Margenkonto:

1.) Konto, das ein Investor bei seinem Wertpapierhandelshaus (Brokerhaus etc.) unterhält, und über das Wertpapiere teilweise auf Kredit gekauft, andererseits mittels einer Wertpapierleihe darüber auch leerverkauft werden können.

2.) Im Börsenterminhandel ist vom Kunden eines Handelshauses für die Öffnung von Positionen grundsätzlich eine Sicherheitsleistung (Sicherheitsmarge, Einschuss; "collateral") in bar oder ggf. auch in Form von "mündelsicheren Wertpapieren" auf ein zuvor eingerichtetes separates Geldverrechnungskonto (Margenkonto) zu deponieren. Ein solches Konto wird von den angeschlossenen Clearinghäusern auf Kontokorrentbasis geführt und nach Ablauf einer Handelsphase ergebnisabhängig angepasst.