Margin-Tabelle
Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über
die Größenordnung der für ein Margin mindestens zu entrichtenden
Geldbeträge (Mindestnormen, "exchange minimum margin requirements"),
die zur Öffnung und Erhaltung spekulativer Futures-Positionen
an den US-amerikanischen Terminbörsen erfordert werden. Die unten aufgeführten
Sätze gelten als Richtmaß für alle solche Posten, die über den Schluss
der täglichen Handelszeit hinaus gehalten werden ("overnight").
Die Margin-Sätze bewegen sich im Allgemeinen zwischen 3 und 20 Prozent
der jeweiligen Kontraktsumme ("contract value", "notional
value"), je nach Futures-Produkt und Terminbörse. Die Margin-Erfordernisse
für Hedge-Positionen dagegen
liegen in aller Regel auf der Höhe des gleichzeitig damit aufgestellten
"maintenance
margin", jene für Spread-Positionen
oft noch deutlich darunter. Im Spot-Monat, d.i.
wenige Tage vor Kontraktfälligkeit, kann ein für gewöhnliche spekulative
Positionen ("outright") erhobenes Margin indessen merklich darüber
stehen. – Eine Übersicht über alle zurzeit geltenden Margensätze der
CME für Futures findet sich auf
folgender Seite. (Hinweis:
Die für Optionskontrakte im Voranschlag angesetzten Margen sind an den
Börsen nicht immer unmittelbar einsehbar, sondern müssen mit den dafür
bereitgestellten besonderen Risikomanagement- und Analyseprogrammen
zunächst errechnet werden. Der Terminhändler findet z.B.
auf den Web-Seiten der
Eurex
ein computergestütztes Simulationsprogramm zur Berechnung der Margin-Anforderungen
sowie der gegenwärtig gültigen Margin-Parameter, das dort kostenlos
zum
Download zu erhalten ist.)
Anmerkung:
Die aufgestellten Margin-Sätze sind keine
unverrückbaren Größen. Die für den Abschluss von Futures- und Optionskontrakten
zur Stunde noch in Geltung stehende Erfordernisse an Margin können von
den einzelnen Terminbörsen – je nach Einschätzung des voraussichtlich
waltenden Marktrisikos – von Haus aus jederzeit ohne vorherige Ankündigung
und ohne Angabe von Gründen durch In-Kraft-Treten neuer, den herrschenden
Marktbedingungen nunmehr angepasster Margen ersetzt werden. Darüber
hinaus behält sich jedes Kommissionshandelshaus
("commission house", FCM) das Recht vor, für die von seinen Kunden
gehaltenen Terminpositionen zum Teil deutlich höhere Sätze einzufordern
als die börsenseitig vorgegebenen Margin-Mindestbeträge.
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