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Das Margen-System und der tägliche Gewinn-
und Verlustausgleich ("marking to market")
Vermögensgewinne und Vermögensverluste
aus Börsentermingeschäften, die bei einem durch einen mehrtägigen Zeitraum
offen gehaltenen Posten auflaufen, werden nicht etwa erst bei dessen
Auflösung ermittelt und gleich darauf mit einem Male zur Wertstellung
fällig, sondern praktisch vorweggenommen, indem diese schon während
der Haltezeit, und zwar börsentäglich, durch die dazu berufene Zentralstelle
aufgerechnet und den betreffenden Konten gutgeschrieben oder belastet
werden (Zentralabrechnungsmechanismus). Nach der Regel ist noch vor
Neubeginn einer jeden Abhaltungszeit jedes einzelne der am Terminhandel
teilhabenden Konten in diesem Sinne ordnungsgemäß abzurechnen und geldmäßig
um Fehlbeträge zum Ausgleich zu bringen (Skontration). Als natürlicher
Erfolg der wiederkehrenden Aufrechnung verengert sich die Verweildauer
eines denkbaren Bonitätsrisikos um ein merkliches, nämlich immerzu hinab
auf eine Zeitspanne nur von einem Tag. Der dahinterstehende Leitgedanke
der periodischen Ergebnisermittlung im Verein mit der besonderen Art
und Weise der Verbuchung, deren Wesen darin besteht, die jeweilige Höhe
der auf den berührten Verrechnungskonten fortzuschreibende Geldsummen
herzuleiten von den voraufgehenden Verschiebungen der auf den zugehörigen
Terminkontrakt- und Optionsmärkten hervorgebrachten Schlusskurse (Werte),
heißt "mark to market" (Prinzip der fortlaufenden Regulierung,
"periodical settlement", "Futures-style settlement", "margin
and variation settlement"). Ein so gefasstes Verfahren vereinfacht
die Abrechnung von Terminkontrakten und leistet überhaupt zuverlässig
Gewähr für einen vermehrten und gesicherten Marktverlauf im Börsenterminhandel.
Zur Veranschaulichung des "mark to market"-Prinzips
sei das Beispiel der Seite "Wie
entstehen Futures?" an dieser Stelle wieder aufgegriffen und fortgeführt:
Unser Händler aus Berlin
– nennen wir ihn Herrn B. – ist Käufer eines
Kaffee-Futures ("long"),
sein Kontrahent aus San Francisco – nennen wir ihn Mr. S. –
Verkäufer ("short") eines Kaffee-Futures gleicher Serie.
Der Futureskurs, den die
mit der Orderausführung betrauten "floor broker" im Auftrage beider
Parteien auf dem Parkett* der Terminbörse NYBOT in New
York – eine Abteilung der
ICE
Futures U.S. – soeben ausgehandelt haben, möge sich auf 60 US-Cent
für das pound (lb) Kaffee
belaufen.
[*
Hinweis: Der Präsenzhandel mit Kaffee-Futures wurde von der ICE
zum 3. März 2008 eingestellt. Seitdem werden ihre Produkte ausschließlich
auf elektronischem Wege umgesetzt.]
Es sei ferner angenommen,
beide Vertragschließenden, sowohl Herr B. als auch Mr. S., haben mit
Ordererteilung den zur Eröffnung ihrer Position in Kaffee-Futures angeschlagenen
Ersteinschuss ("initial margin")
in der hierfür erforderlichen Höhe von je
1680US-$
vorab auf ihre bereits fertig eingerichteten Verrechnungskonten ("Margin-Konten")
vorschriftsmäßig eingezahlt.
Nehmen wir des Weiteren
an, bis zum Schluss des Parketthandels in New York, und noch am gleichen
Börsentag, das ist um 11:45 Uhr Ortszeit (EST),
sei der Kurs des Kaffee-Futures auf 61 US-Cent/lb gestiegen (= "daily
settlement price"). Damit sind Mr. S. 375US-$
von seinem Einsatz verloren gegangen, während Herr B. 375 US-$ hinzugewonnen
hat; denn 1 Kontrakt des Kaffee-Futures am NYBOT umfasst standardmäßig
37500 lbs an Kaffee, und der
Kaffee-Futures, den Mr. S. zu einem Kurs von vordem nur 60 US-Cent verkauft
hat, ist schließlich nicht mehr zu diesem Preis zu haben, sondern es
würden beim vorliegenden Kursstand nunmehr 61 US-Cent für seinen Kauf
bzw. Verkauf zu Buche schlagen. Somit ergibt sich 37500
× 0,01 US-$ = 375 US-$.
Infolge davon verringert
sich Mr. S. Guthaben ("credit balance") auf seinem Futures-Konto
um einen Buchverlust von 375 US-$ auf einen neuen Stand seines "equity"
von jetzt nur noch 1680 US-$ – 375 US-$ =
1305 US-$. Auf der anderen
Seite wird Herrn B. über das Clearinghaus der Börse, das die Abwickelung
des Zahlungsverkehrs ja täglich durchführt, 375 US-$ auf seinem Margin-Konto
zugute gerechnet, das nunmehr einen Saldo von
2055 US-$ aufweist. – Kurzum,
nach Ablauf jeder Börsenperiode wird Bilanz gezogen: Gewinne werden
den beteiligten Verrechnungskonten börsentäglich gutgeschrieben, Verluste
börsentäglich zur Last geschrieben, basierend auf dem maßgeblichen Futures-Tagesschlusskurs
("daily settlement price") der betreffenden Börsenhandelsperiode.
Das Eigenkapital ("equity")
auf einem Margin-Konto entspricht demnach stets der Summe aus a.) dem
"initial margin" und b.) der Summe aller täglichen Gewinne abzüglich
der Summe aller täglichen Verluste über alle gehaltenen offenen Positionen.
Die Berechnungs-
und Bezugsgröße, auf deren
Grundlage der monetäre Wert offener Terminpositionen festgesetzt wird
und gegen die bereits aufgebrachten Einschüsse finanziell abgerechnet
werden (tägliche Wertstellung, "daily cash settlement"; Zahlungsbemessungsfunktion
des Marginsystems), bildet in wiederkehrender Folge der von der zuständigen
Terminbörse am Ende jedes Handelstages eigens ermittelte offizielle
Tagesschlusskurs: der sogenannte Abrechnungspreis, engl.
"daily settlement price". Der Abrechnungspreis als solcher ist
ein regelmäßig nach Vollendung eines Handelsabschnitts festgestellter,
öffentlicher und amtlicher Referenzkurs, der laut Satzungen der Börsen
von einem besonderen Ausschuss gemäß einem eindeutig festgelegten Kalkulationsverfahren
zu ermitteln ist. Der "daily settlement price" wird bei diesem Hergang
auf rechnerischem Wege ausgemittelt, namentlich in Gestalt eines eigenen
Durchschnittskurses, der auf der während der letzten Handelssekunden
des betreffenden Börsentages sich entfaltenden Handelsspanne fußt. Infolgedessen
ist der tägliche Abrechnungspreis bei Futures nicht notwendigerweise
gleichzusetzen mit dem tatsächlichen letztausgehandelten Kurs zu Ende
der fraglichen Börsenhandelszeit.
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Variation margin
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Die am vorstehenden Beispiel erläuterte
Verfahrungsart einer börsentäglich sich wiederholenden Berechnung der
notwendigen Margendeckung, deren Maßstab die jeweiligen Veränderungen
der Schlusskurse gegenüber denen des voraufgehenden Handelsabschnitts
abgeben, zusammen mit einer ergebnisabhängigen Abstimmung derjenigen
internen Verrechnungskonten, denen offene Terminpositionen in den Futures-
und/oder Optionsmärkten gegenüberstehen, mittels Ab- und Zuschreibens
der auf eben jenen Marktwertänderungen gründenden Unterschiedsbeträge:
diese Verfahrensweise ist man bündig als "marking
to market" zu bezeichnen gewohnt.
Der sich daran knüpfende (variable) Unterschiedsbetrag
selbst, dessen Zweck es ist, die börsentäglich festgestellten Vermögenswertänderungen
(Soll- und Habensalden) auf den einzelnen Geldverrechnungskonten gegen
Barzahlung pflichtgemäß zum Ausgleich zu bringen, wird gemeinhin als
"variation margin" oder kurz "variation"
bezeichnet. Anders gewendet: Als "variation margin" wird die aus
der Differenz zwischen dem täglichen Abrechnungspreis eines Futures
zum Börsenvortag (bzw. seines heutigen Einstandspreises) und dem täglichen
Abrechnungspreis desselben Futures zum gegenwärtigen Börsentag berechnete
Ausgleichszahlung benannt, die zum Zwecke des Wertausgleichs den Konten
für im Wert gefallene Positionen abzubuchen und den korrespondierenden
Konten für im Wert gestiegene Positionen gutzuschreiben ist ("tägliche
Settlement-Zahlung"). Das Wesen eines "variation margin" darf sonach
mitnichten in die Bedeutung einer vorherigen Sicherheitstellung gesetzt
werden. Wohl aber verkörpert es der Sache nach eine ergebnisabhängige,
im Nachhinein zu erbringende Ausgleichszahlung. Die ihm hierbei zugerechneten
Geldbeträge gelangen grundsätzlich in jener Währung zur Auszahlung,
in der auch das Grundinstrument des Terminkontrakts denominiert ist.
Die Aufgabe der zahlungstechnisch-organisatorischen Abwicklung eines
"marking to market" fällt regelmäßig der Clearingstelle der Börse zu.
Zur Vereinfachung der Abwicklung der Handelsgeschäfte
legen die Terminbörsen i.
d. R. eine untere Grenze fest, bis zu der herab ein "Nachschießen"
an Barmitteln weder Not tut denn eingefordert wird.* Den Börsenregeln
gemäß muss jedem offenen Posten in Futures auf dem Margenkonto ein Mindestguthaben
bleibend gegenüberstehen, dessen Höhe sich – je nach Futures-Markt –
ungefähr auf 65 bis 80 Prozent des gegenwärtig für diesen Markt angesetzten
"initial margin"-Satzes beläuft. Zwar wird für jedes laufende Börsengeschäft
in Futures, bei dem sich eine Marktwertminderung einstellt, die innerhalb
der von "initial margin" und Marginmindestdeckung begrenzten Bandbreite
liegt, das zugehörige Geldverrechnungskonto mit Vollzug des täglichen
Buchungsschnitts um ebensoviel debitiert: Nachschüsse werden hierdurch
jedoch nicht verursacht. Wird indessen auf einem Konto das untere Ende
dieser Spanne erreicht bzw. durchschritten, so erfolgt postwendend ein
"variation margin call", d.h.
die Einforderung des nunmehr fälligen Margin in Geldgestalt
durch die Liquidationskasse der Terminbörse ("variation debit";
vgl. hiezu ausführlich: "maintenance
margin"). Dem gestellten Verlangen einer Mittelaufstockung ist
ohne formelle Fristsetzung binnen kürzester Zeit ungesäumt nachzukommen.
In Zeiten besonders hoher Markt-Volatilität
ist bei entsprechendem Verlusteintritt auch während des laufenden Handelsverkehrs
ein "variation margin" an die Clearingstelle der Börse abzuführen ("intraday
variation margin"). Bei Nichtleistung muss der säumige Halter der
Position befürchten, in ganz kurzem unfreiwillig aus dem Engagement
geworfen zu werden. Da offenkundig das Ausmaß denkbarer Vermögenseinbußen
aus Termingeschäften in Futures, bewirkt durch den anhängenden
Hebeleffekt, von
vornherein so wenig auf den Ersteinschuss wie auf das "maintenance margin"
beschränkt ist, geht mit jedem singulären Verpflichtungsgeschäft in
Terminkontrakten gleichzeitig die stets gegenwärtige Gefahr unkalkulierbarer,
ja bisweilen schmerzhafter Vermögenseinbußen einher.
[* Ausnahme: die
Terminbörse Eurex.
Hier sind Vermögensgewinne und Vermögensverluste nach dem System des
Risk-Based-Margining (RBM) börsentäglich gegen bar zu begleichen.]
Jeder ausstehende, von seinem Inhaber
offen gelassene Posten in Terminmarktkontrakten (gleichwie in "exchange-traded
options") wird zum ersten Mal am Ende derjenigen Handelszeit, in
der dieser zum Abschluss gekommen ist ("trade date"), buchhalterisch
an den für diesen Tag festgesetzten "settlement price" angepasst. Zuständig
für diese Obliegenheit ist die Clearingstelle der Terminbörse, die dabei
nach dem oben aufgeführten Skontrierungsverfahren vorzugehen pflegt.
Nach Erledigung dieser ihrer täglichen Aufgaben sind alle fraglichen
Positionen in ihrem Wert nun ausgeglichen. Die auf diese Weise berichtigten
Positionen werden im Anschluss dann für die nächste Abhaltungszeit auf
neue Rechnung vorgetragen. Dieser Vorgang der ergebnisabhängigen monetären
Neuberechnung eines Margenkontos in Anlehnung an Kurs- und Marktwertänderungen
zwischen den Handelszeiten wird fortan tagtäglich weitergeführt, so
lange, bis die betreffende unvollzogene Position durch ein deckungsgleiches
Gegengeschäft geschlossen
oder wahlweise durch Andienung
oder Barausgleich erfüllt worden ist.
Dem einer Terminbörse angegliederten
Clearinghaus
(Liquidationskasse, Zahlstelle, Hinterlegungsstelle,
Verrechnungsstelle, "clearing house") – eine i.d.R.
selbständige privatrechtliche Einrichtung – fällt das Amt der zentralen
Regulierung und der ordnungsgemäßen Abwicklung von Börsentermingeschäften
zu. Zu diesem Zweck bedient es sich eines organisatorisch und technologisch
ausgewachsenen, sog. integrierten Clearingsystems, auf dessen
Grundlage es alle während einer jeden Handelszeit stattfindenden Transaktionen
fortwährend überwacht, erfasst und verwaltet. Zu seinem ersten Aufgabengebiet
gehört es, regelmäßig bei Börsenschluss jedes Geschäftstages die auf
Markteinflüsse beruhenden Wertänderungen sämtlicher schwebender, bis
dahin noch nicht durch ein Gegengeschäft aufgehobener (Netto-)
Positionen der ihr mittelbar und unmittelbar angeschlossenen
Bank- und Brokerhäuser (der sogenannten "clearing member firms")
zu ermitteln, finanziell abzurechnen und nachprüfbar zu dokumentieren.
Überdies leistet es in seiner Stellung des unmittelbaren und übergeordneten
Vertragspartners den Teilhabern des Handelverkehrs Bürgschaft für die
schließliche Erfüllung und Regulierung aller begründeten Termingeschäfte,
solange sie noch unvollzogen sind (Kontrahentenfunktion der Clearingorganisation).
Gerade dieser durch die Einrichtung der Clearing-Organisation vermittelten
Garantiefunktion kommt letzten Endes eine entscheidende Bedeutung zu
für die Redlichkeit und Rechtschaffenheit der Terminmärkte im Ganzen.
Vom
technischen Standpunkt betrachtet schließt die
Clearingstelle der Terminbörse im Zuge des "marking to market" am Schluss
jedes Handelsabschnitts sämtliche der von den Handelsteilnehmern eingeleiteten,
bis zu diesem Zeitpunkt beibehaltenen Futures-Positionen und ersetzt
diese gleichzeitig durch neue
offene Kontrakte derselben Art* zu ihrem bestehenden Marktreferenzpreis.
Im gleichen Zuge rücken alle aufrecht gebliebenen Kontrakte von ihren
historischen Einstandskursen ab, und werden
auf die entsprechenden Abrechnungskurse
("daily settlement prices") der durch die soeben abgelaufene Handelsperiode
hervorgebrachten Marktpreise gesetzt.
Fortan stehen alle Futures-Kontrakte
mit ihren jeweiligen Neubewertungen**
erneut als offene Posten zu Buche, Long-Positionen mit ihren neu ermittelten
Kauf-, Short-Poitionen mit ihren neu ermittelten Verkaufspreisen.
– Das vorstehend
umrissene Verfahren des "marking to market" wird zu Börsenschluss jeder
Abhaltungszeit für jedes gesondert abzurechnende Konto, das offene Posten
enthält, von ihr mit wiederkehrender Novationswirkung von neuem durchgeführt
(Skontration, "daily clearing"). Nach erfolgtem Selbsteintritt
in das Börsentermingeschäft bleibt die Clearingstelle bis zu dessen
Auflösung für den einen wie für den anderen ursprünglichen Teilhaber
die unmittelbare, zwischen beiden in der Mitte stehende Vertragspartnerin.
[* Aus dem Gesichtskreis
der Clearingstelle betrachtet wird jeder Futures demzufolge grundsätzlich
mit einer Frist immer nur von einem auf den nächsten Börsentag abgeschlossen,
um, bis zur schlussendlichen Aufhebung der schwebenden Position durch
ihren letzten Inhaber mit dauernder Wiederkehr, spätestens mit Ablauf
eines Börsentages von ihr zum Settlement-Preis erneuert zu werden. Am
Ende jedes Abrechnungstages stehen sämtliche der offengehaltenen Terminpositionen
geldmäßig ausgeglichen da, das Kreditrisiko ist hiernach aus dem Markt.
Das Ausfallrisiko wird durch diese fortlaufend vermittelte Vorgangsweise
der Hauptabrechnungsstelle in seinem Ausmaß beträchtlich gemindert,
ja beinahe gänzlich vernichtet. Demnach handelt es sich bei Futures
rechtstechnisch um einen bis zur veranlassten Aufhebung, längstens jedoch
bis zum letzten Handelstag von selbst sich wiederholenden Vertrag bloß
von börsentäglicher Laufdauer, der beide Teile gleichermaßen verpflichtet,
die durch Marktwertverminderungen ausgelösten Differenzzahlungen an
die im Sammelpunkt stehende Clearingstelle zu leisten, und sie berechtigt,
die durch Marktwertzuwächse veranlassten Differenzzahlungen von der
Clearingstelle zu empfangen. – Im Lichte einer finanzierungstheoretischen
Betrachtung stellt sich diese eigentümliche Natur von Futures dar als
ein Bündel (ein "Portfolio")
an Kontrakten, gleich der in eine Kette eingebrachten Glieder, bestehend
aus mehreren gleichartigen hintereinander geschalteten und über die
Laufzeit wiederholungsfähigen Termingeschäften (Forwards), welche jedes
für sich nur eine befristete Dauer bis zum nächsten Börsentag haben.
Infolgedessen lässt sich jeder Futures leicht durch eine Zahlungsreihe
börsentäglicher Ein- und Auszahlungen beschreiben (siehe hierüber
Gewinn und
Verlust aus Transaktionen in Futures).]
[** Der Kontraktwert
eines Futures-Kontrakts, berechnet auf den Zeitpunkt einer "Settlement-Zahlung",
dem Buchungsschnitt, beträgt damit jedes Mal genau null.]
Diese auf den ersten flüchtigen Blick
wohl seltsam berührende und umständlich anmutende Verfahrungsart in
der Abwicklung von Futuresgeschäften bringt einen entscheidenden Vorteil
ein: Sie trägt zur Erfüllungssicherheit von Futures insofern bei, als
im denkbar ungünstigsten Fall das rechnerisch höchste erreichbare Maß
eines Ausfallrisikos der Clearingstelle sich im Ganzen nachhaltig verkleinern
lässt auf (um "initial margin"-Beträge berichtigte) Verluste, die immer
nur auf Rechnung eines einzigen Handelstages zurückgehen. Dies hilft
zum guten Teil die Gefahr einer Anhäufung von Verlusten größeren Ausmaßes
abwenden. Namentlich Bonitäts-, Rekontrahierungs- und nicht zum wenigsten
Insolvenzrisiken werden hierdurch im Handelsverkehr mit Futures praktisch
vollständig beseitigt. Für den Terminhandel selbst hat das "marking
to market"-Verfahren den besonderen Vorzug, dass einzelne Anlageentscheidungen
und wohl berechnete Verfahrensweisen sich an den Derivatebörsen losgelöst
von vorgenannten Gefahrenquellen bequem umsetzen lassen.
Da das Clearinghaus den oben aufgezeigten
Buchungsschnitt für jede teilhabende Kontoverbindung in laufender Rechnung
an jedem Börsentag stets von neuem durchführt, überrascht nicht, dass
das "equity" (Eigenkapital) auf den einbezogenen Einschusskonten im
Ablauf der Zeit in seinem Wert erheblich auf und nieder schwanken kann:
Vorteilhafte Kursbewegungen schlagen sich unmittelbar in einer Gutschrift
auf den korrespondierenden Margin-Konten nieder mit dem Erfolg einer
entsprechenden Erhöhung ihrer Zahlungssalden, nachteilige in einer sofortigen
Belastung der beteiligten Margin-Konten mit der Folge einer entsprechenden
Verringerung derselben ("variation payment"). In der Verfahrungsart
ist ein Margin-Konto damit dem aus dem Bankwesen hergebrachten, allgemein
bekannten Kontokorrentkonto sehr ähnlich.
[* Ein weiterer
unmittelbarer Vorteil des "marking to market"-Verfahrens findet in der
Gradlinigkeit der Ergebnisermittlung seinen Ausdruck: Der Kauf eines
WTI Rohöl-Futures
(NYMEX) zu beispielhaft 95,20 US-$ und ein daran sich schließender Verkauf
etwa zu 96,10 US-$ ergibt einen Differenzgewinn (vor Spesen) von 0,90
US-$ x 1000 = 900 US-$.]
Sobald nun auf einem Margenkonto sich
durch Gewinnhäufung eine ausreichende Wertsteigerung in Höhe von mindestens
einer "initial margin" angesammelt hat, kann der Kontoinhaber die überschüssige
Summe durchaus dazu verwenden, eine neue Futures-Position zu öffnen,
ohne dass hierzu abermals Geldmittel bar einzuzahlen wären. Ein
durch Marktwertsteigerungen aus einem Futuresgeschäft zufallendes zusätzliches
Eigenkapital ist also grundsätzlich offen und abkömmlich für weitere
Geschäftsabschlüsse auf den Terminmärkten ("open trade equity",
OTE). Der Halter einer mit Margin überreichlich abgedeckten Position
in Futures hat es ebenso wenig nötig, diese erst zu liquidieren, um
über einen damit hinzugewonnenen Geldbetrag in bar verfügen zu können.
Das Verfahren des wiederholten Hinzufügens
zusätzlicher Posten in abnehmendem Umfange, die ihrerseits alle der
Reihe nach auf zur Verfügung überwiesene Buchgewinne bei den bestehenden
Posten beruhen, heißt in der Fachsprache des Terminhandels "Pyramidieren"
oder auch "Pyramidisieren". Ein Trader, der auf eine Strategie
solcher Art setzt, gerät hierdurch allerdings zwangsläufig in die stets
gegenwärtige Gefährdung, dass der ganze Bau plötzlich ins Wanken gerät
und am Ende in sich zusammenfällt. Eine unverhofft eintretende ungünstige
Kursbewegung kann seine "Pyramide", die auf schwachen Füßen steht, gewissermaßen
auf einen Wurf zum Einsturz bringen, mit der natürlichen Folge an ihn
gerichteter hochragender Nachschussforderungen, die zur Deckung des
zusammengestürzten Geflechts aus Terminpositionen nunmehr umgehend und
unumgänglich fällig werden. Und daher rührt es, dass ein einst so stattliches
Eigenkapital sich flugs zur Gänze aufzehrt, oder mehr als dieses, wenn
es dazu kommt, dass unser Trader Knall auf Fall jetzt mit aufgehäufter
Schuldenlast vor bergehohen Verlusten steht. Gar mancher hat durch fehlgeschlagene
Differenzspekulationen derlei Spielart unversehens Haus und Hof verloren
oder sah die Bankrotterklärung bereits über sich schweben. Der Kunstgriff
des Pyramidierens sollte daher, wenn überhaupt je, nur mit feinsinnigem
Bedacht, peinlichster Behutsamkeit und der dafür nötigen Umsicht eingeschlagen
werden. Im Grunde sollte er allein und ausschließend dem durch reichliche
Eigenerfahrung kundigen, mit entsprechender Risikotragfähigkeit gerüsteten
Börsenspekulanten (Trader – und "wahren Baumeister")
vorbehalten bleiben.
Der Kunde eines Brokerhauses kann sein
Verrechnungskonto wendig halten, indem er es je nach Lage der Dinge
über sein Girokonto geldlich passend ausstattet, um es an seine ureigensten
persönlichen Erfordernisse anzugleichen, sobald er es für gelegen hält.
Während des Handels beiläufig frei werdende Überschüsse, also jene Geldsummen,
die über ein festgesetztes "initial margin" hinauswachsen, kann er,
im Gegenhalt zum Wertpapierhandel ("stock-type settlement"),
entweder vielleicht für dringlichere Zwecke jederzeit beheben oder diese
nach Gelegenheit zwischenzeitlich anderwärts zinsgünstig anlegen, oder
er kann solche müßigen Gelder auch ganz wie von ihm beansprucht als
Rücklage im Kontokorrent frei vorrätig haben, etwa um dadurch bei künftig
sich abzeichnenden verheißungsvollen Marktentwicklungen auf Anhieb handlungsfähig
zu sein. Nebstdem hat er selbstverständlich auch immer die Möglichkeit,
auf Wunsch vorsorglich weitere Einzahlungen als Verfügungskasse auf
sein Margenkonto zu leisten.
Die Verrechnungsstelle einer Terminbörse
wacht mit peinlicher Sorgfalt darüber, dass alle Einschusskonten, denen
offene Terminkontrakte (bzw. Short-Positionen in Optionen) gegenüberstehen,
die vorzuhaltende Rücklagekasse in der als notwendig erachteten Höhe
in jedem Augenblick auch tatsächlich ausweisen. Widrigenfalls ist nachzuschießen.
Um überdies die tief greifende Gefahr eines Erfüllungsausfalls ("default
risk"; "performance risk", "credit risk"), welche
im Falle einer Ansammlung von Auszahlungsüberhängen in größerem Maßstabe
als Restrisiko im Handelsverkehr mit Futures schlagend werden würde,
in Schach zu halten, wurde das Gefüge aus "initial margin" und "marking
to market" um ein Doppeltes erweitert: nämlich um die Vorsichtsmaßregeln
"maintenance margin" in Verbindung mit "variation
margin", die je für sich mit ihrem eigenen Satz eingehoben werden.
Darauf ist im Umstehenden nun näher einzugehen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Das Margin-System
und "maintenance margin"
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