Swap:

engl. »Tausch«; zweiseitiger (bilateraler) Tausch von echelonnierten Zahlungen zu vertraglich festgeschriebenen Bedingungen und Zeitpunkten. Swaps lassen sich sui generis den unbedingten Finanzderivaten beizählen, in die sich ebenso nahtlos auch Forwards und Futures einreihen. Swaps setzten sich in ihrer Zahlungsstruktur in vergleichbarer Weise aus jenen der letztgenannten Instrumente zusammen. Da Swaps regelmäßig mehrere Zahlungszeitpunkte der Erfüllung einschließen, lassen sich Swaps demgemäß als ein Geflecht von Forward-Kontrakten auffassen, die mit Kreditaufnahmen und Geldveranlagungen (und ggf. auch mit Optionen) zusammengebracht werden (Swaps als "hybride" Finanzmarktinstrumente). Man unterscheidet an den Finanzmärkten allgemein Zins- und Währungsswaps bzw. Asset- und Liability-Swaps. Swaps werden vorwiegend zur Absicherung von Kreditgeschäften oder zur Ausnutzung von absoluten bzw. komparativen Kostenvorteilen bei der Mittelaufnahme in verschiedenen Währungen (bzw. bei Bonitätsunterschieden der Parteien an einem Zinsswap) eingesetzt.