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Verbindliche Preisabstufungen im Börsenhandel: die Mindestkursvariation
("tick")
Das Erfordernis der Vereinheitlichung
(Standardisierung, Normierung)
von Terminmarktartikeln an den Derivatebörsen, zumal von
Futures und von gelisteten
Optionen, erfüllt eine unverzichtbare
Vorbedingung für die Entfaltung eines geregelten und auf größtmögliche
Liquidität hinzielenden Börsenterminhandels in diesen Instrumenten.
So weisen die Terminbörsen schon ganz am Anfang gleich beim Entwurf
von Finanzderivaten neben anderem auch der im Handelsverkehr gebräuchlichen
geringstmöglichen Preisbewegung (Mindestpreisvariation,
Notierungssprung, "minimum tick-size", "minimum fluctuation",
"minimum price movement", "minimal price change") jeder
einzelnen Produktart einen festen, eindeutigen, dauerhaften Wert an.
Die zulässige kleinste Schrittweite auf
der Stufenleiter der Börsenterminkurse, also die Kursänderungseinheit
einer geringstmöglichen Preisbewegung im laufenden Handel, wird im Fachjargon
des Terminhandels gemeinhin bündig mit dem Terminus "tick"*
bezeichnet. Der "tick" als solcher trennt den Abstand zwischen zwei
aufeinander folgenden Stufensprossen auf der Skala der möglichen Börsenterminpreise.
Nach seiner Maßregel kann die Börse für die an ihr notierten Derivate
notwendig nur fertig abgestufte Kurse hervorbringen, die je um sprunghafte
Distanzen von fixem Werte abstehen ("price gradations"). Die
im Börsenhandel mit Finanzderivaten in Anwendung stehenden Abstufungen
auf der Preisleiter sind mit Rücksicht auf praktische Erfordernisse
zum Besten des Marktpublikums stets außerordentlich fein gegriffen.
Darüber hinaus haben die Börsen jeder festgesetzten kleinsten Preisabstufung,
und damit wieder jeder Änderung des Kontraktpreises um eine Grundeinheit,
eine feststehende monetäre Werteinheit beigelegt. Um dies auch im Namen
auseinanderzuhalten, belegt man Letztere mit der Bezeichnung "Tickwert"
("tick value").
[* Geschichtlich
geht das klangnachahmende Wort "tick" (von engl. "tick", »Bewegungsmoment«)
auf die Verbreitung von Kursinformationen via Papierstreifen durch Telegrafenapparate
zurück; das war also zu einer Zeit, als die Technik noch in ihrer Kinderzeit
steckte.]
Ein Beispiel: Angenommen,
der Kursstand des betrachteten
DAX®-Futures
(Produkt-ID: FDAX) betrage gegenwärtig
8600,0 Punkte ("last"),
dann sind im Falle einer geringstmöglichen Kursänderung im Folgehandel
allein 8600,5 ("up-tick")
und 8599,5 Punkte ("down-tick")
gültige Kursziffern; denn die kleinste Schrittweite bei einer Kursänderung
("tick-size"; an der
Eurex® auch als "Basispunkt" bezeichnet)
im DAX®-Futures wurde von der Terminbörse Eurex®
im Vorhinein auf genau 0,5 Index-Punkte bleibend festgesetzt und kann
somit im fortlaufenden Handel niemals in ihrem Werte unterschritten
werden.
Selbstverständlich
aber kann sich der DAX®-Futureskurs von einer Kursnotiz zur
nächsten um ein glattes rundes Vielfaches eines "tick" ändern, sagen
wir, um drei "ticks" ("Basispunkte") steigen, etwa von
8600,0 auf
8601,5 oder z.B.
um zwei "ticks" fallen auf 8599.
Desgleichen sind im fortlaufenden Handel mit Futures und börsennotierten
Optionen Abschlüsse zu nacheinander gleichbleibenden Kursen jederzeit
unumschränkt möglich. Auf die Zahlen des vorstehenden Beispiels gemünzt
wäre demnach für einen DAX®-Händler ein nächster, übernächster
usf. eingereichter Auftrag auch zu unverändert
8600,0 Punkten handelstechnisch
ohne weiteres ausführbar. Ausgeschlossen ist damit freilich ein von
8600,0 ausgehender Folgehandel
zu bspw. 8600,1 oder
8600,2 bzw.
8599,9 oder
8599,8 Indexpunkten usw.; denn
die eben erwähnten Notizen fallen offenkundig zwischen zwei zulässige
Nummern hinein. – Dies führt zu dem Nebeneffekt, dass bei der Formulierung
von börslichen Handelsaufträgen (Ordererteilung)
unter Verwendung preislicher Limits (Limitorders)
bestehende Vorschriften zur Mindestkursfluktuation geflissentlich mit
zu berücksichtigen sind: Nach dem Vorstehenden wäre es nämlich unstatthaft,
einen DAX®-Futures zu einem prälimitierten Kurs von beispielsweise
genau 8600,562 Index-Punkten
zu ordern.

Da aber nicht nur die Standardvorgaben zu den
Preisabstufungen für jeden einzelnen Terminmarkt von den Börsen im Vorhinein
festgeschrieben werden, sondern zugleich auch der Kontraktumfang jedes
Futures (das "Kontraktvolumen") bindend feststeht, lässt sich jedem
"tick" wie auch der Kontraktsumme im Ganzen allemal ein entsprechender
Geldwert beimessen. So stuft z.B.
die europäische Terminbörse Eurex einen vollen
Index-Punkt des
DAX®-Futures einheitlich mit 25€
ein. Folglich ist einer kleinstmöglichen Preisänderungseinheit von 0,5
Indexpunkten in diesem Kontrakt ein "tick"-Wert ("tick value")
von festgelegt 12,50 € je
Futures-Kontrakt zuzurechnen. Infolgedessen variiert mit jeder "tick"-Änderung
stets auch der gesamte Kontraktgegenwert (die Kontraktsumme) in einem
festgesetzten geraden Verhältnis. Bei einem angenommenen Kursstand von
beispielshalber 8600,0 Indexpunkten
verkörpert der DAX®-Futures einen vorgestellten Gegenwert
von 215000 € pro Kontrakt.
Steigt der Futureskurs hiernach um einen "tick" (also von
8600,0 auf
8600,5), so erhöht sich damit
gleichzeitig auch der Kontraktgegenwert zum Termin, nämlich um 12,50
€ auf nunmehr 215012,50€.
Anders
gestaltete Futures-Kontrakte, deren unterliegende Bezugsgrößen ("underlyings")
nicht wie im DAX®, im S&P 500 oder in den übrigen Indices
auf Index-Punkten, sondern auf bestimmten
Maß- oder Gewichtseinheiten
geeicht sind, lassen sich in ganz ähnlicher Weise einem genauen Werturteil
unterziehen. So umfasst z.B.
jeder Kontrakt in COMEX
Gold-Futures (Produktkürzel: GC) durchweg ein Quantum von 100 Feinunzen
gediegenen Goldes, wobei die Kursnotierung hier nicht in Index-Punkten,
sondern in US-Dollar und US-Cent je Feinunze Gold erscheint. Bei einem
börsenseitig fest vorgegebenen Schrittmaß von 0,10US-$
für die Feinunze erhält man folgerichtig einen "tick"-Wert von 10 US-$
je Gold-Futures. Ein Futureskurs von, sagen wir,
1530 (US-$ je Feinunze Gold),
geht demgemäß mit einem Kontraktgegenwert von insgesamt 153000
US-$ zum Termin einher.
Wieder
andere Futures-Kontrakte, so nämlich die
Devisen-Futures, beruhen statt
auf Index-Punkten bzw. Maß- oder Gewichtseinheiten auf Auslandswährungseinheiten.
Beim Euro-FX-Devisen-Futures
der Terminbörse Chicago Mercantile Exchange (CME)
beispielsweise erfolgt die Kursnotierung in US-Dollar je Euro, wobei
die Mindestkursvariation sich hier im zehntausendstel Stellenbereich
bewegt: Und zwar beträgt sie getreulich 0,00005 US-$ je € (= 6,25 US-$/Kontrakt;
denn ein Euro-FX-Futureskontrakt umfasst standardmäßig 125000
Euro). Eine Übersicht über die wichtigsten Futures mit den ihnen jeweils
zugeordneten "tick"-Werten gewährt eine tabellarische Zusammenstellung,
die der Leser hier einsehen
kann.
Die genaue
Kenntnis der möglichen Mindestkursänderungen in den verschiedenen Futuresmärkten
vereinfacht die Berechnung von Wertänderungen (Gewinn/Verlust)
im Handel um ein beträchtliches und gehört somit ohne allen Zweifel
zu den Grundfertigkeiten eines jeden Derivatehändlers. Die Wertänderung
eines Futures errechnet sich demgemäß allgemein nach folgendem formalen
Ausdruck:
Wertänderung = Anzahl
der "ticks" × "tick"-Wert
d.h.
die Wertänderung eines Futures kommt gleich der festgestellten gewichteten
Kursdifferenz zwischen zwei beliebigen Zeitpunkten, beispielsweise zwischen
dem Kauf- und Verkaufszeitpunkt, ausgedrückt in der Anzahl an "ticks"
multipliziert mit dem standardisierten Wert eines "tick". Ein Händler,
der etwa in einem
Euro-BUND-Futures
12 "ticks" zu seinen Gunsten zu verwirklichen vermochte, kann hiernach
einen Bruttogewinn von 12 × 0,01 Prozent von 100000€
(dies entspricht 12 × 10€)
= 120€ einstreichen,
was – aufgrund des symmetrischen
Gewinn-/Verlust-Profils von Futures – übrigens zugleich den Verlust
der Gegenpartei verrät, der sich damit auf ebensoviel beläuft. Parallel
mit jedem Kursanstieg eines Futures erhebt sich gleichfalls sein Kontrakt-Gesamtwert,
und umgekehrt. Geht der Preis um eben erwähnte 12 "ticks" (à 10€)
in die Höhe, so steigert sich der Wert des kontraktierten Volumens eines
Euro-BUND-Futures um die Summe von 120 €. Infolge preislicher Standardisierung
der minimalen Schrittweite von Futures (wie auch von börsengehandelten
Optionen) lässt sich mit den "tick"-Größen jener Produkte weidlich rechnen.
So lassen sich einzelne "ticks" beispielsweise im Rahmen anspruchsvollerer
Handelstechniken sinnvoll zusammenzählen oder abziehen, um daraus ergebnisbezogene
Wertänderungsaussagen abzuleiten.
Ferner
ist dem Umstand Erwähnung zu geschehen, dass bei der Kursstellung (Quotation)
die Geld-Brief-Spannen ("bid-/ask-prices"),
in absoluten Beträgen ausgedrückt, immer nur ganz bestimmte, genau abgestufte
(diskrete) Werte annehmen können, wobei der Umfang einer vorliegenden
Spanne, auf das mindeste Maß gebracht, niemals unter dem repräsentierten
Wert eines "tick" zurückbleiben kann. Insofern unterliegen Änderungen
in der Spanne zwischen "bid" und "ask" für gestellte Futureskurse unmittelbar
und ungeschmälert den Regelungen zur Mindestpreisvariation. Geringere
"tick sizes" bedeuten gemeinhin niedriger bemessene indirekte
Transaktionskosten,
da ein sofortiger Abschluss im Markt immer nur durch Über- bzw. Unterbieten
der gegenwärtig im Markt bestehenden Geld-Brief-Spanne möglich wird.
Knapp bemessene Transaktionskosten wiederum erhöhen die Zugkraft eines
Marktes. Leider zeigt sich hier wie in so vielen Fällen immer wieder,
dass administrierte Spannen oft von erheblich größerem Ausmaß sind,
als sie bei freier Entfaltung der Marktkräfte zutage zu treten pflegen.
Verschiedentlich
wird die Maßgröße "tick" auch als leitender Gesichtspunkt zur Einschätzung
der Liquidität eines betrachteten
Futures-Marktes herangezogen: Beträgt die Geld- zu Brief-Spanne z.B.
nur einige wenige "ticks", so kann im Regelfall auf eine vorteilhafte
Markttiefe und eine entsprechend hohe Liquidität geschlossen werden.
Im Allgemeinen liegen Geld-Brief-Spannen in zureichend liquiden Futuresmärkten
ungefähr zwischen 3 – 5 "ticks", je nach Futures-Markt und
Terminmonat. Überaus liquide
Futures weisen durchweg Geld- zu Brief-Spannen von lediglich je 1, höchstens
2 "ticks" auf.
Wie
die vorstehenden Betrachtungen zu den Preisabstufungen im Terminkontrakthandel
zu erkennen geben, kann die Kursnotiz eines Futures sich auf der Kursachse
nicht nach freiem Belieben (nicht kontinuierlich) festsetzen. Sie wird
von einem Abschluss zum nächsten entweder sich ändern müssen, sei es
allermindestens um einen "tick", sei es um ein ganzzahliges Vielfaches
hiervon, oder doch auf dem alten Stand bleiben müssen. Futureskurse
zwischen den Inkrementen scheiden in jeder Richtung positiv aus. Ferner
lässt ein Blick auf die Marktgegebenheiten einsehen, dass die
verschiedenartigen Futures-Produkte
mit ihren unterschiedlichen Basisinstrumenten ("underlyings"),
gehandelt an zahlreichen Plätzen der Welt, von den einzelnen Börsen
mit normierten "tick"-Größen in ebenso unterschiedlicher Höhe ausgestattet
werden. Je nach den eigentümlichen Normvorschriften einer Produktart
nimmt die Aufeinanderfolge der "ticks" diesen gemäß eine verschiedene
Abstufung ein. Die amtliche Festlegung der einzelnen Schrittgrößen erfolgt
dabei stets unter dem Gesichtspunkt, den jeweils typischen Interessen
und Anforderungen der breiten Marktöffentlichkeit bestmöglich zu genügen.
Hierbei ist nicht zu verkennen, dass im Gefolge des Fortschritts auf
dem Gebiet der Informationstechnologie, die durch ihre hochgradige Computerisierung
dem vorgeschrittenen Börsenhandel unleugbar ihr Gepräge verleiht, elektronisch
gehandelte Derivate eine tendenzielle Verringerung im Werte ihrer Mindestpreisvariationen
erfahren.
Futureskurse
rücken im laufenden Handel ("intraday") stufenweise vor und zurück.
Dies ist eine der Terminhandelswelt allbekannte Sache. Die Schrittweite
der kleinstmöglichen Stufe, d.i.
die im Marktprozess minimal mögliche Kursänderungseinheit ("tick
size"), liegt für jeden Futures, ebenso wie ihre übrigen Ausstattungsmerkmale,
dauerhaft fest. Gleichzeitig ist, wie oben angeführt, dem "tick" jedes
Futures-Produkts von Seite der Börse ein fester Preis sesshaft zugeordnet.
Für jeden Teilmarkt eines Futures-Produktes, den seine einzelnen Termine
bilden, ist der "tick" grundsätzlich ein Gemeinsames von gleicher Größe.
Vergleicht man dagegen die den "ticks" in den verschiedenen Produktmärkten
zugewiesenen festen Wertegrößen ("tick sizes") untereinander,
so stufen diese sich üblicherweise nach verschieden gegriffenen Einheiten
ab, wodurch sich wieder unterschiedlich hohe monetäre "tick"-Werte ("tick
value") in diesen und jenen Futures-Produkten einzustellen pflegen.
Da nun die vordefinierten Preisabstufungen je Einheit in den einzelnen
Produktarten in ihrem Gegenwert häufig nur einen geringen Bruchteil
eines Cent ausmachen, und es bei der Masse von Berechnungen in gedrängter
Kürze des laufenden Handelsverkehrs erfahrungsgemäß leicht zu einem
Lapsus kommen kann, hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, jeden
genormten Notierungssprung nochmals aufzuschlüsseln und ihm zusätzlich
eine Grundeinheit fertig beizulegen. Letztere wird mit dem Namen "Punkt"
("point") sprachlich hervorgehoben (nicht zu verwechseln weder
mit einem vollen Index-Punkt von
Aktienindices noch etwa mit
Prozent- bzw. Basispunkten von
Zins-Futures), wobei jedem "point" wiederum in gleicher Weise ein
ganz bestimmter Geldwert zugeordnet werden kann ("price value of
a basis point", PVBP). Nehmen wir ein Beispiel an:
Die kleinstzulässige
Preisveränderung des
Baumwoll-Futures
("cotton no. 2") an der Terminbörse
ICE Futures U.S. beispielsweise beträgt laut Kontraktspezifikation
bei Futureskursen unter 95 US-Cent/lb ein Hundertstel eines US-Cent
und bei höheren Kursen fünf Hundertstel US-Cent. Für Kurse des Baumwoll-Futures
von 95 US-Cent pro pound (lb) und darüber bedeutet dies nun im Hinblick
auf die Sprachregelung zu Punkten ("points"), dass ein "tick"
genau fünf "points" ausmacht, wobei der "point"-Wert hierbei mit 5 US-$
beziffert wird. Übertragen auf den Mindestschluss von 50000
lbs
Baumwolle eines Baumwoll-Futureskontrakts errechnet sich bei Kursen
über 95 US-Cent/lb ein "tick"-Wert von 25 US-$ (denn 5 "points" multipliziert
mit 5 US-$ ergibt 25 US-$), bei niedrigeren Kursen dagegen nur von 5
US-$/lb je Futures-Kontrakt.
Zum Schlusse sei noch der sogenannte "up-tick",
"down-tick" und der "zero-plus-tick" näher erläutert.
Als Beispiel hierfür möge die folgende Erscheinungsreihe einer hypothetischen
Handelssequenz im DAX®-Futures dienen:
12900,0 –
12899,5 –
12901,0 –
12901,0 –
12900,5
.
Betrachten
wir zunächst den Stand des an zweiter Stelle verzeichneten Handelsabschlusses
("trade"): Hierbei handelt es ersichtlich um einen "down-tick",
und zwar in der Größenordnung der standardisierten Mindestkursvariation,
d.i. gegenüber dem erstgenannten
Stand ein Abschlag von 0,5 Indexpunkten. Der dritte Abschluss verkörpert
einen "up-tick" und der vierte Trade zum gleichen Kurse drückt sich
in einem sog. "zero-plus-tick" aus. Demnach stellt ein "zero-plus-tick"
einen gleichbleibenden Kurs dar, der auf einen "up-tick" folgt. Folgten
hiernach noch weitere Abschlüsse zu stationären Kursen, so zählten diese
ebenfalls zu den "zero-plus-ticks". Beim fünften Abschluss endlich handelt
es sich wieder um einen "down-tick".*
[* Hinweis: Anders
als einstmals an den US-Aktienmärkten, wo bei der Einleitung eines Leerverkaufs
("short sale") eine
"uptick"-Regel
griff, steht auf den Terminmärkten dem öffnenden Verkauf von Futures
(Short) selbst bei fallenden Kursen eine prohibitive "uptick"-Regel
nirgends entgegen.]
In elektronischen Bildschirmhandelssystemen wird ein "up-tick" häufig
durch das + Symbol oder durch einen
↑-Pfeil, der "down-tick" entsprechend durch
das – Symbol oder einen
↓-Pfeil und ein "zero-plus-tick" durch
das 0+ Symbol neben dem letztfestgestellten
Kurs graphisch kenntlich gemacht. Der zuletzt angezeigte Kurs wird als
"last tick"
(oder auch durch "last traded price" oder kurz "last",
letzter Stand) bezeichnet und kennzeichnet damit den letzten ausgehandelten
Kurs. Eben jener "last traded price" gilt bis zu einem nachfolgenden
Handelsabschluss überdies allgemein als der aktuelle Marktpreis ("current
price").
Lesen Sie auf der folgenden Seite:
Die täglich maximal zulässige Kursbewegung
("daily price limit")

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