Zins-Swap:
Vereinbarung zweier Parteien unterschiedlicher Bonität zur Aufnahme von finanziellen Mitteln in der gleichen Währung und Übernahme (Tausch) der gegenseitigen Zinszahlungspflichten. Hierdurch lassen sich Bonitätsunterschiede zum Vorteil beider Parteien nutzen.