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"Futures-Broker"
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Unter
"Futures-Broker" versteht man
im engeren Sinne besondere Handelsunternehmungen des Terminmarktes.
Das Haupttätigkeitsfeld eines ordentlichen Futures-Brokers (allg.:
Kommissionshandelshaus,
Maklergeschäftsfirma, im Englischen verschiedentlich als "commission
house", "wire house", "retail brokerage firm", insbesondere
bei Futures-Brokern im amerikanischen Hoheitsgebiet vielfach auch als
"futures commission merchant" FCM bezeichnet; bei Wertpapiergeschäften
hingegen spricht man von einer Wertpapierhandelsbank, engl. allgemein
"securities broker", "brokerage house", nur bei Aktien
von einem "stockbroker") umfasst im Außengeschäft die getreue
Besorgung von Börsengeschäften im Auftrag seiner Kundschaft ("retail
clients"; "flow trading") gegen Vergütung einer Vermittlungsprovision
(Courtage, Provision, Sensalie, "commission", "brokerage",
"fee"; Börsenkommissionsgeschäft). Demnach besteht das erste
Streben der auf diesem Geschäftsfeld tätigen Handelshäuser der Hauptsache
nach in der fachkundigen Besorgung einer ordnungsgemäßen Ausführung
der von ihren Kunden in Aussicht gestellten Kauf- und Verkaufaufträge
(Kommissionsorders) durch
Weiterleitung derselben an die Börse. Eine weitere wichtige Pflicht
jedes Brokerhauses stellt auf eine sichere kaufmännische Bewirtschaftung
der eingelegten Kundengelder ("client deposits") ab. Aus Gründen
der Vorsicht sind sämtliche der dem Broker zu diesem Zweck auf den Kundenkonten
(Brokerage-Konto, "brokerage account") überantworteten Gelder,
vergleichbar mit Fonds, grundsätzlich getrennt und gesondert von den
eigenen Konten des Hauses zu unterhalten ("segregated accounts"),
sodass selbst im Konkursfall des Brokers dessen Klienten einen wirtschaftlichen
Schaden nicht zu besorgen haben. Unabhängig davon sind die auf den geführten
Kundenkonten gehaltenen Einlagen in aller Regel von Gesetzes wegen bis
zu einer gewissen Höchstsumme gegen Ausfälle versichert.*
[* In Deutschland
sind Einlagen bis zu einer Grenze von 100000
Euro gesetzlich verbürgt (§8 EinSiG), in den Vereinigten Staaten besteht
Haftungsgarantie bis 250000
Dollar durch die staatliche Einlagensicherungsbehörde,
FDIC, so auch
durch die Securities Investor Protection Corporation,
SIPC.]
Maklergeschäftsfirmen
mit ihren Zweigstellen und Niederlassungen können nach ihrer Rechtsform
ebenso wohl als eigenständige Unternehmungen wie als Tochtergesellschaften
von Banken (Filialbanken) auftreten. Sie vermitteln als Kommissionäre
(Geschäftsvermittler, Mittelspersonen) gewerbsmäßig zwischen ihren außenstehenden
Kunden, den Kommittenten, und dem Markt. Zu diesem Zwecke bitten sie
öffentlich um Zuwendung von Handelsaufträgen. Die entgegengenommenen
Aufträge erledigen (effektuieren) sie ordentlicherweise nach außen hin
in eigenem Namen, aber für Rechnung der betreffenden Kommittenten. Durch
diese ihre ordentliche Tätigkeit ergibt sich aus jedem ihrer beschlossenen
Geschäfte ganz von selbst sowohl ein vertragsrechtlicher Anspruch als
zugleich eine entsprechende Verpflichtung zur Leistung. Dritten gegenüber
ohne Befugnis sind sie bei alledem zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ihr Auskommen suchen sie hauptsächlich von den im Geschäftsbetrieb erwirtschafteten
Kommissionen (Finanzkommissionsgeschäft) und Fremdkostenpauschalen,
nebstdem aber auch aus Zinserträgen aus Kundeneinlagen und sog. Premium-Angeboten.
Die eigentliche und erste Aufgabe eines Futures-Brokers ist demnach
eine vermittelnde, deren Erledigung er sich jedes Mal durch Brokergebühren
("commission", "brokerage fee") belohnen lässt.

Die Finanzdienstleistungsunternehmungen
sind emsig bestrebt, ihrer Kundschaft die Vornahme von Börsentermin-
und Optionsgeschäften in der verlangten Weise so spielend einfach und
so bequem zu gestalten, als es irgend möglich ist. Um solcher Erwartungen
willen stehen sie nicht an, eine Vielzahl von zusätzlichen Pflichten,
Diensten und Aufgaben, selbst die von Bankiersgeschäften her bekannten
zu übernehmen, welche hier im engeren Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit
stehen ("brokerage services"), freilich alles das zum Wohlwollen
und Gefallen ihrer Kunden. So leisten etwa alle solche Brokerfirmen,
die einen vollständigen Dienst anzubieten gewillt sind ("full-service
brokers", "personal broker", Depot-Banken), auf Wunsch nützliche
Beratungsdienste zur Vorbereitung wie auch zur eigentlichen Durchführung
von Termingeschäften ("advisory services"; "broker-assisted
trading"). Mitunter übernehmen sie sonst, wofern der Kunde nicht
geneigt oder dazu außerstande ist, auf Ersuchen zeitweilig oder ganz
die Kontoverwaltung ("account management"; "assisted trading").
Voraussetzung für die Versehung dieser besonderen Verwaltungsfunktion
ist die Erteilung einer
Handelsvollmacht
an das Brokerhaus von Seite des Kunden für dessen Trading-Konto ("full
discretionary account"). Als ergänzende Leistungen eines "full-service
brokers" hinzutreten können wertvolle Dienstbarkeiten, wie etwa die
Bereitstellung augenblicklicher Kursdaten ("data feed") sowie
der neuesten Marktberichte*, ferner die Herausgabe hauseigener
Handelsempfehlungen ("research", "investment advice",
"Analysteneinschätzung") als endlich noch die ungesäumte Vermittlung
dringlicher Nachrichten hinsichtlich beachtenswerter Ereignisse aus
der Wirtschaftswelt.
[* Jene Dienstleistungsunternehmungen,
deren Haupttätigkeitsfeld sich auf die Belieferung mit Finanzmarktdaten,
der Verbreitung von Nachrichten und Marktuntersuchungen ("research")
bis hin zur Erstellung allumfassender Software-Lösungen erstreckt, werden
als Datenvendor (Kurs-
und Marktdatenanbieter, "data vendor", "quote vendor")
bezeichnet.]
In den
Geschäftskreis der vielfältigen begleitenden administrativen Aufgaben
und Leistungen eines Kommissionshandelshauses gehören überdies: die
Überwachung offener Posten, die Erhebung von Margen
für Termingeschäfte, die Regelung des Zahlungs- und Dokumentenverkehrs,
die Führung von Büchern, die regelmäßige Erstellung von Auftragsbestätigungen
für den Kommittenten, wobei aus den Nachweisen sämtliche Einzelheiten
der besorgten Geschäfte eindeutig hervorgehen müssen ("account maintenance");
darüber hinaus gehört erforderlichenfalls auch mit dazu die einer Kontoeröffnung
vorausgehende Beratung von sachkundiger Seite und die damit einhergehende
Unterstützung und persönliche Betreuung von Anlage suchenden Kunden
durch geschultes, kundiges Personal bis hin zu Lehrgängen zum Einlernen
in die Handelsfertigkeiten. Als Vergütung für alle vorstehend aufgeführten
Dienste, Auslagen und Bemühungen beansprucht der Broker wie sonst eine
anständige Maklergebühr, deren genauer Belauf der Gebührenordnung des
Hauses zu entnehmen ist. Manche Brokerhäuser bieten, um sich von den
Mitstrebenden wohlgefällig abzuheben und so neue Kunden anzuwerben,
außerdem die Möglichkeit, eigene
Kreditkarten sowie
ein gesondertes Girokonten
zu nutzen, geben höhere Zinsen auf Tagesgeld und gewähren anderweitige
bankmäßige Geschäfte. Wer die Kosten nicht zu scheuen braucht, ist also
bei einem "full-service broker" als Kunde bestens aufgehoben.
Andere
Brokerfirmen hinwieder, die auf diesem Gebiet lediglich eine gewisse
Grundaufwartung gegen Erhebung eines ausnehmend schmalen Aufwendungsersatzes
bereitzustellen gewohnt sind, heißt man "discount brokers". Unter
den Letzteren spricht man diejenigen Brokerhäuser, die dem Bedürfnis
der Zeit folgend die wesentlichsten und wichtigsten Dienste nur über
das Netz ("electronic brokarage service", Internet-Brokering;
"e-brokers", "online brokerage")*, teils auch noch
über Fernsprechleitungen anzubieten gewillt sind, häufig und gern als
"Direktbanken" an, darunter die durchs Internet und durch den Gebrauch
digitaler Anwendungen auf dem Mobiltelefon und dem PC ("Smartphone-Apps",
ansprechende Benutzeroberflächen usw.) in der jüngsten Gegenwart neu
aufgekommenen als "Neobroker" ("digitale Broker", "Fintec(h)"). Der
gewandte Händler, der nach dem Wahlspruch "every man is his own broker"
selber Hand ans Werk legt und seine Handelsgeschäfte selbständig zu
betreiben sucht, dem an weiterer Betreuung oder Beratungsleistung nichts
liegt (selbst entscheidender Aktivhändler, "Self-directed Trader"),
kann als Kunde eines "deep discount brokers" auf diese Weise
seinen Kommissionsaufwand leicht um 80 Prozent oder mehr mindern.
[* Anmerkung: Den
Anfang des "online brokerage" machte im Jahre 1995 der amerikanische
Online-Broker E*TRADE, daneben einige Jahre darauf 2013 den des
kostenfreien Handels für private Händler der amerikanische Neobroker
Robinhood.]
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Kontraktformen
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