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Futureskurse und "bid-ask"-Spreads im Börsenterminhandel

 

Sobald und sooft eine Handelsperson den freien Finanzmarkt betritt, trifft sie im dortigen Handelsverkehr unausbleiblich auf zwei ganz unterschiedliche Arten von Preisangaben, welche allgemein mit den englischen Namen "ask-price" und "bid-price" versehen sind.

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Der Preis, zu dem Marktbesucher bestimmte Mengen der zu Markt gebrachten Handelsgüter – seien es nun Waren, Devisen, Aktien, ETFs, Anleihen oder die davon hergeleiteten Finanzmarktinstrumente (Derivate) – bei sofortigem Abschluss kaufen können, heißt "ask-price" (in der fachlichen Sprache oft auch als "offer price" bezeichnet; zu Deutsch: Briefkurs, Angebotpreis);

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der Preis, zu dem die den Markt aufsuchenden Handelspersonen bestimmte Mengen jener zu Markt getragenen Handelsgüter bei sofortigem Abschluss verkaufen können, heißt "bid-price" (auf Deutsch: Geldkurs, Nachfragegebot, Nachfragepreis).

Im Bank- und Börsenwesen bringt der Zusatz "bid" zum Ausdruck, dass der Kurssteller ("price maker", "market maker"), der seinen Kurs mit dieser Kennzeichnung versieht, den betreffenden Marktgegenstand zum genannten Preis begehrt; umgekehrt gibt der Zusatz "ask" äußerlich zu erkennen, dass der Kurssteller den Marktgegenstand zum verkündeten Preis feil hat.* Kurzgefasst: "bid" gibt die Kaufabsicht, "ask" die Verkaufsabsicht des kursgebenden Händlers zum gestellten Preis zu verstehen.

[* Kursmakler, die für die von ihnen betreuten Werte am Markt laufend sowohl Kauf- als auch Verkaufsofferten stellen, müssen bereit und in der Lage sein, gleichzeitig bestimmte Quantitäten des fraglichen Markgegenstandes zum formulierten "bid-price" zu nehmen wie auch bestimmte Mengen davon zum angesagten "asked-price" abzugeben. Wollen sie dabei Gewinne erreichen und Verluste vermeiden, so muss der "ask-price" der angetragenen Kursquotation ein Stück weit höher gesetzt werden als der "bid-price". Wenn überhaupt je, so wird sich der "bid-price" nur verschwindend selten über den "ask-price" stellen. Falls so, spricht man von einer invertierten Kursstellung ("inverted"), bei Gleichstellung von "choice".]

Für alle Kursangaben, die den "bid"- und den "ask"-Kurs zu einem Ausdruck zusammenfassen, d.h. die jeweils paarweise zur Erscheinung kommen, hat sich die Bezeichnung beidseitige Quotation ("two-way", "quotation", "quote") ausgebildet. Die Nennung von Quotationen (die Quotierung) erfolgt gemäß der vorstehenden Deutung immer aus der Sicht desjenigen, der eine solche zu Markt stellt. Zu jenem Kreis zählen hauptsächlich Geldhäuser, wie Banken, Broker und Makler es sind. Bei beidseitigen Kursquotationen wird sprachüblich zuerst der (niedrigere) "bid-price", dann der ihm zugeordnete (höhere) "offer"-Preis angeführt. Aus förmlicher Sichtweise geht der "bid"-Preis dem "offer"-Preis demnach stets voran. Wer am Markt eine Quotation aufnimmt ("price taker"), kann aussuchen, ob er zum vorliegenden "bid"-Preis verkaufen oder zum "offer"-Preis kaufen möchte ("two-way"). Wem es allerdings einfällt, auf der Grundlage einer marktgerecht gestellten Kurs-Quotation ("proper quotation") gleichzeitig zu kaufen und zu verkaufen, wird, wenn er in allem Ernst darauf eingeht, einen sofortigen Verlust in Höhe des bestehenden Preisunterschiedes zwischen "bid" und "ask" zu verschmerzen haben. – Den Preisunterschied zwischen "bid" und "ask" überhaupt heißt man ganz allgemein Geld-Brief-Spanne ("bid-ask spread", "bid/offer spread"; Marge).

Eine an die Terminbörse herantretende (außenstehende) Person, die Termin- oder Optionskontrakte (Futures, "traded options") zu handeln entschlossen ist, wird, ehe sie einen Auftrag (Order) erteilt, sich über die gegenwärtige Marktlage unterrichten wollen. Sie wird neben anderem insbesondere den auf dem Markt herrschenden Börsenpreis (bzw. die Quotation des Futures oder der Optionsprämie) als Grundlage für ihre erwogene Transaktion zu erkunden trachten. Die beanspruchten Informationen kann sie den verschiedensten Datenquellen entnehmen. Im Börsenleben sind solche auf kürzestem Wege zu erlangen z.B. durch eine Anfrage bei einem "floor broker" oder bei einem zugelassenen Market-Maker ("request for quote RFQ, "quote-request", "price request"), ferner "indikativ" mittels elektronischer Kursinformationssysteme, beispielsweise über einen Bildschirmterminal einer Börse, oder sonst an einem beliebigen Ort mithilfe der modernen vernetzten Verkehrsvehikel, die die verlangten Bekanntgaben eigens durch einen gewerblichen Marktdatenzusteller ("quote vendor") oder frei über das Internet online auf ein mitgeführtes Telefon oder die heimische Computeranlage vermitteln.

So mag beispielsweise eine dem gegenwärtigen Stand entnommene Markt-Quotierung für den an der europäischen Terminbörse Eurex aufgeführten September25-DAX®-Futures lauten: 18830,0 "bid" 18830,5 "offer".* Aus der vorstehend erfragten Quotation ersieht der sachkundige Händler, dass der September25-DAX®-Futures bei sofortiger Einwilligung in eine Long-Position (Kaufposition) zu 18830,5 Indexpunkten von dorther käuflich ist. Ebenso gut aber könnte er gleich jetzt auf Ausführung seiner Order zu 18830,0 Indexpunkten rechnen, vielleicht um damit eine Short-Position (Verkaufsposition) in diesem Terminkontrakt aufzubauen oder eine bestehende Long Position zu decken. Wem es dawider in den Sinn kommt, diese Offerte auszuschlagen, sei es weil er weniger zu bieten geneigt ist als der "ask"-Preis fordert, sei es weil er mehr verlangt als der "bid"-Preis hergibt, kommt augenblicklich nicht zum Zuge. Er muss entweder für seinen Kontraktschluss auf einen ihm genehmen Kursstand geduldig warten oder sich in die Umstände schicken und schließlich unverrichteter Dinge vom Markt zurückweichen ("pass").

[* Dem draußenstehenden, beschauenden Reflektanten erscheinen Quotierungen sohin als durch die Marktlage gegebene Größen, denen er sich bei seinen Entscheidungen anzupassen hat ("price taker", "market taker"). Dies hindert ihn derweil nicht, in handelnder Weise eigene Aufträge einzurücken, sei es zu Trading-Zwecken, sei es zu Absicherungszwecken oder aus sonstigen Gründen. – Hinweis: Auskunft über die Abfolge der der augenblicklichen Lage entnommenen Quotierungen ("tick-by-tick") ist für jedermann allzeit erhältlich vonseiten einer ganzen Anzahl von Brokern, Nachrichtenanstalten ("quote vendors", Datenanbieter, Datenvendor), selbständigen Informationsstellen im Netz und, als ergänzende Dienstleistung, natürlich auch von den Terminbörsen selbst.]

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Eine tiefere Einsicht in die an einer Börse herrschende Order-Abstufung, bestehend aus den jeweils besten Quotationen, d.i. der gegenwärtig höchste "bid"- und der gegenwärtig niedrigste "ask"-Preis einer solchen, als auch aus einer gewissen Streubreite nachrangiger "bid"- und "ask"-Preise eines Marktes ("behind") im Verein mit der jedes Mal handelbaren Kontrakt-Stückzahl (Kurs- und Mengenofferten; "inside market") sowie ggf. den Namen der zurzeit tätigen Market-Maker, gewährt ein Blick in das zentrale Auftragsbuch der Börse: das sogenannte Orderbuch ("quotations-book"), das bisweilen auch als Eingangsbuch oder »Skontro« bezeichnet wird. In das zentrale Auftragsbuch einer Börse, das an Computerbörsen aus naheliegenden Gründen stets in rein elektronischer Form als Datei ("file") vorliegt, fließen sämtliche anerkannte Handelsaufträge einschließlich Quotes jeglicher Art mit ihren dazugehörenden Handelsvolumina ein. Die an der Börse eingelaufenen Aufträge werden zunächst aufgeschlüsselt nach den Gesichtspunkten Orderform, Preis und Zeit der Einhändigung. Illimitierte Orders gelangen zu sofortiger Ausführung. Jene Orders, die vom Auftraggeber vorher eigens mit einer besonderen Ausführungsbeschränkung ausgezeichnet wurden (z.B. jede an der Börse einlaufende preislich limitierte Order), aber aufgrund der gegebenen Angebots- und Nachfrageverhältnisse sich im ersten Anlauf nicht unmittelbar zusammenführen lassen, werden ins Orderbuch eingestellt und bleiben dort einstweilen ruhig zur späteren Erledigung vorgemerkt (Orderbuchbildung)*. Stimmen nun im weiteren Laufe des Marktganges Handelsmenge und Kurs zweier bisher unerledigt gebliebener Aufträge zusammen, so werden die korrespondierenden Orders aus dem Orderbuch ausgelesen und nach ganz bestimmten Vorrechtsmerkmalen durch die Technik der Börseneinrichtung unmittelbar selbsttätig zusammengeführt ("order precedence"; "trade matching"). Den am Abschluss beteiligten Seiten geht im Anschluss daran eine Note über die Ausführung ihrer Aufträge zu (Schlussnotiz; "purchase and sale statement P&S").

[* Hinweis: Der Einstellung von Orders in das Order-Abwicklungssystem der Terminbörsen ermangelt insofern die persönliche Bestimmtheit, als der Name des ursprünglichen Auftraggebers dem jeweiligen Kontraktpartner wie auch der Außenwelt gegenüber absichtlich ungenannt bleibt und somit niemand außer der Börse selbst angezeigt wird. Das angegliederte Clearinghaus der Terminbörse schaltet sich selbstwirkend in jeden von auswärts her zustande gekommenen Geschäftsabschluss ein, wodurch dieses von demselben Augenblick an selbst zum Gegenkontrahenten jeder ursprünglichen Partei wird. Die gegenseitige Ungenanntheit bleibt mithin bei alledem auch nach Zusammenführung einer Order und tätig werden der Clearingstelle weiterhin aufrecht.]

An den Handelsplätzen unterscheidet man nach der Zugänglichkeit offene und geschlossene Orderbücher sowie deren Mischformen, wobei im letztgenannten Fall – je nach Grad der beabsichtigten Markttransparenz – nicht die gesamte Tiefe der Orderstruktur* für jedermann ersichtlich ist. An der Terminbörse Eurex z.B. ist den Marktpersonen bloß der Einblick in die Stopp- und Marktorders Dritter verwehrt. Darüber hinaus bleibt, wie in der Note angesprochen, die Namensnennung der einzelnen Marktteilnehmer anderen gegenüber unbedingt verborgen, so dass niemand vom anderen etwas weiß. Verborgen bleibt ferner, ob einem offenen Quote eine einfache oder eine mehrstufige Order zugrunde gelegt ist. Schließlich sei noch erwähnt, dass außerbörslich durchgeführte Termingeschäfte (OTC) in aller Regel keinen Eingang ins zentrale Orderbuch finden.

[* Hinweis: Die Orderbuchtiefe bildet überhaupt eine Schlüsselgröße zur Beurteilung der Marktliquidität (s.u.).]

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Market-Maker, "bid-ask"-Spread und Preisbildungsprozess

 

Siehe auch:

 

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Was sind Futures?

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Wie entstehen Futures?

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Der Handel mit Futures

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

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Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

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Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

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Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

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Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

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Devisen-Futures

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Aktienindex-Futures

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Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

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Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

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"Um die Zukunft einer Geldanlage abzuschätzen, müssen wir die Nerven, die übertriebenen Gemütsregungen, ja sogar
die Wetterfühligkeit jener Personen beachten, von deren Handlungen diese Geldanlage weitgehend abhängt."
J.M. Keynes (1883 -1946), britischer Volkswirtschafter
 

 

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Stand: 25. November 2024. Alle Rechte vorbehalten.