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Wer es unternimmt, sich auf einem ausersehenen
Futures-Markt einer Terminbörse
zu begeben, kann aus den ihm von dorther vor Augen stehenden verschiedenen
Kontrakt-Laufzeiten, d.i.
die Sicht der vorliegenden Kontrakt-Monate ("Monatstermine", "contract
months"), seine freie Auswahl treffen. So gewährt grundsätzlich
jeder einzelne Futures-Markt, dessen man sich bedienen kann, wie etwa
"Gold", "Euro", "Öl", "Weizen", "Kaffee" usw., Freiheit in der Wahl
zwischen mehreren fest vorgegebenen,
zeitlich differenzierten Klassen
von ansonsten gleichartigen Futures-Kontrakten: dem sogenannten Zyklus
von Terminen. Darunter gemeint ist die Aneinanderreihung der Kontrakt-Monate
eines Produktmarktes in Futures nach der Zeitfolge, in der die vorgehaltenen
Kontrakte ablaufen und damit zur Erfüllung fällig werden ("months
traded", "expiration cycle", "delivery months"; "zeitliche
Standardisierung" der Termine). Die börsenseitige Festschreibung der
Termine von Futures, die allesamt gefällig aufeinander abgestimmt ineinander
übergreifen, vereinfacht die Geschäfte außerordentlich und fördert die
Liquidität auf den Terminmärkten kräftig. Besonders den an Sicherungsgeschäften
(Hedging) gelegenen Unternehmungen
erleichtert die Vereinheitlichung der Abwicklungstermine der aufgelegten
Futures-Kontrakte auf fest angesetzte Fristen, ihre ganze Aufmerksamkeit
auf die eigentliche Kerngeschäftstätigkeit einzustellen.
Jeder gegebene Markt für Futures hat seine
eigentümliche Anordnung von Zeitterminen, die ihrerseits den Marktbesuchern
allesamt für einen geregelten börslichen Handel auf Termin zur freien
Auswahl fertig zu Gebote stehen. Dem
Kaffee-Terminmarkt der
Terminbörse
IntercontinentalExchange (ICE Futures U.S.; Produktkürzel
des Kaffee-Futures: KC) zum Beispiel gehören die Märkte auf Lieferung
in den Quartalsmonaten per März, Mai, Juli, September sowie Dezember
an, das ist: März-Kaffee, Mai-Kaffee, Juli-Kaffee,
September-Kaffee und Dezember-Kaffee*. Andere neben
dem März-Zyklus an den Futuresbörsen geläufige Zeitfolgen sind der Januar-Zyklus,
bestehend aus den Monaten "Januar, April, Juli, Oktober", und
der Februar-Zyklus, der aus den Monaten "Februar, Mai, August, November"
beschaffen ist. Die öffentliche Vorgabe der Sukzessionsreihe der nach
Kalendermonaten namentlich ausgezeichneten Termine eines Futures-Marktes
macht zugleich den jeweiligen kalendarischen Fälligkeitszeitraum bzw.
Enderfüllungstag** kenntlich, bis zu dem Futures des bezüglichen
Termins gehandelt und hernach abgewickelt werden. Zusammen mit dem Namen
des unterliegenden Handelsgegenstandes ("underlying") dient die
Benennung des Terminmonats eines Futures überdies als Aushängeschild
zur äußerlichen Unterscheidung der einzelnen Terminmärkte, nach denen
sich der Futures-Markt in diesem Produkt spaltet.
[* Hinweis:
Die Nennung der periodischen Aufeinanderfolge der an den Börsen bereit
gehaltenen Monatstermine erfolgt bei
Commodities
auf landwirtschaftliche Erzeugnisse herkömmlich nicht nach dem Kalenderjahr,
sondern, wie es der Gebrauch eingeführt hat, nach dem Erntejahr ("crop
year", "marketing year").]
[** Futures werden
zu dem von der Börse benannten (standardisierten) Zeittermin, der stets
auf das Laufzeitende gelegt ist, fällig (Abwicklungstermin, Kündigungstermin,
"expiry date"). Mit Erreichen der Endfälligkeit ("maturity")
eines durchgehaltenen Futures sind die bei Abschluss des Termingeschäfts
im Voraus vereinbarten Hauptvertragspflichten alsdann "unbedingt" zu
erfüllen: das ist Vornahme der
physischen Lieferung,
Übergabe, Abnahme und Bezahlung des zugrunde liegenden Marktgegenstandes
resp. Ableistung des Barausgleichs ("cash settlement"). Ganz
anders bei gewöhnlichen Geschäften zur unverzüglichen Auslieferung (Bargeschäften,
Kassageschäften; "actuals"). Hier ist die Erfüllung der übernommenen
Vertragsverpflichtungen nicht oder nur unwesentlich aufgeschoben. Sie
erfolgt somit nahezu gleichzeitig mit Vertragsschluss ("auf sofortige
Lieferung"). Da das Zustandekommen der Letzteren grundsätzlich an keine
festen Zeiten gebunden ist, sind bei Effektivgeschäften der "Erfüllungstermine"
offenbar ebenso viele, als es Tage gibt, an denen Geschäfte gegen Kasse
zum Abschluss gebracht worden sind. Wer hinwieder im Terminhandel maßgeschneiderte
Ablaufszeiten verlangt, müsste auf dem Wege von Einzelverhandlungen
zu einem frei gestaltbaren Termingeschäft (OTC-Geschäft) Zuflucht nehmen.]
Jeder Futures-Markt untergliedert sich
in ebenso viele Teilmärkte als er Termine hat. Jedem Futures wieder
für sich genommen als Repräsentanten eines namentlich und artlich bezeichneten
Produktenmarktes, von welcher Terminfälligkeit immer: wie etwa "März
Euro FX", "Dezember Mais" oder wie eben "Kaffee" in einem seiner fest
bestimmten Termine, unterliegen Waren, Güter oder Finanztitel von sonst
durchweg gleicher Art und Zahl. Die einem vorliegenden Produktmarkt
im Ganzen zugehörigen Kontrakte lassen sich gleichwohl, wie soeben angesprochen,
allemal nach ihren börslich festgeschriebenen Terminfälligkeiten auseinanderhalten.*
Die sich darbietenden Märkte unterschiedlicher Fristigkeit eines Marktes
zusammengenommen umspannen mithin in ihrer Gesamtzahl für ein und dasselbe
Produkt den Kreis seiner Partikularmärkte, die zu den festgesetzten
Abhaltungszeiten an der Börse in jedem Augenblick alle in gleicher Weise
nebeneinander handelbar sind. Es gilt dies uneingeschränkt für jeden
einzelnen der auf Termin notierten Derivateartikel.
[* So wenig
es in den meisten Fällen einen einzigen einheitlichen Markt für eine
bestimmte Terminware gibt, so wenig gibt es für diese
bloß
einen alleinigen ununterschiedenen Terminpreis.
Infolge der ungleichmäßigen Verteilung von Angebot und Nachfrage durch
alle Terminschichten hindurch werden die laufend ausgehandelten Kurse
der Futures für unterschiedliche Terminfristigkeiten eines Produktenmarktes
vielmehr in aller Regel einen etwas verschiedenen Gang nehmen. Über
den
Zusammenhang von Barpreisen und den zeitlich aufeinanderfolgenden Terminkursen
eines Marktes siehe das Kapitel über die
Preisbeimessung von Futures.]
Jeder einzelne von den Terminen der aufgelegten
Futures verkörpert für sich genommen einen eigenen durch seinen Kalendermonat
ausgezeichneten Sondermarkt. Zur eindeutigen und unverwechselbaren Kennzeichnung
und Unterscheidung der verschiedenen Termin-Monate von Futures findet
an den Welt-Terminbörsen eine einheitliche besondere Symbolik Anwendung.
Die folgende Tabelle erläutert die Zuordnung des hierbei gebräuchlichen
Buchstabencodes ("contract
month symbols", "contact month codes") zu den verschiedenen
kalendarischen Terminfristen von Kontrakten ("maturity months").
Januar |
Februar |
März |
April |
Mai |
Juni |
Juli |
August |
September |
Oktober |
November |
Dezember |
F |
G |
H |
J |
K |
M |
N |
Q |
U |
V |
X |
Z |
Tabelle:
Monatssymbolik bei Futures
Futures lassen sich auf etliche Monate
hinaus handeln. Aber nicht immer werden an den Terminbörsen alle zwölf
möglichen Kalendermonate eines Jahres gleichzeitig nebeneinander bereit
gestellt. Vielmehr ist es in der überwiegenden Mehrheit der Fälle so,
dass immerzu lediglich eine bestimmt gegebene Auslese von gewisser Zahl
daraus dem Handel zur Verwendung verfügbar ist. Auch muss eine solche
sich nicht jedes Mal zwingend bloß auf das gegenwärtige Jahr beschränken,
sondern kann durchaus in gleichen oder auch proportionierten zeitlichen
Abständen sich ins nächste, und ferner liegend ins übernächste Jahr
usw. fortschreiben, wie es beispielhalber beim
COMEX E-miNY Gold Futures
an der
CME
Group (Produktkürzel an der Globex®:
QO) gängige Übung ist. Letzterer
beispielhaft genannte Produktmarkt nimmt innerhalb jeder gewöhnlichen
24 Monate währenden Spanne Zeit die Termine "Februar", "April", "Juni",
"August", "Oktober" und "Dezember" in sich auf. Andere Produktenmärkte
wieder reichen abermals weiter ausgreifend in die Zukunft und schließen,
falls für nötig befunden, stets auch die zwei nächsten seriellen Kalendermonate
("serials") mit ein oder umfassen nebenher z.B.
innerhalb jedes 60 Monate währenden "Januar, April, Juli, Oktober"-Zyklus
zusätzlich noch einen Juni- und Dezember-Termin. Der mögliche handelbare
Zeitraum im Three-month-SOFR Futures
(Produktkürzel: SR3) beispielsweise, dem Nachfolger des
Eurodollar-Futures
der CME, erstreckt sich stets über 39 Quartale (etwa 10 Jahre) in die
Zukunft, wobei er auch sechs serielle Monatstermine in sich aufnimmt.*
Um gleichlautende Monate verschiedener Kalenderjahre auf einen Blick
auseinanderhalten zu können, werden diese von der Börse mitunter zusätzlich
eigens durch ein Farbraster gekennzeichnet. Beim eben gestreiften Eurodollar-Futures
wurden hierzu je vier Quartalsmonate gebündelt genommen: Dem Paket der
nach der Zeitfolge ersten Monatstermine wird die unbunte Farbe "Weiß"
zugeschlagen, dem nächsten die Farbe "Rot", dann "Grün", "Blau", "Gold",
"Lila", "Orange", "Rosa", "Silber" und dem letzten "kupferfarben".
[* Hinweis:
Der Eurodollar Futures ist dem 3-Month SOFR Futures gewichen. Der Handel
in Eurodollar Futures wurde im Juni 2023 eingestellt.]
Nicht nur die Auslese selbst, sondern
auch der zeitliche Abstand zwischen der Kette aneinander schließender
Termine eines Futures-Marktes lehnen sich an bewusst vorausgesetzte
Grunderfordernisse an, die vorzüglich Rücksicht nehmen auf mancherlei
sonderliche Verschiedenheit und Gewohnheiten bei den wirtschaftlichen
Bedürfnissen der Reflektanten, richten sich zum Teil aber auch nach
anderweitigen Strukturmerkmalen, besonders nach solchen, die in ihren
jeweiligen Ausprägungen eigentümlich für den fraglichen Markt sind.
Auf den Warenterminmärkten etwa stellt die Auswahl der Termine zuvörderst
ab auf Produktionsverhältnisse, Erntezyklen, dem voraussichtlichen Erschöpfen
von Vorräten, aber auch auf die sich vorfindenden logistischen Bestimmungsgrößen;
an den Finanzmärkten hingegen spielt für die schicklichste Wahl der
Reihe der Termine am häufigsten die Periodizität wichtiger Zahlungs-
und Refinanzierungszeitpunkte der bankwirtschaftlichen Praxis die maßgebende
Rolle. Am Euro-FX-Futuresmarkt
der Chicago Mercantile Exchange, der Globex® (CME
Group Inc.; Produktkürzel des Euro-FX-Futures:
6E) beispielsweise zählen zum
Fälligkeitszyklus ("delivery cycle", "expiration cycle")
die Devisenterminkontrakte per März, Juni, September und Dezember, aus
dem durchgehend eine fertig gegebene Anzahl von 20 aufeinanderfolgenden
Dreimonats-Terminen nebeneinander notiert wird, einschließlich immer
auch der nächsten drei seriellen Kalendermonate.* Mit der vorgegebenen
Auffächerung der Termine liegt zugleich die längste Dauer der Laufzeit
eines jeden Futures für den Handel fest: Die Lebensspanne des Daseins
eines Euro FX Futures durchmisst demnach immer aufs Neue rund 60 Kalendermonate.
[* Der Fälligkeitstermin
im Euro-FX-Futures wurde von der CME auf den dritten Mittwoch des bezeichneten
Terminmonats gelegt, sein jeweiliger letzter Handelstag zwei Geschäftstage
davor.]
Eine verbindliche Festlegung der Zahl
der Termine eines Futures-Marktes wie auch ihrer zeitlichen Staffelung
bezweckt in vorderster Linie eine Verstetigung des Geschäftstreibens
auf eine durchweg streng begrenzte Anzahl an verfügbaren Termin-Monaten.
Daraus ergibt sich ganz regelmäßig eine Hebung der
Liquidität in den
einzelnen Terminen auf den verschiedenen Produktmärkten. Hierbei zeigt
sich, dass im großen Durchschnitt die Liquidität eines Terminkontraktmarktes
in umgekehrtem Verhältnis zu seiner Restlaufzeit steht. Von der Ausnahme
der Geldmarkt-Futures abgesehen
(hier ist das Verkehrsvolumen wegen ausgedehnter Swapmarktoperationen
gleichmäßiger verteilt), liegt der Schwerpunkt des Umsatzes ("volume")
bei Futures somit fast immer in ihren zeitlich nächsten und übernächsten
Monatsterminen*. Der Termin in einem Produktmarkt, der das höchste
Umsatzvolumen auf sich vereinen kann, heißt "active month" oder
"lead contract". Wie leicht begreiflich, führt eine durch Termindifferenzierung
bewirkte Vermehrung des Handelsverkehrs i.
d. R. auch eine Erhöhung der inneren und äußeren Wirksamkeit
des Marktes sowie eine Verbesserung der Transparenz und Liquiditätsverhältnisse
desselben herbei. Es ist dabei augenfällig, dass die
Volatilität in den schon
weiter vorgerückten Terminen meist deutlich höher auszufallen pflegt
als in den nachfolgenden. Erklären lässt sich dieser Beobachtungstatbestand
mit einem zunehmend stetigeren Fluss neu eintreffender öffentlicher
Nachrichten und Prognosen, die aus naheliegenden Gründen mit kürzer
werdendem Vorhersagezeitraum eine immer größere Treffsicherheit anzunehmen
imstande sind, bis diese sich endlich zur Gewissheit verdichten.
[* Der Grund hiervon
ist hauptsächlich psychisch-ökonomischer Natur. Der Wirtschafter ist
bei der Vorsorge für den künftigen Bedarf daran gewöhnt und gewohnt,
denjenigen Dingen die größte Bedeutung beizulegen, die der Gegenwart
am nächsten liegen.]
Futures sind, wie alle Termingeschäfte,
laufzeitbegrenzte derivative Finanzmarktinstrumente ("depreciating
'assets'"). Demgemäß ist jeder Futures von Haus aus stets und ausnahmslos
durch eine genau festgesetzte Kontraktgesamtlaufzeit
(absolute Laufzeit, "lifetime", "lifespan") in seinem
Auftreten zeitlich begrenzt. Die Gesamtlaufzeit eines Futures durchmisst
jenen Zeitraum, der zwischen seinem ersten und seinem letzten angesetzten
Handelstag gelegen ist. Mit seiner Einführung in den Handelsverkehr,
und nach Verstreichen einer gewissen Zeitspanne, schmilzt diese ab zu
einer entsprechenden Restlaufzeit.
Auf einen innerhalb der Gesamtlaufzeit liegenden beliebigen Betrachtungszeitpunkt
gewendet, berechnet sich die Restlaufzeit als zeitlicher Abstand zwischen
diesem und dem Fälligkeitszeitpunkt des Kontrakts. Jeder Futures ist
handelbar bis zum planmäßigen Ende seiner verbleibenden Laufzeit, dem
letzten Handelstag ("last trading day"). Der Juni 2012 Euro
FX Futures der CME beispielshalber (Trading-Symbol: 6EM12) wurde
gehandelt vom 14. Dezember 2010 bis zum 2. Geschäftstag vor dem 3. Mittwoch
des Kontraktmonats, also bis Montag, den 18. Juni 2012, und zwar bis
09:16 Uhr US Central Time
(CT).
Die einzelnen Termine
eines Futures-Marktes ragen in ihrer äußeren Anordnung in stufenmäßiger
Aufeinanderfolge in die Zukunft hinein. Alle für sich sind in Zeitlängen
messbar von gleicher Dauer, aber stufenartig versetzt. Der nächstberufene
Termin aus einem überhaupt erreichbaren Fälligkeitszyklus, also jener
Termin, der bereits soweit nach der Gegenwart vorgerückt ist, dass er
in nächster Zukunft ganz zu erst ausläuft, heißt Spotmonat*
oder Frontmonat, auf Englisch "(nearest) expiring contract",
"prompt month", "lead month" oder in bündiger Kürze "nearby";
der ihm zunächst gestellte nennt sich "first deferred" oder "next",
der nächstkünftige "second deferred" usw., die weiter entlegenen
Sichten dagegen spricht man als "back months" (oder auch "deferred"
bzw. "distant months") an, der letzte in dieser Riege endlich
wird als "most distant" benannt. Jeder auf den Frontmonat folgende
aktive Termin wird im Laufe der Zeit schrittweise so weit nach vorn
rücken, dass er selbst als "nearby" reiht und füglich als solcher in
kurzem zur Abwickelung ansteht.
[* Als Futures,
die sich im Spotmonat befinden ("spot month contract"), bezeichnet
man im engsten und strengsten Sinne auch jene Kontrakte, die so weit
vorgerückt sind, dass sie den ersten Geschäftstag vor dem "first notice
day" erreicht haben.]
Bereits anfangs mit ihrer Markteinführung
tragen Futures den Keim der Vergänglichkeit in sich. Sobald aus einer
Folge von eingetragenen Monatsterminen eines Futures-Marktes der zunächstliegende
Termin abgelaufen ist und abtreten muss, räumt dieser einem neuen den
Platz. Die Terminbörsen ersetzen diesen selbsttätig durch einen neuen,
sich an den letzten schließenden Monatstermin dieser Ordnung, der damit
nun dem vorher festgelegten Schema ("new contract listing rule")
gemäß an die letzte Stelle tritt. Gleichzeitig rückt der vormalige "first
deferred" in die vorderste Linie und wird dadurch zum zeitnächsten.*
Läuft bspw. im Euro FX Futures-Markt der Juni22-Termin aus, sodass nunmehr
der Vierteljahrestermin September22 in den Rang eines Fronttermins vorrückt,
wird am nächsten Geschäftstage turnusgemäß der nächstfolgende der zeitferneren
Termine innerhalb des Fälligkeitszyklus: der Juni26, als "most distant"
hinten neu hinzugefügt. Auf diese Weise wird für jeden soeben abgelaufenen
Termin ein vollgültiger Ersatz geschaffen und damit sichergestellt,
dass der Händlerschaft eine stets gleichbleibende Zahl von Terminen
in den einzelnen Futures-Märkten zeitflexibel zur Verfügung steht.**
Wer die Absicht hat, auf einem bestimmten Futures-Markt aufzutreten,
wird sich demzufolge mindestens für einen der in die Wahl kommenden
Terminmonate zu entscheiden haben.
[* Anmerkung:
Nach einer althergebrachten Börsenusance werden jene "first deferred"-Futures,
die im Vierteljahreszyklus auftreten, im Börsenverkehr für gewöhnlich
schon 8 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag des Frontmonats, d.i.
zum sog. "roll date", zum "lead month" erklärt.]
[** Hinweis:
Die von den Terminbörsen einem Markt beigelegten Abhaltungszeiten ("trading
hours") beanspruchen grundsätzlich für alle Fälligkeitstermine innerhalb
desselben gleichermaßen Geltung.]
Futures werden auf einen festgesetzten
künftigen Erfüllungstermin ("fix") abgeschlossen. Der Termin eines Futures,
den er in seinem Namen gleichsam als Stempel nach außen an sich trägt,
macht jenen zukünftigen – zuweilen gar nicht allzu weit in die Ferne
gerückten – Zeitpunkt oder Zeitraum namhaft, zu bzw. in dem die mit
Vertragsschluss getroffenen ("unbedingten") Leistungsvereinbarungen
zur Erfüllung anstehen (Kündigungstermin). Hinsichtlich Futures auf
dinglicher Grundlage ("physical delivery futures") kennzeichnet
der Termin gewohntermaßen keinen auf den Kalendertag fest bestimmten
Stichtag für die daran hängende dingliche Erfüllung der Verpflichtungen
aus dem Kontrakt (für das Erfüllungsgeschäft), sondern wird durch eine
zweckmäßige Ausdehnung grundsätzlich überführt in eine überschaubare
Lieferperiode (vorherrschend ist der bezeichnete Termin der Liefer-
und Erfüllungsmonat, "delivery month") von einer Länge nicht
mehr als die gegenständliche Andienung von Waren oder Wertpapieren abzuwickeln
und zu Ende zu führen für gewöhnlich in Anspruch nimmt.* Herkömmlicherweise
schließt eine solche äußerste Frist für die Lieferung eines Underlying
den letzten Handelstag des Futures mit ein. Unter der Hausregel eines
"cash settlement"
hingegen, das im Falle nicht andienungsfähiger oder -würdiger Vermögenswerte
die körperhafte Andienung zu ersetzen bestimmt ist, verschmälert sich
der Zeitraum für die Erfüllung von selbst wieder auf einen einzigen
Stichtag. Hiernach fällt der Termin im Allgemeinen auf den ersten Geschäftstag
nach dem letzten Handelstag im Futures (Schlussabrechnungstag, “final
settlement day“, EDSP-Day; an den Weltbörsen ist dies meist der
3. Freitag eines Quartalmonats), an dem nunmehr bei geändertem Kursstand
die endfällige Barausgleichszahlung durch den Inhaber der im Wert gefallenen
an den Inhaber der im Wert gestiegenen Position notwendig zu leisten
ist. Der Termin von Futures bestimmt mithin stets die überhaupt mögliche
längste Dauer einzelvertraglicher Bindungen im Verkehr mit Terminkontrakten.
[* In der Regel
ist der Verkäufer des Futures (Short) derjenige, der mit Einreichung
des Kündigungsscheins den genauen Lieferzeitpunkt (und gegebenenfalls
auch Lieferungsort) innerhalb der Lieferfrist festlegt. Vgl. hierüber
die Abwicklung der physischen
Lieferung von Futures auf Naturerzeugnisse.]
Mit der Festschreibung der Spanne an Terminschichten
einher geht augenscheinlich der Sachverhalt, dass sich die Wirtschaftspläne
der an den Märkten Tätigen unter zeitlichen Gesichtspunkten nicht immer
mit den börsenseitig vorgezeichneten Erfüllungsterminen versöhnen lassen.
In praktischer Folgerichtigkeit dieses Umstands werden
Planungshorizont
der einzelnen Wirtschaften und Terminfälligkeit der Futures wohl ein
ums andere Mal auseinander fallen. Dieser offenkundige Übelstand einer
Fristeninkongruenz wird jedoch im Börsenalltag dadurch wettgemacht,
dass im Falle kürzerer Planungszeiträume der Wirtschafter sich jede
eingenommene Position in Futures auf geschmeidige Weise durch ein
Gegengeschäft an der Börse
noch vor Ablauf der jeweiligen Frist wieder glattstellen lässt. Bei
längeren Planungsfristen besteht überdies die Möglichkeit, einen nunmehr
auslaufenden Posten in Futures ungesäumt in den darauf folgenden Termin
zu versetzen (Prolongation, "switch",
"roll-over")*. Insofern lässt sich die Haltedauer einer
Positionierung trotz vorbestimmter Fälligkeitstermine vollkommen beliebig
abstufen.
[* Als Kardinalgebrechen
eines echelonnierten Verfahrens erweist sich der Umstand, dass zwischenzeitliche
Veränderungen in der Basis
sich für den einzelnen Händler zuweilen ungünstig auf das Gebaren seiner
Kurssicherungsgeschäfte auswirken können (vgl. hiezu: "Rolling
the hedge forward"). Darüber hinaus zieht jeder Switch notwendig
die Abrechnung des bis dahin aufgelaufenen finanziellen Ergebnisses
(u.U. mit der unvermeidlichen
Verwirklichung von Rollverlusten) wie gewöhnlich auch die Zahlung zusätzlicher
Brokergebühren nach sich.]
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von Futures
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