Über das Angebot an einfachen limitierten
und illimitierten Orderarten hinaus halten fast alle Terminbörsen auch
noch formenreichere, miteinander verknüpfte Auftragsarten zur Verwendung
verfügbar. Solche strategisch ausgerichtete kombinierte Orders
("strategy orders") sind von einem besonderen Zuschnitt, der
einzelne grundlegende Orders unverbrüchlich zusammenkoppelt, sodass
sie im Zuge der Orderabwicklung ("order routing") wie ein unteilbares
Ganzes behandelt werden. Orders dieser Beschaffenheit tragen zur Erhöhung
der Planungssicherheit dadurch bei, dass sämtliche der Teil-Orders,
aus denen sie sich zusammensetzen, sich in sinnvoller Weise dem Vorhaben
gemäß aufeinander abstimmen lassen.
Die OCO-Order ("one cancels
other order", "order cancels order", zuweilen auch als "alternative
order" oder schlicht "bracket" benannt) setzt sich als solche
zusammen aus zweierlei gesonderte Orders von grundsätzlich beliebiger
Art, die jedoch beide auf einem Order-Ticket vermerkt und in ihrer Eigenschaft
als Orderbestandteile einer OCO-Order fortan auch wie eine innere Einheit
gehandhabt werden. Durch eine derart fein aufeinander abgestimmte Zusammenstellung
für den Börsenauftrag wird der Broker
angewiesen, in dem Augenblick, wo eine der beiden Teilorders im Marktverkehr
Erledigung finden konnte, die andere, nun übrig gebliebene Order im
gleichen Zuge selbsttätig außer Kraft zu setzen. In elektronischen Börsenhandelsvorrichtungen
sorgt die Börsentechnik für die Aufhebung der erübrigenden Order. Jede
von ihnen kann daher immer nur alternativ, jedoch keinesfalls
kumulativ ausgeführt werden.
Beide Grundformen von Teilorders als Bestandteile
einer OCO-Order sind grundsätzlich völlig frei gestaltbar und insofern
förmlich unabhängig voneinander. Es spielt demgemäß keine Rolle, ob
es sich hierbei um eine Zusammenstellung von Kauf-, Verkaufs- bzw. Limit-,
Stopp- oder anderer Orderarten handelt. In der Praxis verkörpert jedoch
eine der Teilorders regelmäßig eine
Limitorder, die
andere dagegen eine Stopp-Order
oder eine ihrer Abwandlungen.
Auch beim Einsatz zusammengesetzter Orderarten
ist wiederum dem Erfordernis jeder einzelnen Orderart für sich Rechnung
zu tragen. Wie in allen Fällen, so bedeutet das auch hier, dass der
Stopp einer Kauf-Stopp-Order über dem gerade vorliegenden
Marktpreis, das Limit der Kauf-Limitorder unter dem herrschenden
Marktpreis liegen muss. Mit umgekehrten Vorzeichen gilt: Der Stopp der
Verkaufs-Stopp-Order liegt unter dem derzeitigen Marktpreis
und der Limit-Kurs der Verkaufs-Limitorder über dem augenblicklichen
Marktpreis. Es sei hierzu im Folgenden ein Beispiel für eine Spekulation
à la hausse unter Verwendung einer OCO-Order angeführt:
Setzen wir den Fall, der Kurs des Oktober2024-Gold-Futures
werde in einem angenommen "flauen", d.i.
ruhigen, kaum schwankenden Markt, zurzeit mit 1980 (US-$ je Feinunze)
notiert. Ein Händler, der die Marktbewegungen nun schon seit geraumer
Zeit verfolgt, erwartet zwar, dass der Gold-Futures kurzfristig noch
ein klein wenig nachgeben, auf längere Sicht jedoch im Kurse stark steigen
werde. Unser Trader könnte jetzt einfach hergehen und eine Kauf-Limitorder
erteilen, ausgestattet mit einem Limitpreis von vielleicht knapp unter
1980. Dies birgt indes die Gefahr, dass der Gold-Futures anzuziehen
beginnt, ohne dass der Limitkurs vorher vom laufenden Kurs erreicht
wird, womit unser Händler erst gar nicht am erhofften Kursaufschwung
teilzuhaben vermag. Um eben auch in Lagen von solcher Undurchsichtigkeit
und Unbestimmtheit angemessen zu Werke gehen zu können, käme eine OCO-Order
in Betracht. Der Händler könnte nunmehr folgende OCO-Order vorbringen:
"Either Buy 5 October24 Gold at 1978 or Buy 5 October24 Gold at 1982,
Stop".
Fällt daraufhin der Oktober-Gold-Futures
auf die Marke 1978 oder darunter, so gelangt die Limitorder zur Ausführung
und die dazugehörige Stopp-Order wird im gleichen Zuge wunsch- und vorschriftsmäßig
gestrichen. Der Händler besäße hernach eine Long-Position in Oktober-Gold-Futures
zu einem Einstandskurs von 1978 oder tiefer. Steigt hingegen der Oktober-Gold-Futures,
ohne dabei vorher wieder zurückzufallen, auf einen Stand von 1982 oder
darüber, so kommt es zur Ausführung der Stopp-Order und die Limitorder
wird selbsttätig gelöscht. Der Trader hätte damit eine Long-Position
in Oktober-Gold-Futures eingenommen zu einem Kurs bestenfalls von 1982,
und das in einem hier annahmegemäß steigenden Markt.
Eine OCO-Order kommt dem Grundsatz nach
immer dann zum Zuge, wenn es zweckmäßig erscheint, zwei zwar in enger
Beziehung zueinander stehende, sich aber in ihrer Umsetzbarkeit gegenseitig
ausschließende Orders aufzustellen. Durch eine gekonnte und sachgemäße
Auftragserteilung einer OCO-Order, die vom Broker ordnungsgemäß und
regelrecht gehandhabt wird, schließt der Terminhändler die Möglichkeit
einer gleichzeitigen Ausführung beider Orderbestandteile der OCO-Order
zuverlässig aus. Unter diesem Blickwinkel sind OCO-Orders in ihrer Form
voneinander abhängige Orders, die sich anwendungstechnisch selbständig
abzustimmen und anzupassen wissen.
Zur Beachtung: Wie es im Handelsverkehr
auf den Derivatemärkten bei der Abwicklung von Limitorders gängige Praxis
ist, wird stillschweigend unterstellt, dass der Auftraggeber mit einer
Teilausführung
seiner Limitorder einverstanden ist! Was von Limitorders selbst, gilt
glücklicherweise auch von Limitorders als mitwirkender Teil von OCO-Orders.
Sowie es beim Auftragsvollzug einer OCO-Order der Sache nach zu einer
Teilausführung der Limitorder als dessen Baustein kommt, wird jedes
Mal der Stopp-Order-Teil von selbst um die Anzahl der bereits georderten
und bestätigten Futures-Kontraktgeschäfte herabgesetzt.
Zu erwägen ist endlich noch, dass ebenso
wie bei einzelnen Limitorders die Limitpreise aus einer OCO-Order eine
gewisse Mindestanzahl von "ticks"
(meist nur einige wenige) vom letztgehandelten Futureskurs entfernt
gelegen sein sollten, um von den Terminbörsen einmütig und stets vorbehaltlos
als Limitorders anerkannt und angenommen zu werden. Ins Einzelne gehende
Auskunft hierüber erhält der geneigte Terminhändler von seinem Broker
oder von den jeweiligen Terminbörsen selbst.
Eine kleine Spielart der OCO-Order verkörpert
die OCA-Order ("one cancels all order"). Letztere schließt
mindestens zwei oder als Teil einer umfänglicheren Koppel-Order gleich
mehr als zwei Teilorders in sich und löscht bei Ausführung einer derselben
alle übrigen selbsttätig.
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Basis Order ("contingent order" und
"contingent multiple orders")
Bei einer Basis-Order, auch "contingent
order" oder "If-done-order Next-order" genannt, handelt es
sich ebenso wie bei der OCO-Order vom inneren
Bau um zwei gedanklich voneinander gesonderte Orders, die tatsächlich
aber in sich vereint der Reihe nach als Einheit auf einem gemeinsamen
Order-Ticket vermerkt und in ebensolcher Weise erledigt werden. Mit
Verwendung einer Basis-Order ersucht der Terminhändler seinen Broker
darum, jene Teil-Order, die den zweiten Bestandteil bildet, erst dann
zu besorgen, wenn zuvor die erste Teil-Order hinlänglich ausgeführt
werden konnte. M. a. W. die
Berücksichtigung des zweiten Orderteils ist abhängig von der Ausführung
des ersten Teils. Hierzu ein Beispiel: "First Sell 3 December24 Gold
COMEX at 1970 Stop - Contingent - Buy 3 December24 Gold COMEX at 1969".
Erst wenn der erste
Bestandteil der Order tatsächlich im Markt ausgeführt werden konnte,
wird der zweite von ihr abhängige Bestandteil der Order dadurch aktiviert.
Die zweite, abhängige Order wird somit auch bei Erreichen ihres Limit-
bzw. Stopp-Kurses nicht ausgeführt werden, solange die erste Order unausgeführt
bleibt.
Die "contingent order" bildet einen Sonderfall
der CMO-Order ("contingent multiple orders" oder "combination
orders"), und ist eine Aufeinanderfolge mehrerer voneinander abhängiger
Orders, die der Reihe nach zur Ausführung zu bringen sind. Ist eine
der Orders in der Kette nicht ausführbar, werden alle nachfolgenden,
abhängigen Orders selbsttätig außer Kraft gesetzt.
Eine Order-on-Event gehört gleichwie
die OCO-Order und die
Trailing Stopp-Order
zur Sorte der "intelligenten Orders". Die Order-on-Event zeichnend sich
dadurch aus, dass sie eine vorgegebene Ausführungsbedingung ("trigger
condition") enthält, bei deren Eintritt die Handelsplattform der
Börse selbsttätig auf ihre Erledigung hinarbeiten wird. Ihre Ausführung
kann bedingungsweise abhängig sein entweder von dem Erreichen eines
bestimmten Kursstandes oder von einem besonderen, näher bezeichneten
Ereignis. Ist sie kursabhängig, so kann sie erst dann zur Ausführung
gelangen, sobald auf dem betreffenden Markt ein ganz bestimmter Kurs
(Referenzwert) festgestellt wird. Der in der Order genannte Markt kann
hierbei ebenso gut unmittelbar auf den des zu handelnden Terminkontrakts
selbst wie auf einen ganz anderen Markt (Aktie, Index, Ware usw.) abstellen.
Eine Order-on-Event kann also auch mit gutem Grund verwendet werden,
um bei erwarteten Preisbewegungen mit Rücksicht auf verschiedene Märkte
entsprechend Stellung zu beziehen. So lässt sich zum Beispiel eine Order-on-Event
erteilen, um mittels einer Markt- oder Limitorder einen Terminkontrakt
erst dann zum Kauf oder Verkauf in das Orderbuch einfließen zu lassen,
wenn der Terminkurs auf dem betreffenden Markt um
5% oder mehr steigt. Entsprechendes
gilt auch von dem besonderen, in der Order näher bezeichneten Ereignis,
auf das sie sich richtet. Erst bei Eintritt des Ereignisses wird auf
den Vollzug der Order hingewirkt. Als mögliches Ereignis heranziehen
ließe sich beispielshalber die Veröffentlichung eines wichtigen Wirtschaftsberichtes
oder eines erwarteten Zinsentscheids.
Um eine ordnungsgemäße Order-on-Event
aufzugeben, ist erstens der zu handelnde Terminkontrakt auszuwählen
sowie zweitens für das in Rede stehende Ereignis der genaue Erscheinungszustand
oder die Höhe des fraglichen Kurses zu benennen, der die Order auslösen
soll. Es lassen sich auch gut und gern weitere Orderzusätze angeben,
wie etwa die Kontrakt-Anzahl, ein Stopp-Loss oder ein Kurs für den Ausstieg
bei einer Take-Profit-Order. Sowie das umschriebene Ereignis eintritt
oder der gesetzte Kurs festgestellt wird, gelangt die Order unter gewöhnlichen
Marktbedingungen von selbst zum Vollzug. Eine Order-on-Event kann indes
nur während der jeweiligen Handelszeit des in ihr als Bezug angeführten
Marktinstruments zur Ausführung gebracht werden.
Als geeignet erweist sich eine Order-on-Event
oftmals in einem schnellen Markt
("fast-moving market"), um bei Eintritt des Ereignisses rasch
Gewinne zu sichern oder Verluste auf dem schnellsten Wege zu begrenzen,
wo ein von Hand ausgerichtetes Handeln viel zu schleppend wäre. Man
beachte, dass Orders-on-Event nicht immer von allen Börsen einhellig
entgegengenommen werden. Auskunft darüber, welche der einzelnen Orderarten
von den Terminbörsen angenommen werden und welche nicht, erhält der
Terminhändler auf Anfrage vom Kundenbetreuer ("account executive")
seines Brokerhauses oder auch aus den Satzungen
der betreffenden Börsen selbst. Orders-on-Event finden häufig im regelgebundenen
"algorithmischen Handel" (Algo-Trading)
Verwendung, wo Handelsentscheidungen hauptsächlich durch Computerprogramme
veranlasst werden, die auf vorher festgelegten, eigens ausgeklügelten
Regel und mathematischen Größen beruhen.
Eine AON-Order ("All-or-None-Order")
ist dadurch charakterisiert, dass diese stets in einem Anlauf zu einem
einheitlichen Preis und dabei in ihrer Gesamtheit, d.i.
in vollem Umfange auszuführen ist; andernfalls bleibt die fragliche
AON-Order im Orderbuch vermerkt ("pending"), gegebenenfalls so
lange, bis eine Zusammenführung ("matching") zu einem späteren
Zeitpunkt möglich wird. Der
FOK-Order ähnlich
ist die AON-Order damit insofern als sie grundsätzlich keine
Teilausführungen erlaubt.
Der Unterschied zur FOK-Order liegt dabei
in dem Zeitbestandteil: AON-Orders werden nicht von selbst wieder
aufgehoben, wenn eine unverzügliche und vollständige Orderausführung
am Markt nicht erzielbar ist. Sie bleibt also so lange im Orderbuch
bestehen, bis sie nach wiederholtem Versuch ausgeführt werden konnte
oder endlich widerrufen wurde. Der Terminhändler vermeidet somit, dass
seine Order zu verschiedenen Zeitpunkten und damit einhergehend oftmals
in unterschiedlichem Teilumfang und zu unterschiedlichen Kursen ausgeführt
wird, ohne sich dabei auf einen genauen Zeitpunkt festlegen zu müssen.
Der einer AON-Order anhaftende Nachteil
besteht darin, dass dieser Orderart börsenseitig gewöhnlich nur ein
sehr geringer Prioritätsrang beigezählt wird. Sie steht sohin erst dann
zur Ausführung an, nachdem alle vorrangigen Orders, insbesondere also
Markt- und Limitorders, für die allein sie anwendbar ist, zum laufenden
Marktpreis bedient werden konnten.
Soll eine Order zwar nur in einem einzigen
Handelsakt, aber nicht unbedingt in ihrem vollen Umfang, sondern lediglich
zu einem Mindestvolumen ausgeführt werden, so käme vorzugsweise die
sog. MV-Order ("minimum volume
order") zur Anwendung.
Mit Einhändigung einer "discretionary
order" überträgt der Auftraggeber (Vollmachtgeber) zeitweilig oder
mitunter auf unbestimmte Dauer Handelsvollmacht fremder Hand.
Durch Vergabe einer Handelsvollmacht an einen Kontenbetreuer ("account
executive") des beauftragten Handelshauses erhält dieser freie Hand,
Börsenaufträge auf Rechnung des Kunden stellvertretend vorzunehmen.
Die Erteilung einer Vertretungsbefugnis an den Broker durch Ausstellung
und Einreichung einer Handelsvollmacht mag sich für den Kunden allemal
dann bezahlt machen, wenn dieser aus allerlei Gründen nicht geneigt
ist oder sich außerstande sieht, sich selbst um seine Börsengeschäfte
zu kümmern, während er in den Sachverstand und in die Handelsfähigkeiten
des bevollmächtigten Bediensteten des Kommissionshandelshauses sein
vollständiges Vertrauen zu setzen gewillt ist ("trading on behalf").
Der Anlass für einen solchen Schritt mag durch die persönlichen Verhältnisse
bestimmt sein, z.B. durch Arbeitsüberhäufung
oder durch Handelsmüdigkeit nach des Tages sonstiger Lasten, er mag
bald in Geschäftsunlust, Bequemlichkeitsliebe oder wachsender Ungeduld,
bald in Mangel an Entschlusskraft liegen, oder sonst durchgreifen, solange
der Kunde wegen karg zugemessener Zeit vorübergehend selbst zu handeln
verhindert, er wegen Urlaubs, Krankheit usf. für eine gewisse Zeit nicht
anzutreffen ist, während er sich auf die Sorgfalt des Brokers in der
Kunst der Auftragsausführung ohne Bedenken verlassen kann.
Bei den "discretionary orders" unterscheidet
man für gewöhnlich zwischen "full discretionary orders", nach
deren Vorlage das Brokerhaus vollständige Handelsvollmacht über das
bezeichnete Kundenkonto erhält (Generalvollmacht mit Verwaltungsfunktion,
Gesamtvollmacht, "carte blanche"), und "limited discretionary
orders", die das Brokerhaus lediglich mit einer eingeschränkten
Handelsvollmacht versieht, z.B.
die Übertragung einer Spezialvollmacht nur auf der Ausführungsebene.
In der zuletzt genannten Form einer Sondervollmacht kann sie beispielsweise
Bezug haben auf vorher getroffene besondere Vereinbarungen rücksichtlich
ganz bestimmter Orderbestandteile, sei es darauf, dass eben nur der
Kurs eines Terminkontraktgeschäfts der Festlegung bedarf, sei es, dass
das Timing von Orders – also die richtige Zeitwahl des günstigsten
Augenblicks der Orderplatzierung – noch in der Schwebe steht.
Andererseits können "limited discretionary
orders" auf der Grundlage besonderer Konten, namentlich sog. "limited
dicretionary accounts" (auch "controlled accounts" oder "managed
accounts" genannt), kundiger Hand erteilt werden. Das unterscheidende
Merkmal der "Limited dicretionary accounts" besteht darin, dass der
Kundenbetreuer des beauftragten Brokerhauses zwar uneingeschränkte
Handelsvollmacht besitzt, jedoch hierdurch keine Befugnis eingeholt
hat, Geldmittel vom Kundenkonto abzuheben oder Zahlungen darüber anzuweisen.
Eine gänzlich andere Art Handelsvollmacht
vertritt die "market not held order" (die hie und da auch als
"open order", "worked order", "best efforts",
DRT-Order, "disregard tape order" benannt wird). Durch
sie erhält der "floor broker" vom Kunden unter Wahrung seiner rechtmäßigen
Interessen vollständige Handlungsvollmacht, die zugleich verbunden ist
mit einem Ermessensspielraum, der sich sowohl auf den anzusetzenden
Kurs als auch auf den Zeitpunkt der Ausführung einer in Frage stehenden
Order erstreckt. Die Güte der Orderausführung ist damit unweigerlich
an die Fähigkeit des Brokers geknüpft, unter den obwaltenden Marktverhältnissen
den jeweils richtigen Zeitpunkt für die Ausführung zuverlässig einzuschätzen.
Ein Beispiel mag dies erläutern:
"Sell 2 December24 Euro FX Futures
at 1,1010, not held". Mit vorstehender Order ist der bevollmächtigte
Broker berechtigt, nach Maßgabe seiner persönlichen Einschätzung der
Marktlage auf bessere Marktpreise (d.h.
hier: auf höhere Euro-FX-Futureskurse) zu warten, um erst dann die Orderausführung
herbeizuführen. Sollte der Euro-FX-Futureskurs allerdings wider Erwarten
nachhaltig unter die Marke 1,10 (US-$ je Euro) fallen, ohne dass es
dem Broker vorher gelungen war, die fragliche Order im Markt auszuführen,
so kann er dafür nachher nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Noch eine andere, weniger weit reichende
Art Handelsvollmacht liegt folgendem Beispiel zugrunde: "Buy 3 December24
Heating Oil at 1,9950 with 2 points discretion". Der Broker wird
hierdurch ermächtigt, den Kauf von drei Dezember 2023 Heizöl Futures-Kontrakten
nötigenfalls auch zu 1,9952 US-$ je Gallone zu besorgen, sofern dies
seiner Einschätzung nach in einem entscheidenden Zeitpunkt für eine
vorteilhafte Orderausführung erforderlich werden sollte.
-
CXL-Order ("straight cancel"-Order, Stornierungs-Order)
Gesetzt den Fall, ein Händler beabsichtigt
eine vorher erteilte Order außer Wirkung zu setzen, also sie ersatzlos
zu widerrufen ("pull"), so käme dafür zweckmäßigerweise die
CXL-Order zum Zuge. Die CXL-Order ist eine "Gegenorder" (Contreorder,
Cancelorder). Sie weist den Broker an, eine bereits bestehende und der
Ausführung harrende ("working") Order umgehend zurückzuziehen.
Ist dies abschließend geschehen, erhält der Auftraggeber hiernach zwei
Bestätigungen von seinem Kundenbetreuer zurück: Die erste betrifft die
ursprünglich zu streichende Order nebst ihrer Ordernummer, die zweite
die Stornierungsbestätigung. Ein Beispiel: "This is account no. 13579
... Straight cancel: Buy 3 November25 Crude-Oil at 94". Hierdurch
wird eine vorher erteilte Kauf-Limitorder, drei November 2025
Crude-Oil-Futures
zu 94 US-$ je Barrel zu kaufen, ersatzlos wieder aus dem Markt genommen.
CXL-Orders kommen im wirklichen Geschehen
überwiegend in schnellen Märkten ("fast market") bei größerem
Orderumfang zum Einsatz, und werden genutzt vor allem von Hedge-Fonds
und High-Frequency-Händlern, um das Marktverhalten einer genaueren Prüfung
zu unterziehen. Auch gegen Börsenschluss lassen sie sich recht wohl
nutzbar machen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Orderausführung nur
noch gering ist bzw. der jetzt vorliegende Marktpreis aufgrund der Marktentwicklung
nunmehr unvorteilhaft erscheint.
Die CFO-Order ist das gebotene
Mittel zum Zweck, eine zuvor für das Parkett erteilte Order geradewegs
zu widerrufen und im gleichen Zuge diese Letztere durch eine anderweitige
Order zu ersetzen. Ein Beispiel: "Sell 5 September25 Coffee at 235,25
CFO 236,15". Durch sie wird der Broker im vorliegenden Fall angewiesen,
eine vorher erteilte, aber noch nicht ausgeführte Order, nämlich fünf
September25-Kaffee-Futures zu 236,15 US-¢/lb zu verkaufen, auszutauschen
gegen eine neu erstellte Verkaufs-Limitorder, so dass hernach die fünf
September Kaffee-Futures zu nunmehr 235,25 US-¢/lb zum Verkauf anstehen.
Selbstverständlich hätte hier auch zunächst eine
CXL-Order aufgestellt und erst daraufhin die
berichtigte Verkaufs-Limitorder vorgelegt werden können.
Gelegentlich erreicht die ersetzende Order
die Börse nicht mehr rechtzeitig, um ihren Zweck zu erfüllen, weil die
zu ersetzende Order kurz zuvor bereits ausgeführt werden konnte. In
diesem Falle erhält der Auftraggeber eine Ausführungsbestätigung über
seine ursprünglich geltende Order mit dem Zusatz: "Too late to cancel"
(TLTC) zurück. Parallel damit wird die ersetzende Order selbsttätig
gelöscht.
CFO-Orders werden zumal von professionellen
Börsenteilnehmern mit besonderem Behagen eingesetzt, weil diese Orderform
im Allgemeinen eine raschere Abwicklung verspricht und sich erfahrungsmäßig
auch auf ein in sich geschlossenes Trading-Konzept zurückführen lässt.
EFP-Orders,
die auch als "ex-pit orders", "against actual" oder "versus
cash orders" bezeichnet werden, umfassen bilaterale Vereinbarungen
zweier Parteien über den Austausch von Futures-Kontrakten gegen die
jeweils zugrunde liegenden physischen Marktgegenstände, und zwar noch
vor Fälligkeit der einzelnen Kontrakte. Hierbei werden sämtliche Vertragseckpunkte,
wie bspw. der Preis oder die besonderen Lieferungsbedingungen, in privaten
Unterhandlungen ausgehandelt. Im Anschluss an eine rechtsgültige Verständigung
über alle wesentlichen Vertragspunkte werden sodann sämtliche der börsenrelevanten
Vertragsbestandteile der Terminbörse zu Clearing- und Abwicklungszwecken
mitgeteilt und von dort aus auch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Die eigentliche Abwicklung der gesamten Transaktion findet im Gange
einer EFP-Orders außerhalb des Einflussbereichs der Terminbörse statt
("off exchange").
Nur ein Beispiel: "Sell 5 November25
Crude, EFP to ABCD-Corporation".
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