Worst-Case-Loss:

der im fraglichen Markt für möglich gehaltene denkbar ungünstigste Fall eines Verlustes nach Glattstellung der offenen Position innerhalb der kommenden Börsenhandelsphase. Dieser Fall dient zur Bemessung der richtigen Höhe der Besicherungsforderung (Margin). Hierbei gilt: je höher die Volatilität, desto höher das Verlustrisiko und desto höher somit auch das eingeforderte Initial Margin. Entsprechend gering fällt das Initial Margin umgekehrt bei abgeschwächten Preisschwankungen aus.