noch lässt sich seine künftige
Entwickelung je mit einiger Beruhigung absehen ("convenience yield
risk"). Wegen seiner höchst subjektiven Natur lässt sich über y
jedes beliebigen Untersuchungszeitpunktes bestenfalls eine mehr oder
minder vage Vermutung hegen, die sich implicite und indirekt
auf eine Beobachtung der in demselben Augenblick herrschenden Terminstruktur
wird stützen müssen. In alledem aber liegt zugleich das eigentliche
Wesen der Verfügbarkeitsrendite. Sie vermittelt nämlich zuvörderst eine
rein förmliche Vorstellung zur bündigen Erklärung der Terminstruktur
lagerfähiger Ge- und Verbrauchsgüter, statt eine immerzu eindeutig in
Zahlen abschätzbare Größe vorzustellen. Ganz anders liegen die Dinge
auf den Finanzmärkten. Bei Investitionsgegenständen als Bezugsgut ("underlying")
von Futures muss − sofern die eingangs gesetzten
Prämissen
Geltung haben − die "convenience yield y" sich erklärlicherweise im
Geldwert stets und notwendig auf null stellen, widrigenfalls sich die
billige Gelegenheit böte, vermittels elementarer "Basis-Trades"
mit Zuverlässigkeit sofortige Übergewinne aus
Arbitragen zu erwirtschaften.
Formallogisch in die Gewandung einer algebraischen
Gleichung eingekleidet lässt y sich folgendermaßen begreifen:
F0
× (1
+ y)t = (K0
+ L0) ×
(1 + i)t
.
Werden nun die absoluten diskontierten
Lagerspesen L0 der rechten Seite der Gleichung ebenfalls
in prozentualer, annualisierter Schreibweise, will sagen als proportionaler
Lagerhaltungskostensatz l ausgedrückt, so erhalten wir dementsprechend:
F0
× (1
+ y)t = K0
× (1
+ i + l)t
.
Umgeformt nach F0 erhält man
die Gleichung:
F0
= K0 ×
(1 + i + l)t /
(1 + y)t
.
Demzufolge misst die als Satz genommene
"convenience yield" y den Grad, in dem die linke Seite der Ungleichung
F0 ≤ (K0+L0)
× (1+ i)t hinter
der von den Finanzierungskosten der Bestandhaltung bestimmten rechten
Seite zurückbleibt. Sobald eine "convenience yield" auf die Preisbildung
von Commodity-Futures Einfluss nimmt, wird sich sein Börsenterminpreis
folglich unter seinem "full-carry"-Preis stellen. Ein am vollkommenen
Markt vorgefundener Unterschiedsbetrag zwischen Spotpreis und Terminkurs
entspricht damit, von allem anderen abstrahierend, eben den Nettofinanzierungskosten
"cost of carry" (C), verkürzt
um den Vorteilszins:
F0
− K0 = C − Y
.
Gilt y > 0, so zeigt dies auf, dass der
Futures-Preis des Nutzgutes
eine "convenience yield" in sich schließt. Das Bestehen einer Verfügbarkeitsrendite
mindert den Futures-Preis gegenüber dem "full-carry"-Preis. Sie drückt
ihn gewissermaßen unter den Letzteren hinab. Wie weit tiefer er sich
wirklich zu stellen vermag, hängt ab vom positiven Ziffernwert von y
als Ausdruck für den Umfang der "convenience yield". Da aber, wie oben
darauf hingewiesen, eine Verfügbarkeitsrendite auf wirklichen Märkten
sich als eine ziffermäßig nicht völlig genaue, nicht mensurable Größe
darstellt, schafft sie aus sich selbst heraus zugleich eine Zone, innerhalb
der jeder hervorgebrachte Terminkurs angemessen zu sein scheint und
in der allein Arbitragefreiheit bestehen kann.
Mathematisch beschreiben lässt sich jene
Zone durch folgenden Ausdruck:
K0
× (1
+ i + l)t
/ (1
+ y)t
≤ F0 ≤ K0
× (1 + i + l)t
.*
[* Unter den in
Wirklichkeit obwaltenden Marktverhältnissen wird die Spanne arbitragefreier
Futureskurse noch verbreitert vor allem durch allfällige direkte wie
indirekte Transaktionskosten
als auch durch ungleiche Soll- und Habenzinssätze.]
Gründe für das Bestehen einer "convenience
yield"
Wie in Vorstehendem auseinandergesetzt,
wird auf dem Boden empirisch-fundamentalwirtschaftlicher Bedarfs- und
Deckungsverhältnisse im Vorhandensein einer "convenience yield" der
in Geld vorgestellte Nutzen zum Ausdruck gebracht, den die vollkommene
und unmittelbare gegenwärtige Verfügungsmacht über das angehende begehrte
Gut kraft eines tatsächlichen Besitzstandes an demselben stiftet. Nachdem
einlässlich dargelegt worden ist, worum es sich bei der "convenience
yield" ihrem inneren Wesen nach handelt, gehen wir nun zu der Frage
über, die sich notwendig erhebt: Woher rührt die Erscheinung eines Vorteilszinses
in ihren tieferen Wurzeln?, worin liegt seine eigentliche Entstehungsursache?
und worin findet sie im letzten Grunde ihre Erklärung?
Nun, Ursprung wie Umfang einer "convenience
yield" ist mit einem Satz der Sache nach zurückzuführen auf die im Zeitverfluss
des Wirtschaftslebens immer wiederkehrende Erfahrungstatsache von Störungen
und Unebenheiten in den Versorgungs- wie andernfalls in den Nachfrageverhältnissen
im Geschäft mit kurzfristig nicht erneuerbaren Sachgütern. Das Vorkommen
einer Verfügbarkeitsrendite bei einem bestimmten, zeitweilig nicht vermehrbaren
Gut auf den Handelsplätzen für Geschäfte gegen sofortige Kasse und Lieferung
("cash asset"; Spotmarkt) spiegelt demnach in aller Regel der
Wirklichkeit den Tatbestand einer gewissen Mangellage bei den Vorräten
resp. der darauf Rücksicht nehmenden Erwartungen der Marktteilnehmer
in Anbetracht eines Zukunftsbildes über eine in nächster Zeit drohende,
vielleicht schon kurz bevorstehende Verknappung des Gutes auf das unmittelbarste
wider. Eine derartige Marktlage zeugt mit Nachdruck davon, dass die
gegenwärtige Verwendungsvorliebe für das betreffende Gut entschieden
über der künftigen steht. Als wohl vertraute, mustergültige Beispiele
eines gestörten Versorgungsgleichmaßes lassen sich Verhältnisse anführen,
wie sie bei einer begonnenen bzw. erkennbaren oder befürchteten Versorgungslücke
eines Marktes, verursacht etwa durch Lieferengpässe, Missernten, "Ölkrisen",
Ausfuhrverbote wie auch durch Ausstände und weiter durch Kriegs- oder
Notlagenfurcht aller Art, bei gleichzeitig gesteigertem Bedarf, besonders
in Zeitabschnitten der Hochkonjunktur, in Wiederkehr aufzutreten pflegen.
Je wahrscheinlicher ein Mangel an Verfügbarkeit über einen Besitzstand
nun tatsächlich ist, und je einschneidender eine in dessen Gefolge für
möglich gehaltene Bedrängnis von der Allgemeinheit empfunden wird, desto
mehr gewinnt, wenn sonst kein anderweitiger Einfluss mehr hinzutritt,
die "convenience yield" y an Gewicht − und umso weiter wird infolgedessen
der wahrhaft festgestellte Futureskurs hinter dem allein auf dem Ansatz
von Nettofinanzierungskosten berechneten "full-carry"-Preis zurückbleiben.
Vom Standpunkt des Marktes lässt sich
die "convenience yield" y ausdeuten als die über die Lagerhaltungskosten
hinausgehende Abgeltung für den durch eine gewisse Zeitfrist hindurch
hinzunehmenden Nachteil, den er bald einer vorübergehend nur mäßig beschränkten,
bald einer tiefer einschneidenden, bald einer dem ärgsten Mangel ausgesetzten
Unterversorgung mit gefragten Gegenwartsgütern beimisst – was bspw.
namentlich der Markt für Rohöl ("crude oil") immer dann ad
oculus an den Tag legt, wenn in einer herrschenden Mangellage der
Terminpreis für Rohöl mit
einem auffälligen Abschlag zum Spotpreis notiert wird. So ist von einem
erweiterten Gesichtskreis aus betrachtet der Vorteilszins nichts weiter
als die marktgerechte Vergütung für die Zeitdauer, während der ihm die
gewohnte harmonische Nutzung derselben vorenthalten bleibt. Als ein
beweiskräftiger und weit verbreiteter Fingerzeig (Indikator) für eine
möglicherweise bevorstehende Angebotsverknappung auf den Märkten für
Commodities dienen Marktbeobachtern hauptsächlich die gegenwärtigen
Lagerbestandszahlen, insbesondere statistische Schlussbestände von Gütern
zum Ende der Hauptgeschäftszeiten, bei erschöpflichen Gütern auch deren
Vorräte. Dabei bewirkt mit Rücksicht auf den Erhebungszeitraum ein am
Mengenverhältnis zum Bedarf gemessener dürftiger Bestand an Produktivgütern
der fraglichen Art regelmäßig ein entsprechend hohes Maß von "convenience
yield" im bezüglichen Gütermarkt, wohingegen eine Versorgungslage, die
geprägt ist von vergleichsweise ausgedehnten Lagerbeständen bei nur
geringer Wahrscheinlichkeit für eine Verknappung derselben, praktisch
zumeist von keiner bzw. einer kaum beachtenswerten "convenience yield"
begleitet sein wird.
In jenen Versorgungszuständen, die dank
reichlichem Angebot angesichts wohlausgestatteter Läger bei guter Aussicht
auf eine unbedrängte Zukunft von einer verhältnismäßig schmalen "convenience
yield" y geprägt sind, wird der Unterschiedsbetrag von Futureskurs und
Spotpreis vor allem bestimmt von den Finanzierungskosten einschließlich
der Bestandhaltungskosten. Der Börsenterminkurs der in Rede stehenden
Ware wird sich folgerecht über dem Spotmarktpreis stellen; der
Terminkurs wird jedoch geringfügig unter dem vollen Stand eines "full
carry"-Preises zurückbleiben, ganz ohne "convenience yield".
Der Aufpreis eines Futures im Verhältnis zum
Spotmarktkurs heißt Prämie
("premium"). Das Vorhandensein eines Prämienmarktes für eine
Ware ist gleichbedeutend mit einer negativen
Basis und lässt für
gewöhnlich auf ein gänzliches Ausbleiben einer "convenience yield",
jedes Falls auf eine mehr oder minder bescheidene Größe derselben schließen,
wonach rein formallogisch folgerichtig gilt: 0 <
y<i+l.
Gerade jene ausschlaggebende Punkte aber,
wie die im Vorteilszins sich widerspiegelnde Ungewissheit über künftige
wirtschaftliche Entwicklungen, die zur Besorgnis Anlass geben und allezeit
unvorhergesehen Platz greifen könnten, des Weiteren die unzähligen Eigentümlichkeiten
der einzelnen Warenmärkte, zum Teil auch noch überlagert von jahreszeitabhängigen
Preisschwingungen bei den wiederholt erzeugten Gütern (sog. Saisonprodukte,
wie z.B. Weizen, Baumwolle
usw.) und den davon ausgehenden verzerrenden Einflüssen, Hand in Hand
mit einer nur mangelhaften Durchsichtigkeit bei der Beurteilung der
Marktlage (Intransparenz des Marktes) und dazu spekulationsbedingt hohe
Volatilitäten in den betreffenden
Märkten: Jene Gesichtspunkte sind es zusammengenommen, die als maßgebliche
Erklärungsgründe für die Schwierigkeit anzuführen sind, den Kursverlauf
von "commodity"-Futures halbwegs verlässlich vorherzusehen.
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"Contango" und "backwardation"
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Die verschiedenen Terminnotierungen eines
Marktes lassen sich zu jedem Betrachtungszeitpunkt nach der Zeitfolge
ordnen (Terminstrukturkurve, Terminpreiskurve, "futures curve",
"forward curve" oder auch als "forward strip" benannt).
Hiernach sind zwei Hauptfälle auseinanderzuhalten:
1.) Bildet sich durch funktionelle Zuordnung
aller hervorgebrachten Terminpreise ein und desselben gegebenen Zeitpunktes
zu der Reihe ihrer Fälligkeitstermine a posteriori eine Kurve
aus, die für die aufeinanderfolgenden Termine des in Untersuchung stehenden
Futures-Marktes mit zunehmendem Grad ihrer zeitlichen Entlegenheit durchgehend
oder auch nur in einem übergreifenden Teilabschnitt das Preismuster
einer stetig aufsteigenden Linie zu erkennen gibt, so bezeichnet man
diesen Markt, wie weiter oben angedeutet, als einen "normalen Markt"
("Prämienmarkt", "normal market", "carry market", "carrying
market" oder "contango market"; negative Basis). Bildlich
gesprochen bietet sich damit der Anblick einer "ansteigenden
Termintreppe".
Ein normaler Markt zeichnet sich unter
regelmäßigen Verhältnissen bei hinlänglichen Lagerkapazitäten aus durch
eine Güterversorgung in zureichenden Mengen: Das betreffende Gut seiner
Art steht infolge zeitlich vorauseilender Produktion auf Lager (so etwa
bei reichlicher Ernte; Marktzufuhr, Güterangebot) in Überfülle zu Gebote,
um damit einen gegenwärtigen und/oder für die nahe Zukunft zu erwartenden
Bedarf mit hoher Zuverlässigkeit durchgängig und lückenlos zu decken.
Dies ist nach heutigen Verhältnissen mit gewisser Regelmäßigkeit eine
normalmäßige wirtschaftliche Erscheinung. Die laufzeitbedingten Aufpreise
(die Prämien) zwischen den Terminen werden in ihrer jeweiligen Höhe
begrenzt allein durch Lagerhaltungs- und durch sonstige Finanzierungskosten
("carrying charges"), die fortan für das Auf-Vorrat-Halten des
betreffenden Gutes bis zur bezeichneten künftigen Nutzungsperiode (übereinstimmend
mit dem "Termin") insgesamt in Anschlag zu bringen sind. Leerverkäufe
("short sales") der fraglichen Güter sind geräuschlos möglich,
ohne hierdurch die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Betriebe zu stören;
im Falle temporärer Preisungleichmäßigkeiten sind bei dieser Gestaltung
der Marktlage "reverse cash and carry"- als auch "cash and carry"-Arbitragen
jederzeit ungehindert durchführbar. Die "cost-of-carry"-Beziehung der
Preise kommt idealerweise zu ihrer vollen Geltung.
2.) Ein "umgekehrter
Markt" ("inverted market",
"discount market" oder "backwardation") hingegen − also
eine "absteigende Termintreppe", bisweilen auch bildlich als "Falltreppe"
angesprochen − ist, wie
seines
Orts geschildert, charakterisiert durch einen Abschlag ("discount",
positive Basis) der Terminkurse gegenüber ihrem Spotmarktpreis, abgestuft
nach der Dauer der aneinandergereihten zeitlich geordneten Terminlaufzeiten
eines Marktes über die gesamte Kurve oder zum Mindesten über ein ausgedehnteres
Teilstück derselben. Ein Lagebild dieserart ist für so manche Warenmärkte
bezeichnend, während es für andere eher die Ausnahme bilden mag. Ein
umgekehrter Markt ist unmittelbar Ausfluss einer gegenwärtig bestehenden
resp. einer vorausgeahnten oder zu fürchten stehender Unterversorgung
der Gegenwart näheren Zukunft und gelegentlich einer absehbaren Über-
oder Besserversorgung der ferneren Zukunft. Märkte in einem so bewandtem
Zustand zeichnen sich übereinstimmend durch eine "convenience yield"
in entsprechend höherem Maße aus. Förmlich ausgedrückt gilt in einem
"inverted market" sinngetreu die Ungleichung: y >
i+l. Der Vorzug gegenständlich
bereitstehender Güter überwiegt mithin deren Haltekosten. Mit anwachsender
"convenience yield" würde sich die "backwardation"-Lage auf dem Markt
noch weiter verstärken, und umgekehrt. Erscheinungen, wie "contango"
und "backwardation", sind bei Lichte besehen alles eher als eine für
alle Zeiten festgezurrte (statische) Marktgegebenheit, sondern vermöge
der Übergewalt plötzlich umschlagender lebenswahrer wirtschaftlicher
Kausalverhältnisse können diese rasch und mitunter unversehens in ihr
Gegenteil verkehren.*
[* Anmerkung:
Man beachte, dass ein normaler Markt, für sich allein genommen, wegen
der Konvergenz der
Basis den Inhaber einer Short-Position gegenüber dem Inhaber einer
Long-Position in Futures begünstigt. Andererseits befindet sich in einem
umgekehrten Markt der Halter einer Short-Position in der vorteilhafteren
Ausgangslage.]
In der Terminmarktpraxis treten weder
"contango" noch "backwardation" durchgehend durch alle
Terminschichten hindurch
auf der ganzen Linie nur in formvollendeter Mustergültigkeit einer harmonisch
auf- oder absteigenden Stufenfolge in die Erscheinung. Vielmehr lässt
sich häufig beobachten, dass die terminliche Anordnung der Preise eines
Warenterminmarktes ("futures forward curve") eine unregelmäßig
auf- und niedersteigende Treppenkurve formt, deren Schritthöhe abhängt
von den gegenwärtig waltenden Angebots- und Nachfrageverhältnissen auf
den Märkten, welche die einzelnen nahe und entfernter liegenden Terminen
bilden. So trifft man an den Futures-Märkten immer wieder auf Verhältnisse,
wo die frühen Termine sich in ihrer Aufeinanderfolge in einem "carry
market", spätere dagegen sich in einem "discount market" befinden, und
vice versa. Solche Ungleichmäßigkeiten in der Abstufung der Terminkurse
können mannigfache Ursachen haben. Die Voraussicht etwa, dass bei sonst
gleichbleibender Lage der Umstände der Bedarf in einer sich anbahnenden
oder abzusehenden Zeit unzureichenden Angebots der Güter im Laufe der
Zeit auf eine reichlichere Güterversorgung bzw. nachlassende Nachfrage
trifft, wird der Natur der Sache nach dazu führen, dass der Terminpreis
der späteren Periode einen niedrigeren Stand einnimmt als der der ihr
vorangehenden. Überdies ist der Preisauf- bzw. Preisabschlag, der sich
zwischen den benachbarten Terminen eines Futures-Marktes einspielt,
keineswegs immer gleich groß oder ebenmäßig. Die Preise aufeinander
folgender Terminkontrakte (insbesondere jene nicht lagerfähiger Konsumgüter)
so beschaffener Märkte können in jedem Augenblick ebenso gut betragsmäßig
eng beieinander liegen als ganz allmählich steigen oder fallen als auch
unregelmäßig bis sprunghaft und mit wechselndem Vorzeichen voneinander
abstehen.
Auf den Beobachtungstatbestand eines Terminmarktes,
wo sich sämtliche Bestandhaltungs- und sonstige Finanzierungskosten
treu und ungeschmälert in ihrem vollen Umfange in einem konformen
strukturellen Verhältnis seiner Terminkurse
mitteilen, hat man den Namen "full carrying charge market" ("full
carry market" oder auch "full contango market") geprägt.
Unter "full carry"-Verhältnissen stuft sich die Größe der Preisdifferenz
zwischen Cash-Kurs und Terminkontraktpreis resp. zwischen den Kontraktpreisen
verschiedener Terminfälligkeiten harmonisch mit der Dauer des Termins
ab, sodass Futureskurse alternativer Terminfälligkeiten in ihrer Höhe
vom Spotmarktpreis umso deutlicher nach aufwärts abweichen, je weiter
der Erfüllungstermin des Futures in die Zukunft hinausgeschoben ist.
Sollte es allerdings einem Börsenspekulanten
vermöge seiner ungezügelten Markteinwirkung nur einen Augenblick lang
wahrhaftig gelingen, den Terminpreis eines bewahrsamen Gutes soweit
emporzuheben, dass sich ein Aufpreis über den Umfang der "full carrying
charges" hinaus ausbilden kann ("above full carry"),
so würde dies Vorkommnis der wachen Aufmerksamkeit von gewinnsüchtigen
Arbitragehändlern mit Gewissheit nicht entgehen. Arbitrageure wären
in hellen Scharen flugs zur Stelle, um blitzschnell die sich darbietende
Gelegenheit auf ungefährdete Übergewinne ("free lunch") bis zur
Neige auszunützen. Die hierbei von den Arbitragen mit gemeinsamer Kraft
ausgehenden Abläufe am Markt werden nun dahin wirken, von beiden Seiten
aus, d.h. durch einen Niedergang
bei den Terminkursen in gleicher Weise wie durch eine Hebung bei den
Spotmarktpreisen, die gebotenen Arbitragemöglichkeiten nur einen kurzen
Augenblick später abzubauen und auszutilgen. Letzten Endes kann eine
solcherart "ungleichgewichtige" Marktlage, sofern sie überhaupt einmal
auftaucht, immer nur eine ephemere Erscheinung vorstellen.
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Der Futureskurs
und seine Abhängigkeit von den Nettofinanzierungskosten ("cost of
carry")
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