Kupon:

1.) der vom Emittenten eines festverzinslichen Wertpapiers versprochene (fixe oder variable) Nominalzinssatz eines Schuldtitels. Der Zins berechnet sich i. d. R. auf den Nennbetrag der Schuld.

2.) separater Einlöseschein für Zinsen oder Dividenden, bestimmt zur Vorlage und Einziehung bei einem verwaltenden Finanzinstitut.