DeiFin – Die Finanzseite

Home Zurück Feedback Inhalt Impressum Suchen Danke Datenschutz

     Hedging

Futures
Optionen
Hedging
Märkte
Themen
Bücher
Rat und Tipps
Glossar
Links

 

 

Hedging von Fremdwährungspositionen

 

Wie die Wirtschaftsgeschichte lehrt, unterliegen die Kurswerte von Währungen* ("foreign exchange rates") immer wieder jähen und zuweilen sogar besonders heftigen Schwankungen (Valutaschwankungen). In echten Systemen flexibler Wechselkurse sind Valutaschwankungen in ihrer Wiederkehr dem Theoretiker wie dem Praktiker des Wirtschaftslebens ein sattsam bekannter Erfahrungstatbestand geworden. Und so nimmt es niemand wunder, wenn sich der Wunsch nach Schaffung wirksamer Instrumente zur Bewältigung von Unsicherheitsursachen, die der ganzen Fülle von Geldverschiebungen im zwischenstaatlichen Güter- und Finanzverkehr andauernd anhängen, an den Märkten allenthalben Gehör verschaffen konnte. Unter allen bisher vorgebrachten Vorrichtungen der Risikovorsorge gelang es den derivativen Finanzinstrumenten von Anbeginn, ihre Tauglichkeit als Sicherungsinstrument gegen Eventualitäten aus Wechselkursschwankungen in unstrittiger Weise unter Beweis zu stellen. In schneller Folge vermochten sie darum die Aufmerksamkeit selbst der mächtigsten weltweit operierenden Wirtschaftsgewalten ("global player"), so etwa die der kapitalen staatlichen Institutionen, der privaten Großbanken, der multinationalen Unternehmungen und anderweitigen Welthäuser, nachhaltig auf sich zu lenken.

[* Wechselkurse spiegeln zwischenstaatliche Austauschverhältnisse (den objektiven Tauschwert bzw. Preis) von Währungsgeld wider.]

In welchem Sinne stellt sich nun der Nutzen, den der Einsatz von Finanzderivativen, namentlich von Forwards, Futures, Swaps und Optionen u.dgl. auf Devisen, vermittelt, nach außen dar? – Es tritt nun allgemein die Erscheinung hervor, dass durch planmäßig vorbereitete, zweckgerichtete Handlungsweisen auf dem Devisenterminmarkt unternehmerisch gegebene Wechselkursrisiken, die gewöhnlich einen guten Teil des gemeinen Geschäftsrisikos ausmachen, sich mit Hilfe derivativer Instrumente außerordentlich gut überwachen und zuverlässig beherrschen lassen. Der grenzüberschreitende Güter- und Kapitaltransfer* lässt sich dank der diesen innewohnenden Versicherungsleistung um vieles einfacher, bequemer und vor allem berechenbarer gestalten (Hedging von Fremdwährungspositionen, Devisenkursabsicherungsgeschäfte).

[* Unsicherheitsursachen aus grenzüberschreitendem Güter- und Kapitalverkehr kommen insbesondere darin zum Ausdruck, dass Änderungen der bezüglichen Wechselkurse sich nachteilig auf die Gestaltung der Zahlungsströme ("cash flows"), damit auch auf Vermögenswerte ("assets") und Schulden ("liabilities") in der Bilanz, und prospektiv letztlich auch belastend auf den Gesamterfolg von Wirtschaftsbetrieben auswirken können.]

Seit dem Verfall des Abkommens von Bretton Woods über stufenflexible Wechselkurse zu Anfang der Siebzigerjahre im vorausgehenden Jahrhundert kann nicht leicht ein Zweifel darüber bestehen, dass die durch Inanspruchnahme der Terminmärkte zugängliche Verfahrensweise, offene Posten in fremdem Landesgeld  durch eine erwünschte Zeitspanne hindurch mit Hilfe von Finanzderivaten gegen die aus Verschiebungen bei den Währungsparitäten sich erhebenden Risiken abzusichern, zu denjenigen gehört, die im geschichtswissenschaftlichen Vergleich mit den sonstigen Verfahrensarten der Kurssicherung in ausgebreitetem Umfang an Bedeutung hinzugewinnen konnte. Die seitherige Entfaltung der Zahlungsmittelmärkte hat allerdings nicht nur den OTC abgewickelten Devisen-Forwards ("outright forward transactions"), Optionen und Währungsswaps die Wege gebahnt, sondern hat im Großen wie im Kleinen auch den börsengehandelten Devisen-Futures weltweit in der Anerkennung und Wertschätzung zu einem ebenso raschen wie nachhaltigen Durchbruch verholfen. Namentlich mittels Währungs-Futures ("foreign currency futures", FX Futures) als überaus liquide börsennotierte Handelsgegenstände hat der Kurssicherheit Suchende es in seiner Hand, Preisunwägbarkeiten auf recht bequeme, vielseitige, klare und durchsichtige und noch dazu kostensparende Weise (freilich gegen Gewährung einer angemessenen Rendite-Erwartung) auf die Gruppe der weniger risikoscheuen Spekulanten beziehungsweise auf anderweitige Hedger, die jeweilig zu gleichen Teilen die hierzu gegensätzlichen Positionen begehren, zu überwälzen.

So greift vor allem die Gilde der Kaufmannschaft größerer Händler, die nach dem Ausland Handel treibt (Exporteure; Engroshandel), häufig und gerne auf Devisentermingeschäfte ("forwards"), Swaps, Futures und Optionen allerlei Spielart zurück mit dem Plan, auf Fremdwährungen lautende Forderungen aus ihren Außenhandelsgeschäften schon heute gegen eine mögliche Minderung des Außenwerts der betreffenden Währung zu sichern, geradeso wie Einfuhrhändler (Importeure) jene Instrumente bei der Wareneinbringung eifrig nutzen, um offene Fremdwährungsverbindlichkeiten aus ihren Fernkäufen zu rechter Zeit gegen eine mögliche Aufwertung im Kurse zu bewahren, zu "hedgen". Doch nicht nur Großkaufleute und kapitalere Unternehmungen der Ein- und Ausfuhr, multinationale Organisationen und Konzerne ("corporate hedger"), Banken und sonstige Gesellschaften der Hochfinanz nehmen dank der damit möglich werdenden Planungssicherheit für ihre Geschäftstätigkeit an auswärtigen Plätzen einen besonderen Vorteil wahr; auch kleinere und mittelgroße Betriebe mit Auslandsbeziehungen in die verschiedensten Währungsräume, ja selbst Unbemitteltere mit schmalerem Haushalt wissen namentlich die Devisen-Futures als Sicherungsvorrichtung allemal wohl zu schätzen. Angesichts der beträchtlich hohen Mindestsummen, die zumal für die Durchführung von herkömmlichen Devisentermingeschäften aufzubringen sind und die gar prohibitiv hoch für die Vornahme von Devisen-Swaps anschlagen, ist dem Versicherer mit Devisen-Futures gerade der verhältnismäßig kleinen Geldbeträge* wegen, worauf diese fußen ("notional principal", "contract size"), ein ausnehmend vielseitiges und gefügiges Werkzeug in die Hand gegeben, um auf Fremdwährungen lautende Geldübertragungen, sei es im Privatleben sei es im überstaatlichen Geschäftsverkehr (z.B. bei Auslandsreisen, im Fremdenverkehr, Ein- und Verkäufen in ausheimische Währungsräume sowie bei sonstigen Auslandszahlungen, ferner bei der Wertsicherung von Vermögensanlagen und Auslandsguthaben, bei Fremdwährungskrediten auch geringeren Umfangs usw.), zielentsprechend vorauszuplanen und zu verwirklichen.

[* Für den am IMM zu Chicago (USA) notierten E-mini EUR/USD FX Futures beträgt der Kontraktumfang gerade einmal 62500 Euro, beim Micro EUR/USD Futures beläuft sich der Mindestschluss sogar nur auf 12500 Euro. Überdies sind die Börsenspesen ("commisssion") für Futures-Geschäfte im Allgemeinen erfreulicherweise verschwindend gering.]

 

Darüber hinaus erweisen sich Devisen-Futures auch im Zusammenspiel mit auslandsbezogenen Kapitalmaßnahmen, wie beispielsweise an fremden Plätzen vorzunehmende Aktientransaktionen oder Fremdwährungsemissionen von Obligationen, vielfach als ein zweckdienliches Schutzmittel ersten Ranges. So lassen sich Devisen-Futures in der Art sachgerecht einsetzen beispielshalber zum Zwecke einer erwünschten Begrenzung oder Steuerung von Währungsrisiken, die Investments an fremden Plätzen in Menge und verschiedenster Form hervorrufen können, und dies je zu den der Weltmarktlage angemessenen Preisen. Ein über die Landesgrenzen eines Währungsraums hinweg wirtschaftender Investor vermag auf diese Weise etwa die sich bietenden Gewinnaussichten aus den Kursverläufen, z.B. an den weltweiten Aktienmärkten, wahrzunehmen oder ebenso gut in den Genuss einer im Ausland höheren Zinsmarktrate zu kommen, ohne sich notwendig in dieser Geschäftsbeziehung sogleich einem als heikel empfundenen Wechselkursrisiko auszusetzen.

Das Wechselkursrisiko (Preis- und Wertrisiko einer Währung, Valutarisiko) sei im Folgenden begrifflich erfasst als Unsicherheit über Eintritt und Ausmaß des Abweichens des sich einstellenden Wechselkurses vom kalkulierten, erwarteten Wechselkurs, beginnend mit dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses* in einer fremden Währung und endend mit dem effektiven Zahlungseingang. Wer etwa mit Bestimmtheit voraussehen kann, dass eine zu einem bestimmten Kurs in Fremdwährung gewechselte Summe Geldes sich zum eben demselben Kurs zurückstellen lässt, den trifft kein Wechselkursrisiko. Ein Streuungsmaß, häufig und gern mit der statistischen Standardabweichung vom Erwartungswert gleichgesetzt, steht vielfach stellvertretend in Übung als Maß für das Wechselkursrisiko. Das nach diesem Muster verwendete Begriffsverständnis von Preisrisiko einer Währung schließt umgekehrt eine positive Abweichung von der erwarteten Zielgröße logisch dazugehörend mit ein. Ein in Voranschlag genommener (erwarteter) Wechselkurs kann dem Grundsatz nach auf eigens aufgestellten Wechselkursprognosen beruhen oder – sofern von zumindest annäherungsweise gleichgewichtigen Märkten auszugehen ist – auf billige Weise als Terminkurs ("forward rate") über diesen Zeitraum angesetzt werden.

[* Um ein Wechselkursrisiko zu entfalten, ist demzufolge gar nichts anderes vonnöten, als ein verbindliches, auf Fremdwährung lautendes Angebot zu stellen, das von der Gegenpartei lediglich akzeptiert zu werden braucht.]

Das folgende Beispiel, das die Wirkungsweise von Hedging mit Devisen-Futures kurz skizziert, setzt voraus, dass 1.) als Ergebnis vorgelagerter Planungsstufen risikokompensierende Maßnahmen auf der Grundlage von Devisen-Futures einzuleiten sind und 2.) die offene Risikoposition in Fremdwährung eindeutig identifiziert werden konnte.

 

Aufzählung

Beispiel:  Hedging von Wechselkursrisiken ("exchange-rate risks") mit Futures

Die Niederlassung eines amerikanisches Exporthauses hat Waren an einen deutschen Importeur verkauft, die laut Vertrag in Euro fakturiert werden sollen (Fremdwährungsfaktur). Der in den Büchern ausgewiesene Rechnungsbetrag aus der (hier als sicher geltenden) Forderung lautet auf 1 Mio.€, fällig in 30 Tagen nach Lieferung ("Zielkauf"). Der vorgenannte Zielbetrag in Höhe von 1 Mio.€ stellt annahmegemäß zugleich die einzige gegenwärtig noch ungedeckte Risiko-Nettoposition ("net exposure"; "micro hedge") des Ausfuhrhändlers dar.

Das Management des amerikanischen Handelshauses ist aufgrund einer gerade vorliegenden Wechselkursprognose in Sorge über eine möglicherweise kurzfristig bevorstehende Abwertung des Euro gegenüber ihrer Referenzwährung, dem US-Dollar. Eine Abwertung (Devalvation) des Euro bedeutete für die amerikanische Unternehmung, dass mit Einziehung der Außenstände in einem Monat ihr nach erfolgtem Zahlungseingang zum Zeitpunkt des Tausches des in Euro vereinnahmten Betrages gegen Dollar ein erheblich geringerer Dollargegenwert zuflösse als ursprünglich kalkuliert: Die Dollar-Gewinnmarge als Differenz zwischen Exporterlös und Kosten würde mithin geschmälert, vielleicht sogar einen Verlust eintragen. Der Finanzmanager (Treasurer, "corporate treasurer") der Exportunternehmung fasst deshalb den Beschluss, sich an der Terminbörse CME mittels Euro FX Futures abzusichern, um auf diese Weise den Eurokurs auf dem gegenwärtigen Stand gleichsam "einzufrieren". Bei Einrichtung des Hedgegeschäfts in t0 notiert der Euro per kassa mit 1,15US-$, der in Betracht gezogene Euro FX Futures* mit 1,1450US-$. Einen Monat später (in t1) bei Zahlungseingang aus dem Einzug des Forderungsbetrags und nach Aufhebung des Hedge-Postens wird der Euro an den Devisenmärkten zu 1,1250US-$ gehandelt, während die Kursnotiz des Euro FX Futures gleichzeitig auf 1,1195US-$ steht.

[* Um ein verbleibendes Basisrisiko nach Möglichkeit einzudämmen, wird aus Gründen der Zweckmäßigkeit, so vor allem aus Liquiditätsgründen, im Futures jener Termin ausgewählt, der sich als nächster dem Transaktionszeitpunkt t1 anschließt.]

Folgenden Fragen soll nun zur Behandlung nachgegangen werden:

a.) Kommt zwecks Kurssicherung in t0 ein "long"- oder ein "short-hedge" zur Anwendung?

b.) Wie viele Futures-Kontrakte werden benötigt, um das Wechselkursrisiko möglichst vollkommen zu beseitigen?

c.) Mit welchem Reinergebnis aus der Hedge-Position (netto) ist in t1 zu rechnen?

Auflösung der gestellten Fragen:

zu a.) Eine Unternehmung, die eine Geldzahlung in einer ausländischen Währung vereinbart, geht – insofern nicht anderweitig ausgeglichen – ein Wechselkursrisiko ein. Hier in unserem Fallbeispiel wird ein Kursrückgang des Euro befürchtet. Um die fragliche offene Währungsposition zu schließen und um auf diese Weise die kalkulierte Gewinnmarge zweckerfüllend und dabei möglichst kostendeckend abzusichern, werden Euro-Futures verkauft (Sicherungsverkauf, "short hedge");

zu b.) Ein Euro FX Futures-Kontrakt der Terminbörse CME deckt standardmäßig 125000 Euro ab. Somit sind zur Absicherung des Vertragswertes von 1 Mio. € insgesamt 8 Futures erforderlich (einfaches Nominalwertprinzip);

zu c.) Die Zahlen in einer Lösungstabelle zusammengestellt, ergibt folgendes Bild:

  Kassakurs (K) (long) Futures (F) (short) Basis (B)
t0    1,1500    1,1450 + 0,0050
t1    1,1250    1,1195 + 0,0055
Gewinn/Verlust (+ / ) − 0,0250 + 0,0255 + 0,0005

 

Wir erhalten im Ergebnis aus dem Wechselkurssicherungsgeschäft demgemäß:

   0,0005 US-$/1 € × 125000 € × 8 Kontrakte = 500 US-$.

Zwar können die 1 Mio. € in t1 eben nur zu 1,125US-$ je Euro eingetauscht werden, doch steht diesem Abbruch an Wert ein Gewinn am Geschäft in den Devisen-Futures gegenüber (wovon in praxi allerdings noch die üblichen Bank- bzw. Brokerspesen abzusetzen wären). Außerdem kann der Hedger bereits während der Laufzeit des Hedge über Teilbeträge des Zugewinns aus dem Futuresgeschäft verfügen, da diese dem Margin-Konto mit dem täglichen Buchungsschnitt ("marking to market") jeweils gutgeschrieben werden. Andererseits ist die Tatsache in Rücksicht zu ziehen, dass Futures-Geschäfte grundsätzlich mit einem gewissen Liquiditätsrisiko einhergehen, weil bei einer ungünstigen Marktentwicklung laufend Nachschüsse fällig werden können. Die Gesamtkosten eines Hedgegeschäftes mit Devisen-Futures entsprechen im Durchschnitt ungefähr der zwischen den einbezogenen Währungen herrschenden Zinsdifferenz.

Es liegt in der Natur eines jeden Hedgegeschäftes mit Futures, dass im Falle von Kursgewinnen im Grundposten diesen Verluste aus der Terminmarktposition gegenüberstehen, und umgekehrt. Da nun der Einsatz von Futures beim Hedging weniger der Absicht einer Gewinnerzielung, wie es bei der Vornahme einer Spekulation stets der Fall ist, als weit eher dem Ziel der Kurssicherung gegen die Gefahr unverhoffter oder ungünstiger Wechselkursentwicklungen dient, ist auch bei sonst vorteilhafter Kursänderung im Kassamarkt aus dieser Sicht das Hedgegeschäft nicht als Zweckverfehlung zu beklagen, sondern man darf trotz anfallenden Opportunitätskosten getrost von einem gelungenen Geschäft ausgehen.*

[* Wird die Unsicherheit über die Kursentwicklung nicht wie üblich in einem statistischen Streuungsmaß, wie z.B. in der Standardabweichung oder Varianz, sondern in einem anderen Risikomaß gemessen, so könnte man indes argumentieren, dass Hedging mit Futures ebenso wie eine Spekulation unsicherheitsbehaftet sei und bei Eintritt von Vermögenseinbußen sonach von einer Fehlentscheidung sprechen. – Anmerkung: Werden zwar schwankende Wechselkurse erwartet, wobei jedoch offen bleibt, in welcher Richtung die Kurse endlich gehen, kämen dagegen Devisenoptionen als Hedge-Instrument in Betracht. Hierbei wäre zu eruieren, inwieweit die sofortige Zahlung einer Optionsprämie die Beibehaltung der Chance auf Kursgewinne aufwiegt. Devisenoptionen kommen aufgrund ihres bedingten Charakters darüber hinaus auch dann in die engere Wahl, wenn zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob eine geplante Risikoposition überhaupt zur Entstehung kommen wird oder nicht.]

Statt eines Verlustes bei Verzicht auf ein Hedgegeschäft lässt sich gemäß vorstehendem Beispiel aus dem Hedge ein schmaler Gewinn verbuchen, der sich auf eine vorteilhafte Änderung der Basis zurückführt. Im strengen Sinne der Theorie handelt unser Beispiel aber dennoch nicht von einem "perfect hedge", auch wenn bei direkten Hedgegeschäften auf Devisen die statistische Korrelation in der Mehrzahl der Fälle vergleichsweise hoch anzusetzen ist (und diese erfahrungsmäßig daher mit einem vernachlässigbar unwesentlichen Basisrisiko einherzugehen pflegen).

Andere Beispiele für einen Long-Hedge* mit Devisen-Futures an der Terminbörse CME sind:

  1. Ein US-amerikanischer Importeur, der in US-Dollar rechnet, hat im kommenden Monat eine in Euro fakturierte Eingangsrechnung zu bezahlen. Zum Schutze vor steigenden Währungsparitäten kann er den zu zahlenden Euro-Betrag festschreiben, indem er bereits jetzt Euro FX Futures kauft.

  2. Ein deutscher Exporteur, der sich vor einer Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro zu schützen sucht, kauft Euro FX Futures.

[* Um in dieser Frage den Zusammenhang in Erinnerung zu bringen: Long-Hedge heißt Kauf von Futures zur Absicherung gegen steigende Kurse.]

Da die Arbitrage-Verhältnisse an den Märkten der "financial assets" im weitesten Umfang frei sind von angestammten Ungleichartigkeiten und Willkürlichkeiten, schlägt das Basisrisiko bei der Kurssicherung von Finanzvermögen (wie Aktien, Anleihen, Devisen, Gold usw.) mit Beihilfe von unbedingten Termingeschäften in aller Regel unverkennbar klein an. Bei bestimmten Waren oder Rohstoffen indes, so z.B. bei Weizen, Mais, Kaffee, Baumwolle, Kupfer, Öl u.dgl., ist die Arbitrage-Beziehung zwischen Terminmarkt und Spotmarkt oft weniger zwingend. So kann das Basisrisiko bei der letztgenannten Klasse durchaus stärker zur Erscheinung gelangen (volatiler werden), wenngleich es in aller Regel doch bedeutend niedriger anschlagen wird als das ursprüngliche Preisrisiko im Falle eines gänzlichen Verzichts auf Hedging. Als durchgreifendste Bestimmgründe für das erhöhte Basisrisiko bei Geschäften mit Welthandelswaren im Vergleich mit Finanzanlagen sind anzuführen hauptsächlich kurzfristige Verknappungen bei den betreffenden Erzeugnissen, bspw. als Folge von Missernten oder drohender Arbeitseinstellung wie Streik und Aussperrung. Aber auch erkannte oder vorauszusehende Schwierigkeiten im Hinblick auf anstehende Lageraufstockungen, beim Lagerumschlag bzw. bei der Logistik und den dadurch ausgelösten Marktungleichgewichten zwischen Angebot und Nachfrage kommen als Gründe hierfür infrage. Alle vorerwähnten Faktoren haben dagegen keinen unmittelbaren Einfluss auf das Basisrisiko von Finanzvermögenswerten und Devisen.

 

Aufzählung

Risikomanagement von Fremdwährungsrisiken

Zu den vordringlichsten Aufgaben des Währungsmanagements von Unternehmungen gehört es zweifellos, Auswirkungen von Währungsrisiken auf Zahlungsströme des operativen Geschäfts ("transaction risk" und "operating exposure": das eigentliche Wechselkursrisiko durch bestehende Verträge und bevorstehende Geschäfte), auf einzelne Bilanzpositionen ("translation risk") sowie langfristig auf die künftige Wertentwicklungen der Unternehmung im Ganzen ("economic risk"; "operating, strategic exposure") eindeutig zu diagnostizieren und diese unter Beobachtung sämtlicher Interdependenzen zwischen den jeweiligen Preisrisiken auf methodische und systematische Weise auszuwerten. Auf dem Ergebnis dieser Untersuchung aufbauend lassen sich in der Folge die notwendigen (internen und externen) risikopolitischen Maßnahmen zielbewusst einleiten.

Auf der ersten Stufe ist zu diesem Zwecke gleich bei Beginn der Planungsfrist die zu schützende Risikoposition ("foreign exchange net-exposure", das ist der tatsächliche Umfang des einem Wechselkursrisiko preisgegebenen Postens) in der fraglichen Währung mit größtmöglicher Bestimmtheit zu ergründen. Im Zuge der Untersuchung ist es von Wesenheit, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob die in Rede stehende Risikoposition in Wirklichkeit nicht unversehens durch anderweitige Geschäfte der Unternehmung bereits ganz oder zum Teil geschlossen ist. So könnte etwa eine offene Fremdwährungsforderung durch eine entsprechende Fremdwährungsverbindlichkeit in demselben Verhältnis gedeckt sein, und umgekehrt. Stellt sich nach der Untersuchung heraus, dass eine Ausgleichung (Neutralisierung) der Einzelpositionen weder mittelbar noch unmittelbar gegeben ist, so liegt erkennbar eine offene Nettofremdwährungsposition vor. Auf der nächsten Stufe wäre also zu prüfen, ob und im bejahenden Fall, zu welchem Zeitpunkt welche risikokompensierenden bzw. risikoüberwälzenden Maßnahmen einzuleiten wären. Die Erkundungen schließen zweckmäßigerweise die Frage ein, ob und im gegebenen Fall auf welche Weise vorteilhaftere Handlungsmöglichkeiten gegenüber einem Hedgegeschäft mit Devisen-Futures positiv mit in die Wahlentscheidung kommen. Als mögliche Varianten zu Devisen-Futures kämen, nebst der risikovermeidenden Fakturierung in heimischer Währung und nebst der Möglichkeit spiegelbildlicher operativer Geschäfte, u.a. folgende Absicherungsformen in Betracht:

Aufzählung

die Vornahme eines herkömmlichen Devisentermingeschäfts ("forwards"); vorzugsweise dann, wenn und insofern es darum geht, einen auf die persönlichen Geschäftsvorhaben der Vertragspartner zugepassten Posten über ungefüge ("ungerade") Devisenbeträge oder über bestimmt gegebene Laufzeiten abzusichern, der sich nicht oder nur unzulänglich mit den allgemein vereinheitlichten (standardisierten) Volumina und gestaffelten Fristen von Devisen-Futures abdecken lässt, etwa weil er darüber hinaus fortdauert. Ferner:

Aufzählung

Währungsswaps ("currency swaps"), die zumal in Fällen längerer Geltungsdauer, in denen Kurssicherungsmaßnahmen über einen insgesamt verhältnismäßig langen Zeitraum greifen müssen, häufig das bevorzugte Risiko-vermeidende bzw. -kompensierende Instrument verkörpern (einschl. dem sog. "economic risk");

Aufzählung

Devisen-Optionen, zur Wahrung von Gewinnaussichten auf mutmaßliche Wechselkursänderungen gegen Zahlung einer Optionsprämie;

Aufzählung

bilaterale Verträge zur Vermeidung bzw. Aufteilung von Währungsrisiken ("Kurssicherungsklauseln") und Versicherungen;

Aufzählung

Kreditaufnahme oder Kreditgewährung in Fremdwährungen (Cash-and-Carry Strategie);

Aufzählung

Export-Forfaitierung und Export-Factoring;

Aufzählung

Leasing auf internationaler Ebene.

Darüber hinaus ist unter Umständen der gänzliche Verzicht auf ein Währungsabsicherungsgeschäft (Unterlassungsalternative) beziehungsweise eine eingeschränkte Absicherung als endlich noch die Veräußerung des Risikopostens in den Bereich der Erwägungen zu ziehen. Auf ein Hedgegeschäft zu verzichten und den Dingen ihren Lauf zu lassen ist immer dann ins Kalkül zu ziehen, wenn mit einer vorteilhaften Wechselkursänderung zu rechnen ist, hierbei aber die Gefahr einer Fehleinschätzung bewusst getragen werden soll (Spekulationsmotiv). Werden die Erwartungen indes getäuscht, und es kommt zu unerwünschten Schwankungen an den Devisenmärkten, so muss der Disponierende womöglich entgegen seiner Planung eine deutlich schmalere Gewinnspanne, wenn nicht einen mehr oder minder schmerzlichen Verlust hinnehmen. Kurzum: Es bleibt abschließend festzuhalten, dass Kurssicherungsgeschäfte auf den Devisenterminmärkten, richtig angebracht, dem Entscheider in vielen praktischen Alltagsfällen zu einer spürbar verbesserten Planbarkeit bei seinen Produktions- resp. Investitionsentscheidungen auf internationalem Feld verhelfen können.

 

 

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Wie lässt sich ein Aktien-Portfolio mit Hilfe von Aktienindex-Futures gegen Kursrisiken absichern?

Forex Trading mit ECN-Kursen über einen Forex-Broker LYNX!

zurück

"Wo viel verloren wird, ist manches zu gewinnen."
Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), dt. Dichter

 

Futures Optionen Hedging Märkte Themen Bücher Rat und Tipps Glossar Links

 

 

 

 

Diagramm

Home Feedback Inhalt Impressum Suchen Danke Datenschutz

 

Ihre E-Mail mit Fragen, Anregungen, Kommentaren oder Verbesserungsvorschlägen zu dieser Webseite an: info-d1@deifin.de 
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Verfassers. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz und Urheberrecht
© 2003
2024 Bert H. Deiters
 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernehme ich keine Gewähr.
Wegen geschäftl. Anzeigen wende man sich an info-d1@deifin.de.
Stand: 08. April 2024. Alle Rechte vorbehalten.