Kredit:

von lat. creditum, "das Geglaubte, das Anvertraute"; freiwillig eingeräumter Aufschub der Gegenleistung bei einem Tauschgeschäft. Der Kreditgeber (der Gläubiger) leistet sofort, während der Kreditnehmer (der Schuldner) gegen das Versprechen, nach Ablauf der vereinbarten Kreditfrist oder auf Verlangen des Kreditgebers, entsprechende Werte erst später zurückstellt.