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Einfache Limitorder
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Das Sinnen und Streben jedes auf den eigenen
Vorteil bedachten Händlers geht darin auf, mit bester Aussicht auf einen
guten Schnitt auf den Markt zu treten. So oft es bei der Überlegung
einen höchsten Preis gibt, über den hinaus man vom Kauf lieber absieht,
so oft gibt es einen billigsten Preis, unter dem hinab man sich einem
Verkauf lieber verweigert. Unter diesem Blickwinkel ist dem Käufer
beim Öffnen von Terminkontrakten (Long) vorrangig daran gelegen,
zu annehmbar billigem Kurse abzuschließen, um seine Kontrakte
alsbald wieder zum Verkauf zu stellen, sowie der Kurs hinlänglich gestiegenen
ist; der Verkäufer von Terminkontrakten (Short) sucht
umgekehrt wieder einen möglichst hohen Kurs auszumachen, um zurückzukaufen,
falls sich der Kurs nur genug ermäßigt hat. Ein Gleiches gilt sinngemäß
für Glattstellungsgeschäfte. In dem Unterschied der Preise liegt hier
wie dort sein Gewinn.
Eine anerkannt brauchbare wie bewährte
Vorrichtung, die es in sichere Aussicht stellt, dass der auf dem Markt
erlangte Kurs sich von einem vorher gebilligten Maß nicht entfernt,
bietet die Aufstellung einer Limit-Order.
Mit Rücksicht auf die Ausrichtung des beschlossenen Termingeschäfts
unterscheidet man
Kauf- und
Verkaufs-Limitorders:
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Stellt der Auftraggeber mit Erteilung
eines Börsenauftrags eine Preisziffer auf, bis zu deren Punkt auf
der Preisskala herauf er im Höchstfall für einen Kauf zu bieten
entschlossen, d.h. in der
Nachfrage zu beharren bereit ist (im Inneren ist das die obere
Preisgrenze der Beschaffung), so ist dies ein Merkzeichen für eine
Kauf-Limitorder ("buy limit order").
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Benennt der Auftraggeber bei der Ordererteilung
hingegen eine Preisziffer, bis zu deren Punkt auf der Preisskala
herab er äußerstenfalls noch zu verkaufen geneigt, d.h.
im Angebot zu bleiben bereit ist (vorgestellte untere Preisschranke
der Veräußerung), so kennzeichnet dies eine Verkaufs-Limitorder
("sell limit order").
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Eine
Limitorder (limitierter Auftrag; Limit, aus lateinischem
"limes", »Grenze«) zeichnet sich demzufolge dadurch aus, dass
sie erkennbar einen Grenzpreis als Bedingung für ihre Ausführung in
sich schließt. Der Händler gibt mit Einreichung einer Order dieser Gattung
(die er bspw. als Kunde an ein
Handelshaus, "Futures Commission Merchant" FCM, richtet)
ausdrücklich einen Höchst- bzw. Mindestkurs (Limito-Preis; Reservationspreis)
vor, bis zu dem hinauf er nötigenfalls zu kaufen bzw. hinab zu verkaufen
gewillt ist. Mit dieserart Anleitung stellt er sicher, dass sich der
in der Order prälimitierte Preis, zu dem er im äußersten Fall noch abzuschließen
gedenkt, unter keinen Umständen zu seinem Nachteil über dem Marktpreis
hebt bezw. unter diesen hinabsenkt. Nehmen wir dazu die folgenden
Beispiele vor:
a.) Setzen wir den Fall, ein Händler reiche
eine Order ein, Gold-Futures zu einem Kontrakt-Preis (Futureskurs)
von 1920 (das ist seine überlegte Preisziffer, die sich äußerlich in
US-$ je Feinunze versteht) zu kaufen
(= Kauf-Limitorder), so gibt
er damit seinen Willensentschluss offen kund, zu nicht mehr als 1920
eine Long-Position
in Gold-Futures zu beziehen ("entry order") bzw., je nach Handelsabsicht,
zum genannten oder, sofern es der Markt überhaupt zulässt, um einen
für ihn vorteilhafteren Preis eine vorgehaltene Short-Position in diesem
Kontrakt wieder einzudecken
("exit order"). Alle festgestellten Terminpreise von 1920 und
weniger sind ihm hier wie auch sonst genehm und werden die Order bei
entsprechenden Marktverhältnissen unmittelbar zur Ausführung bringen.
Indessen, vorstehende Limitorder bleibt bis auf weiteres unausgeführt
in den Orderbüchern der Börse zur Erledigung aufbewahrt ("unable"),
solange der Futureskurs sich im Markt über der Marke von 1920US-$
bewegt – freilich in der geduldigen Erwartung, dass früher oder später
eine Zusammenführung ("matching") nach Maßgabe des gesetzten
Limits in den Bereich der Möglichkeit rückt.
b.) Gesetzt, der Kurs des Silber-Futures
stehe auf 2780 (ausgedrückt in US-¢ je Feinunze). Ein Händler legt daraufhin
eine preislich limitierte Order vor, einen Silber-Futures zu einem Kurs
von, wie beispielhaft angenommen, 2790 zum Verkauf zu stellen
(=Verkaufs-Limitorder),
so gibt er damit nach außen die Absicht zu erkennen, bis zum bezeichneten
Kurs hinab zu verkaufen, derweil er jedoch nicht gesonnen ist, zu irgendeinem
unter 2790 zurückbleibenden Kurs abzuschließen. Das gilt in gleicher
Weise, einerlei, ob er im Silber-Futures eine
Short-Position
zu beziehen oder eine vorgehaltene Long-Position nunmehr glattzustellen
gedenkt. Selbige Limitorder bleibt in den Orderbüchern der Börse einstweilen
unvollzogen zurück ("unable"), solange der laufende Kurs unter
der Marke von 2790 verharrt, wieder in der Erwartung, dass in einem
späteren Zeitpunkt bei einer sich ändernden Marktlage sich ein "matching"
der vorgemerkten Order zu den gestellten Preisbedingungen erreichen
lässt.
Wird eine Limitorder erstellt, so braucht
der Zusatz "Limit" nicht wortdeutlich auf dem Orderschein eingeschrieben
oder sonst wie eigens bezeichnet zu werden. Indem der Auftraggeber bei
der Orderverfertigung für ein anstehendes Kauf- bzw. Verkaufsgeschäft
ersichtlich eine Kursziffer in Ansatz bringt, wird seine Order auch
ohne Angabe einer näheren Bestimmung allein durch Setzen der Ziffer
von Haus aus unfehlbar als Limitorder ausgezeichnet. Zum Beispiel:
"Buy 1 December24 (COMEX) Gold at 1920"; hierbei handelt es sich
um eine Kauf-Limitorder dann und deshalb, wenn und weil sie erkennbar
die Angabe eines Preissatzes einschließt. Selbstverständlich kann eine
Limitorder wie in Folgendem zur äußerlichen Bekräftigung immer auch
förmlich vollständig gefasst werden: "Buy 1 December24 COMEX Gold,
US-$ 1920 on a limit".
Bei der Platzierung einer Limitorder ist
vollkommene Klarsicht, wie und wo der Limitpreis im Verhältnis
zum laufenden Börsenterminkurs gesetzt werden will, von ausschlaggebender
Bedeutung für eine sachgerechte Anbringung der Order. Es gilt der allgemeine
Merksatz: Limitkurse von Kauf-Limitorders werden – ganz dem
Vorhaben gemäß – ein Stück weit unterhalb des herrschenden Marktpreises
gesetzt. Limitkurse von Verkaufs-Limitorders werden dementgegen
ein Stück weit oberhalb des vorliegenden Marktpreises festgemacht.*
[* Hier heißt
es besonders achtsam sein; denn: Eine Kauf-Limitorder wird, einer Marktorder
gleich, in aller Regel im Markt sofort ausgelöst, falls ihr Limitpreis
den laufenden Marktpreis übertrifft. Eine Verkauf-Limitorder wird in
aller Regel im Markt sofort ausgelöst, falls ihr Limitpreis den
laufenden Marktpreis unterbietet!]
Ein erläuterndes Beispiel: Gesetzt
nun, die COMEX notiert Gold im nächsten verfügbaren Termin zurzeit mit
1850 (US-$ die Feinunze). Ein Händler, dem diese Kurshöhe behagt und
der daraufhin schleunigst zu kaufen entschlossen ist, wird aus Zweckmäßigkeitserwägungen
mutmaßlich von einer Marktorder
("market order") Gebrauch machen. Andererseits aber könnte er
sich versucht fühlen, taktisch vorzugehen. So könnte er sich beispielsweise
einer Kauf-Limitorder bedienen, deren Limitpreis er knapp unterhalb
des vorliegenden Marktpreises, etwa auf 1849 setzt. Vielleicht macht
er sich verstohlen Hoffnung auf eine nochmalige vorübergehende Kursschwäche,
sagen wir, unser Händler rechnet auf einen Kursrückgang bis herab auf
1849 oder knapp darunter, und auf eine rasche Kurserholung im Anschluss
daran. Ein Mehrgewinn also von 100 US-Dollar je Kontrakt, wenn es ihm
gelingt. Die Gefahr einer weitblickenden Vorgehensweise solcherart liegt
regelmäßig darin, sich einer an und für sich aussichtsreichen Ein- ("entry")
oder Ausstiegsmöglichkeit ("exit") allein deshalb zu begeben,
weil der Marktpreis an das vorher angepeilte Limit nicht ganz heranzukommen
vermochte und die fragliche Limitorder darum unmöglich zur Ausführung
gelangen konnte (Ausführungsrisiko
der Limitorder!). Letztendlich hätte der Händler sich hierdurch
eine gute Trading-Chance verscherzt oder, wenngleich nicht unwiederbringlich,
eine günstige Realisationsgelegenheit verpasst. Zum Nachteil ausschlagen
kann bei der ganzen Klügelei außerdem, falls der Marktpreis wider alles
Erwarten urplötzlich durchsacken beziehungsweise emporschnellen sollte,
wodurch sich unmittelbar Verluste entsprechenden Ausmaßes einspielen
würden.
Es erhebt sich sonach die Frage: Wann
und unter welchen Marktverhältnissen kommt eine Limitorder überhaupt
zur Ausführung? – Grundsätzlich gilt von einer zur Erledigung übergebenen
Limitorder der Satz: Eine Limitorder
wird ausgelöst, falls der geforderte Limitpreis vom Markt bewilligt
wird. Genauer ausgedrückt:
Eine
Kauf-Limitorder wird
vollzogen, sobald und gleich
nachdem der Marktpreis auf oder unter den in der Order benannten
Limitpreis herabsinkt.
Eine
Verkaufs-Limitorder
wird zur Ausführung gebracht,
sobald und gleich nachdem
der Marktpreis auf oder über den in der Order benannten Limitpreis
emporsteigt.*
[* Für die
Auslösung einer Kauf-Limitorder ist der
Briefkurs ("ask-price")
bestimmend, für eine Verkaufs-Limitorder hingegen ist der Geldkurs ("bit-price")
maßgebend. Hinreichend liquide Märkte stets vorausgesetzt. Beide Teile
einer Quotation selbst können sohin als Limit einer Limitorder aufgefasst
werden.]
Des Weiteren ist folgender Tatsache Rechnung
zu tragen: Geht der Umfang einer Limitorder über die Menge eines einzigen
Futures- bzw. einzigen Optionskontrakts hinaus, so wird unter meist
stillschweigend gemachten Voraussetzungen unterstellt, dass der ordernde
Kunde mit einer Teilausführung seiner Limitorder einverstanden
ist. Beim Vorkommnis einer Teilausführung lässt sich eine vorliegende
Order größeren Umfangs nicht in einem alleinigen Abschlusse in ihrem
vorgesehenen Gesamtumfange zusammenführen, wenn und insofern die Zahl
an Gegenaufträgen gerade nicht zureichend ist. Ihre Ausführung erfolgt
sonach abgeteilt Schritt für Schritt, sowie es die Marktverhältnisse
zulassen. Die vollständige Ausführung einer Kauf-Limitorder über beispielsweise
25 COMEX-Kupfer-Futures
kann demnach stufenweise zu verschiedenen Zeiten in Teilmengen von der
Gesamtkontraktzahl und somit oft auch zu unterschiedlichen Kursen statthaben.
Wer dies vermeiden will, sollte fallweise lieber eine
FOK-Order an ihre Stelle setzen.
Überdies ist es von Wichtigkeit festzustellen,
dass gewöhnliche Limitorders niemals und nirgends aus eigenem
Antrieb zu Marktorders werden können (vgl. hierüber auch
Stopp-Orders), selbst dann
nicht, wenn der laufende Marktpreis den Limitkurs punktgenau zu erreichen
vermag. Um auf diesen Sachverhalt sprachlichen Nachdruck zu legen, werden
Limitorders mitunter als "resting orders" benannt.
Dreht es sich bei einer in Frage stehenden
Order indes um eine Limit-or-Market-on-Close-Order (dies ist
eine Abwandlung der gewöhnlichen Limitorder, welche sich insbesondere
dadurch auszeichnet, dass sie mit einer
MOC-Order zu einer gebrauchsfertigen
Einheit verbunden wird), so liegt die Sache indessen anders: Ist es
dem Broker bis Handelsschluss nicht möglich gewesen, eine Limit-or-Market-on-Close-Order
zu den gesetzten Bedingungen zu effektuieren, so wandelt diese sich
innerhalb der letzten Handelssekunden selbständig in eine Marktorder
und wird dementsprechend zum nächstbesten Kurs Erledigung finden.
Nun liegt es nach dem Gesagten wohl klar
am Tag, dass einer jeden Limitorder grundsätzlich ein gewisses
Ausführungsrisiko
("nonexecution risk") innewohnend ist. Letzteres ergibt sich
für den sich einer Limitorder bedienenden Händler geradewegs aus der
Unbestimmtheit, ob er pünktlich zum bewilligten Limitkurs überhaupt,
womöglich sogar zu einem für ihn besseren Kurs, zum Zuge kommt oder
eben gar nicht; denn eine Limitorder kann immer nur dann im Markt
Ausführung beanspruchen, wenn der auf ihm hervorgebrachte Preis das
gesetzte Limit hinlänglich zu erreichen oder endlich zu durchkreuzen
vermochte. Sonst unterbleibt die Ausführung des Auftrags einstweilen,
oder der Abschluss scheitert fristgerecht nicht selten auch endgültig
("missing the market"). Selbst mit pünktlichem Erreichen des
vorfindlichen Limitkurses durch den laufenden Marktpreis ist dem Händler
keine Zusicherung auf Ausführung ("a fill") seiner Order
gegeben. Manchmal erreicht der Marktpreis sogar mehrere Male nacheinander
punktgenau den Limitkurs ganz vergeblich, ohne dass es je zu der erhofften
Orderausführung ("matching" und "fill") käme ("touched
unable") – und ohne dass man gegen den Broker oder gegen sonst wem
den mindesten Vorwurf erheben könnte. Limitorders besitzen nämlich,
neben anderen, den niedrigsten Prioritätsrang unter allen Orderarten,
das heißt, sie kommen gemäß Prioritätssteuerung der gängigsten
Marktmodelle der Börsen erst
dann an die Reihe, nachdem alle sonst noch ausstehenden Markt-,
Stopp- und MIT-Orders
usw. zuvor gehörig bedient werden konnten. In den meisten Fällen (Ausnahme:
"fast market") darf der Händler also erst dann auf Ausführung seines
limitierten Auftrags rechnen, wenn der Marktpreis die durch das Limit
gesetzte Linie in ihrer ganzen Höhe zu über- (bei Verkaufs-Limitorders)
bzw. zu unterschreiten vermochte (bei Kauf-Limitorders). Als
zweite Schwäche anzurechnen ist der Limitorder obendrein, dass es im
Nachhinein vielleicht zu einer unerwünschten Ausführung kommen könnte,
noch ehe der Terminhändler Gelegenheit hatte, das Feld zu räumen, sollte
sich der Wissensstand inzwischen unverhofft grundlegend geändert haben
("ex-post regret risk").
Doch welche Erwägungen bestimmen nach
den vorausgegangenen Überlegungen nun die Höhe der Preisauszeichnung
einer in Rede stehenden Limitorder? – Grundsätzlich, soviel steht fest,
wird der Händler im Zeitpunkt der Entschließung zwar einen wie von ihm
beansprucht verlangten, gleichwohl für angemessen und marktgerecht erachteten
Preis ansetzen. Dieser soll und wird, vor allem bei längerfristigen
Posten, zugleich seine persönliche Preisunter- bzw. Preisobergrenze
(d.i. seine innerwirtschaftliche
Wertschätzung und Erwartung gegenüber dem betreffenden Handelsgegenstand
jetzt und zum Termin) widerspiegeln, bis zu der er mitzubieten geneigt
und imstande ist. Es geschieht dies regelmäßig mit Rücksicht auf die
im jeweiligen Marktumfeld vorwaltende
Marktvolatilität, nicht zuletzt
in dem Bestreben, ihre Ausführung wahrscheinlich zu machen. Sicherlich
kann der Händler den Limitpreis auf einer ihm beliebigen Stufe auf der
Preisleiter ansetzen. Gleichwohl wird er ihn, will er beizeiten zum
Zuge kommen, in erreichbare Nähe der Zone um die herrschende Kurslage
setzen. Fiele es ihm allerdings ein, entgegen dem Stand des Marktes
ihn ungewöhnlich hoch oder ungewöhnlich niedrig zu greifen, so liefe
er Gefahr, zu teuer zu kaufen, zu billig abzulassen oder schlichtweg
leer auszugehen oder gar schlechterdings auf seinen in Verlust geratenen
offenen Posten sitzen zu bleiben. Denn nirgends und niemals wird ein
Geschäftskundiger sich dazu verstehen, zu einem abstehend gesetzten
Limitkurs aus freier Hand abzuschließen, andererseits aber wird er überraschend
vorteilhafte Preise mit der größten Bereitwilligkeit ohne Zaudern annehmen.
Unter diesem Blickpunkt rückt eine Limit-Order zweifellos in den Rang
einer Option von gewissem Wert ein, die der Auftraggeber der Marktöffentlichkeit
gleichsam wegschenkt. Gerade in schwungvollen (volatilen) Märkten, zumal
bei eng limitierten Preisen, erfährt eine solche Option offenkundig
einen besonders großen Wert.
Zu beantworten ist die eingangs gestellte
Frage somit letzten Endes nur nach der Beschaffenheit der Umstände im
vorliegenden Einzelfall, abhängig von der jeweiligen Marktlage wie auch
von den gegebenen persönlichen Verhältnissen des Händlers, der eine
Limitorder aufträgt.
Besondere Hervorhebung verdient aus technischer
Sicht, dass namentlich bei der Zeit beanspruchenden fernmündlichen Ordererteilung
die Preise für das Limit um eine bestimmte Mindestanzahl von "ticks"
vom letztgehandelten Futureskurs entfernt liegen sollten, um von den
einzelnen Handelshäusern anstandslos als Limitorders angenommen und
bei ihrem Eintreffen zügig vollführt zu werden. Die genaue Anzahl der
erforderlichen "ticks" (meist nur einige wenige) schwankt gewöhnlich
von Terminkontrakt zu Terminkontrakt. Die nötigen Einzelheiten hierzu
erhält der Terminhändler erforderlichenfalls von seinem Broker oder
von der betreffenden Terminbörse.*
[* Bei einem sehr
wesentlich zu weit vom obwaltenden Marktpreis abstehenden Limitpreis
einer Limitorder wird dieselbe, bspw. an der Terminbörse
Eurex, nicht
geradewegs in den Verkehr weitergeleitet, sondern zunächst erst auf
ihre Richtigkeit hin geprüft und muss hiernach nötigenfalls aufs Neue
bestätigt werden (Limitplausibilitätsprüfung, "price reasonability
check"), was offenbar alles Zeit kostet. Die genauen Spannen hiezu
sind unmittelbar an der Eurex zu erfragen.]
Limitorders bleiben regelmäßig im Orderbuch
der Börse vermerkt, bis eine Ausführung möglich wird. Lässt es der Händler
bei der Orderfertigung einer Limitorder an Angaben zu deren Gültigkeitsdauer
fehlen, so erstreckt sie sich von selbst auf den gesamten Handelszeitraum
desjenigen Tages, an dem die Order aufgetragen worden ist. Eine Limitorder
erlischt, 1.) wenn sie im gewöhnlichen Handelsverkehr ausgeführt werden
konnte, ferner 2.) wenn sie nach Einreichung als Tagesorder innerhalb
der Abhaltungszeit nicht erledigt werden konnte, ansonsten 3.) wenn
ihr beigelegter Gültigkeitszeitraum überschritten worden ist, 4.) wenn
das Laufzeitende des zu ordernden Kontrakts erreicht ist oder endlich
5.) wenn sie durch den Auftraggeber widerrufen wurde.
Der statistischen Häufigkeit nach werden
Limitorders statt zum Schließen vorher eingeleiteter Positionen vorzugsweise
zum Aufbau neuer Posten eingesetzt, bei Geschäften mit Futures ebenso
wie mit Optionen. Zum Zwecke der Begrenzung von Verlusten ("stop
loss") als auch zur Absicherung von Gewinnen ("take profit")
aus gehaltenen Positionen haben sich im Gebrauch dagegen weniger Limit-
als vielmehr Stopp-Orders ganz gut bewährt.
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